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Autor Thema: Insolvenzverfahren u. eigenes Auto  (Gelesen 3066 mal)

reinhardt321

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Insolvenzverfahren u. eigenes Auto
« am: 07. Dezember 2006, 13:04:35 »

Hallo,
ich möchte das Insolvenzverfahren beantragen u. habe einen Fiat
Cinquecento Bj.94 mit 40 Ps.Kann ich den Behalten?
;-(
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paps

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Insolvenzverfahren u. eigenes Auto
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2006, 17:24:11 »

Wenn Sie ihn zur Ausübung ihrer Erwerbsobliegenheit benötigen ja.
Ansonsten mal den Schwackewert suchen, auf dieser Basis können Sie den PKW beim IV auslösen.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

reinhardt321

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Insolvenzverfahren u. eigenes Auto
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2006, 07:41:25 »

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.Ich hab über Autoscout24 u. Mobile.de
Vergleichswerte rausgesucht,demnach ist das Auto 350 bis 450 Euro
wert.Der Verwertungsaufwand könnte den Wert des Fahrzeuges also
übersteigen.Ist der Wagen trotzdem weg?
Gruß
Reinhardt
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paps

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Insolvenzverfahren u. eigenes Auto
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2006, 17:28:54 »

nein, wenn er zum Weg zur Arbeit benötigt wird.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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