"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: antrag bei gericht, verfahren noch nicht eröffnet, mahnbescheid gekriegt!  (Gelesen 5179 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

hallo,

mein antrag auf privatinsolvenz wurde am 03.01.2010 ans gericht geschickt.

bisher habe ich keine antwort erhalten, d.h. ich habe keine ahnung, wann das verfahren eröffnet wird. der anwalt sagte eine bearbeitungszeit von 2-3 wochen voraus, 2 wochen sind bereits verstrichen.

wie lange dauert es denn durchschnittlich vom einreichen des antrags bis zur eröffung des verfahrens?

nun wurde mir heute ein gerichtlicher mahnbescheid eines gläubigers zugestellt.

nun frage ich mich:

soll/muss ich widerspruch einlegen? oder ist egal, da bis zum erlass eines vollstreckungsbescheides eh das verfahren

eröffnet ist und die gläubiger per gesetz nicht mehr vollstrecken dürfen?

wie lange dauert es ca. bis ein vollstreckungsbescheid erlassen wird, wenn ich beim mahnbescheid die widerspruchsfrist von 2 wochen verstreichen lassen habe?

die forderung ist natürlich berechtigt, aber dieser gläubiger kommt mit in die insolvenz. mache ich mich "strafbar", wenn ich widerspruch einlege? der gläubiger wird ja dann klagen, nehm ich an.

eine kontopfändung ist nicht möglich, da der gläubiger mein neues konto nicht kennt. er würde ja erst durch abgabe einer EV davon erfahren.

lohnpfändung kann mir ansich auch egal sein, da mein gehalt unterhalb der pfändungsgrenze liegt.

freue mich über antworten.

grüsse.



« Letzte Änderung: 21. Januar 2010, 14:49:42 von VerzweifelteStudentin »
Gespeichert
 

Paula41

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186

Hallo,

wozu soll der Widerspruch gut sein, wenn die Forderung berechtigt ist?

Der Vollstreckungsbescheid ist genauso egal wie der Mahnbescheid. Ich denke nicht dass der Gläubiger den überhaupt noch beantragt. Er wird doch wohl von der bevorstehenden Insolvenz wissen. Wär nur rausgeschmissenes Geld.

Ergo, die Sache weiter ganz entspannt angehen lassen.

mfg
Paula41
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

ich dachte, dass man durch einen widerspruch zeit schinden kann? habe nicht grad lust auf einen besuch des gerichtsvollziehers

und begeistert wäre mein arbeitgeber über einen pfändungsbeschluss auch nicht.

klar, die gläubiger wissen von der geplanten insolvenz. der aussergerichtliche einigungsversuch ist gescheitert, da ich kein

pfändbares einkommen hab (null-plan).

bin sehr verunsichert, da das verfahren immernoch nicht eröffnet wurde, obwohl der antrag schon am 03.01. ans gericht gegeben wurde.  :heulen:
« Letzte Änderung: 21. Januar 2010, 15:10:30 von VerzweifelteStudentin »
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140

 :hi:
moin,

wie lange dauert es denn durchschnittlich vom einreichen des antrags bis zur eröffung des verfahrens?
Sollten alle Unterlagen komplett sein ca.2-3 Monate.

wie lange dauert es ca. bis ein vollstreckungsbescheid erlassen wird, wenn ich beim mahnbescheid die widerspruchsfrist von 2 wochen verstreichen lassen habe?
Ab Datum Mahnbescheid ca 4 Wochen.Bis der GV dann kommen sollte, nochmal ca 3 Monate.

Ist der Gläubiger in der Gläubigerliste aufgeführt?Wenn nicht:nachmelden

eine kontopfändung ist nicht möglich, da der gläubiger mein neues konto nicht kennt. er würde ja erst durch abgabe einer EV davon erfahren.

Besonders dreiste Gläubiger betreiben auch nach Eröffnung Kontopfändung.

.







« Letzte Änderung: 21. Januar 2010, 15:25:36 von meanmachine »
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

ja, gläubiger ist in der liste.

2-3 monate bis zu eröffnung????  :shock: was erzählt mir der anwalt denn von 2-3 wochen?

also sollte ich wohl doch widerspruch einlegen, um die vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern oder zumindest zeitlich rauszuschieben?
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140

 :hi:
Nach 2 bis 3 Wochen kommt Brief vom Gericht,mit deinem Aktenzeichen u bitte um
Stellungnahme,innerhalb von 14 Tagen.
Danach sollte innerhalb von 4-6 Wochen eröffnet werden.

Nein,kein Widerspruch,vollkommen unnötig.

Haste was verwechselt beim Anwalt? Wochen u Monate?
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

stellungsnahme? was für eine stellungsnahme?

ich dachte, mit brief vom gericht wäre das verfahren eröffnet.

ich befürchte, dass ich beim anwalt nicht korrekt informiert wurde.

wenn das ganze echt noch 4-6 wochen dauert, muss ich ja mit gehaltspfändung und gerichtsvollzieher rechnen.

ach du sche*s*e!!!!!
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140

zu Stellungnahme:

das Gericht teilt dir dein Aktz.mit u das das Gericht auf das gerichtliche Planverfahren verzichtet,
sowie,das du deinen Antrag auf Richtigkeit u Vollständigkeit überprüfen sollst.
Reine Formsache zum Ablauf.

Im Zweifelsfall kurz beim RA anrufen.

Wenn du EV abgegeben hast,denke ich: kein Gerichtsvollzieher.
Gehaltspfändung könnte,muss aber nicht.

 
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

hi,

hab schon mal gepostet. habe am 21.01 den mahnbescheid gekriegt, wenn ich keinen widerspruch einlege, kommt der vollstreckungsbescheid.

da mein anwalt bestätigt hat, dass es egal ist ob ich widerspruch einlege oder nicht (keine auswirkung auf das insolvenzverfahren) und ich keine lust drauf hab vor gericht zu erscheinen, wenn der gläubiger klagt, lasse ich den mahnbescheid laufen.

gehe ich richtig in der annahme, dass ich in ca. 4 wochen mit ersten vollstreckungsmaßnahmen rechnen muss?

welche wird in der regel zuerst angewandt? der gläubiger ist eine bank. erst lohnpfändung oder erst gerichtsvollzieher?


kontopfändung ist ja nicht möglich, der gläubiger kennt nur das alte konto, welches kein guthaben mehr aufweist.

ist der titel, den der gläubiger mit dem vollstreckungsbescheid erwirkt hat, ungültig wenn man in die insolvenz geht?

ich warte schon seit 2 wochen, dass mein antrag bearbeitet ist. bei gericht kann man mir nicht genau sagen, wann das verfahren eröffnet wird, nur bestätigen dass der antrag vorliegt.

ich hoffe natürlich, dass das verfahren eröffnet ist bevor vollstreckt wird...

danke.
Gespeichert
 

derOZ

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26

Tach auch,

laß Dich durch einen Mahnbescheid nicht entmutigen und einschüchtern.
Ich bin seit 10.10.2009 in der Schuldnerberatung, habe seit dem 4 Mahnbescheide und 2 Vollstreckungsbescheide erhalten (der 2. kam heut Morgen).
Mein Antrag auch Eröffnung des Verbraucher- / Privatinsolvenzverfahrens ist seit letzter Woche bei Gericht und nun heißt es WARTEN.
Keinen Kontakt zu den Gläubigern, fein alle Schreiben die so per Post eintrudeln sammeln und sonst keine Sorgen machen.
Mein Konto wurde bisher nicht gepfändet und der Greichtsvollzieher war auch noch nicht da!
Bis Antwort von Greicht kommt kann es zwischen 2 und 6 Wochen dauern, je nachdem wieviel das Gericht zu tun hat, in welcher Sadt es liegt usw.
Bei mir weiß ich durch meine Schuldnerberatung das es wohl eher 6 Wochen dauert, bis ich das was in der Hand hab.
Es kommt zudem auf den Gläubiger an ob und in welcher Art und Weise er eine Vollstreckung druchsetzt.

LG

derOZ
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

hallo,

also wurden bei dir noch gar keine maßnahmen ergriffen? wurde dein gehalt noch nicht gepfändet?

kennen deine gläubiger dein girokonto?

lg.
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140

 :hi:

Moin,

gehe ich richtig in der annahme, dass ich in ca. 4 wochen mit ersten vollstreckungsmaßnahmen rechnen muss?
>Vollstreckungsmassnahmen erfolgen nach Rechtskraft vom Vollstreckungsbescheid.
>ca.6-8 Wochen nach Erhalt Mahnbescheid,wenn der Gläubiger denn Vollstreckungsmassnahmen einleitet.

welche wird in der regel zuerst angewandt? der gläubiger ist eine bank. erst lohnpfändung oder erst gerichtsvollzieher?
Wenn die Bank über Lohnabtretung von dir verfügt>Lohnpfändung.
Wenn EV von dir vorliegt,Gv nur auf Antrag des Gläubigers>evtl. neue EV.

kontopfändung ist ja nicht möglich, der gläubiger kennt nur das alte konto, welches kein guthaben mehr aufweist.
>Kontopfändung von neuem o altem Konto möglich.

ist der titel, den der gläubiger mit dem vollstreckungsbescheid erwirkt hat, ungültig wenn man in die insolvenz geht?
>ungültig wird der Vollstreckungsbescheid nicht.nach der Eröffnung der PI durchs Gericht, besteht aber für den Gläubiger Vollstreckungsverbot.
« Letzte Änderung: 23. Januar 2010, 15:43:17 von meanmachine »
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

hi,

ja, es liegt ne lohnabtretung vor. bei der lohnpfändung gelten aber die selben grenzen wie in der PI, so dass ich als alleinstehende person 989,00 € behalten darf?

der arbeitgeber weiss schon, was auf ihn zukommt. da es ein riesiges unternehmen ist, falle ich glücklicherweise nicht so auf.

wenn die PI beendet ist, darf/kann der gläubiger aber auch nicht mehr vollstrecken, weil mir ja die schulden erlassen wurden, richtig?
nicht dass da noch irgendeine handhabe besteht mir das leben nach der PI schwer zu machen.

wie soll der gläubiger denn erfahren, wo ich mein neues konto habe? das kann er doch nur erfahren, wenn ich eine EV abgebe oder etwa nicht?

lg.
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140

 :hi:
Moin,

ja, es liegt ne lohnabtretung vor. bei der lohnpfändung gelten aber die selben grenzen wie in der PI, so dass ich als alleinstehende person 989,00 € behalten darf?
>richtig

wenn die PI beendet ist, darf/kann der gläubiger aber auch nicht mehr vollstrecken, weil mir ja die schulden erlassen wurden, richtig?
>wenn alle deine Gläubiger in der Liste aufgeführt sind erhälts du ja die Restschuldbefreiung.

wie soll der gläubiger denn erfahren, wo ich mein neues konto habe? das kann er doch nur erfahren, wenn ich eine EV abgebe oder etwa nicht?
>nein,Über deine Daten gibts nichts einfacheres,als das neue Konto festzustellen zu lassen.
schufa,creditreform usw.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz