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Autor Thema: Risikolebensversicherung vom TH beitragsfrei gestellt - erlaubt?  (Gelesen 2911 mal)

moneypenny

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Ich habe eine Risikolebensversicherung, die im Falle meines Todes zur Auszahlung an meine Tochter kommt. Hier wird also kein Vermögen für mich aufgebaut.

Ich habe nun erfahren, dass meine TH die Versicherung betragsfrei gestellt hat. Ich befinde mich seit 19.09.2006 im Insolvenzverfahren.

Ist das erlaubt?
Gespeichert
 

paps

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Risikolebensversicherung vom TH beitragsfrei gestellt - erlaubt?
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2006, 17:27:01 »

Sie scheinen einen übervorsichtigen TH bekommen zu haben.
Mit dieser Beitragsfreistellung entbindet er sich von Haftungsansprüchen der Gläubigern.

Sie können aber mit Ihm vereinbaren, dass Sie den Vertrag aus ihrem unpfändbaren weiterbedienen.[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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