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Autor Thema: Wird einem Ehepaar das Einkommen zusammen angerechnet, oder getrennt?  (Gelesen 3612 mal)

Jamyrock

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Hallo.
Ein Ehepaar ist in separater privater Insolvenz, also jeder für sich.
Wenn jetzt beide arbeiten (einer hat davon Minijob), werden dann beide Einkommen zusammen gerechnet für die pfändbare Summe, oder bleibt das auch dann getrennt?

Jamyrock
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Fallera

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Re: Wird einem Ehepaar das Einkommen zusammen angerechnet, oder getrennt?
« Antwort #1 am: 29. September 2010, 11:31:25 »

Die Einkommen werden nicht zusammengerechnet!!

Das Einkommen des jeweiligen Ehepartners spielt nur eine Rolle der evtl. nichtberücksichtigung als Unterhaltsberechtigte Person! Jedoch muss dies vom TH beantragt und vom Gericht entschieden werden! Solange sind sie sich gegenseitig Unterhaltspflichtig.
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