Hallo, Sitara,
selbst wenn Sie das Geld hätten: nicht bezahlen, sondern unbedingt Widerspruch einlegen - und zwar direkt auf der Gläubigerversammlung, zu der Sie ja ohnehin gehen werden. Es geht hier nicht nur um das Geld: Wenn Sie den Tatbestand "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" akzeptieren, bekommen Sie nämlich auch noch ein Verfahren von der Staatsanwalt wegen "Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen" aufgedrückt. Dafür gibt es zwar sicherlich keinen Knastaufenthalt, aber vorbestraft ist man dann vermutlich schon. . . . :rougi:
Ihre Karten sind bei einem Widerspruch gar nicht schlecht: Die Krankenkasse muß dann Klage erheben, damit dieser von ihr vorgebrachte Tatbestand vom Gericht bestätigt wird, und beim Amtsgericht sagte man mir, dass dies eine Menge Kassen nicht tun. Erhebt die Kasse doch Klage, haben Sie trotzdem durchaus Chancen, wie paps ja bereits erläutert hat.
Übrigens: Ich hatte ja das gleiche Problem und habe Widerspruch eingelegt. Die eine Krankenkasse hat sich seitdem noch nicht gerührt (was aber natürlich noch kommen kann, ist erst 4 Wochen her), und die zweite (AOK) hat mich jetzt bereits zweimal (!) angeschrieben, ich solle doch bitte meinen Widerspruch zurücknehmen, wenn sie Klage einreichen würden sie sowieso gewinnen und ich solle mich doch bitte anwaltlich beraten lassen, um Kosten zu vermeiden. . . - nun ja: wenn der Fall so eindeutig ist, warum schreiben die mich denn zweimal an und klagen nicht einfach??? Und wessen Kosten? Meine bestimmt nicht, die sind denen piepegal. Ich sehe also jeder Aktion der AOK gelassen entgegen - dass ich zum fraglichen Zeitpunkt völlig zahlungsunfähig war, kann ich beweisen.
Sehen Sie es pragmatisch: Klagt die Krankenkasse nicht, haben Sie ohnehin gewonnen; klagt sie doch, können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen (Fachanwalt für Insolvenz konsultieren) und Ihre Chancen wahrnehmen; gewinnt die Krankenkasse vor Gericht, können Sie immer noch die entsprechenden Gelder überweisen - Sie haben ja 6 Jahre Zeit, und sicherlich wird Ratenzahlung akzeptiert.
Schöne Adventszeit noch und liebe Grüße :)
Cornelia