Das man an meiner Geschichte herumnörgelt, war mir schon klar. Man liest in der Regel in solchen Forum nur das schlechteste vom Schlechten. Ich wollte meine Geschichte klarstellen, dass es sich lohnt zu kämpfen und sich selbst ein Versagen einzustehen. Nur wenn man seine Fehler erkennt, macht man ihn kein zweitesmal.
"Ich durfte meine Selbständigkeit behalten, da hier mehr Einkommen in Aussicht gestellt war als ein Angestellter."
Das ist keine Bedingung für die Selbständigkeit.
Das ist sehr wohl eine Bedingung für den Treuhändler mir die Selbständigkeit weiter ausführen zu lassen. Warum? Ich wäre erst mal arbeitslos geworden - also kein pfändbares Einkommen. Wenn das Geschäft vernünftig führt, fällt auch Gewinn ab. Somit steht pfändbares Einkommen zur Verfügung. Welches natürlich in der Wohlverhaltensphase freiwillig an den Treuhändler abgeführt wird.
"Mein Geschäft hatte sich in der Zeit vervierfacht, so dass auch jede Menge Gelder an den Treuhändler abgeführt wurden"
Schön für Sie. Ich sehe hier aber auch keinen Zusammenhang, wieso mehr an den TH abgeführt wurde. Die Höhe des Gewinns einer freigegébenen Selbständigkeit hat keinen Einflúss auf die Zahlungen gemäß Abtretungserklärung im Insolvenzverfahren. Das viele Geld hätten Sie selber besser behalten sollen.
Ich gebe Ihnen gerne die Adresse meiner Anwälte -). Als Selbständiger mit Einzelunternehmen werden Sie wie ein sozialpflichtiger angestellt er angesehen. Das heisst: monatliche Einnahme- Überschussrechnung. Alles was an Gewinn übrig bleibt, ist zunächst Einkommen, was über der Pfändungsfreigrenze gepfändet werden kann. Allerdings werden noch die Einkommensteuer pauschal als Rücklage gesichert, die wiederum nach der Einkommemsteuererklärung berechnet werden. Im Klartext: Wenn ich z. B. 10000 € als Gewinn übrig bleiben, werden die abzuführenden Einkommensteuer gesichert und der Rest über der Pfändungsgrenze wird an den Treuhändler abgeführt. Schlecht: Keine Rücklagemöglichkeiten für Investitionen.
"Erst als der Gerichtsvollzieher täglich klingelte ..." und "einem Gläubiger dem "Finanzamt"" das passt nicht zusammen.
Genausowenig wie "ein aussergerichtliches Einigungsverfahren zu erreichen" und "aufgrund meiner Selbständigkeit". Da hat der Anwalt seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht.
Alles in allem eine schönen Geschichte, mehr aber auch nicht!
Doktor Mabuse hats verstanden -). Überzeichnet ist er keineswegs. Es gibt ja z. B. bei einer deutschen Bank eine "normale" Kreditkarte mit Verfügungsrahmen. Auch diese Bank testet den Schuldner. Am Anfang Minilimit, wird der zurückbezahlt wird er Schritt für Schritt erhöht - aber nur wenn immer fleissig zurückbezahlt wird. Hatte trotz meiner Schufa und Insolvenz jederzeit ein neues Fahrzeug gefahren, welches geleast war. Als Selbständiger vielleicht etwas leichter möglich, da die Berechnung aus dem Gewinn des Geschäftes erfolgt.
Hatte lange überlegt meine Geschichte zu veröffentlichen. Sie soll zeigen, dass man bereit ist zu helfen, wenn man bereit ist sich Fehler einzugestehen und ernsthaft versucht herauszukommen. Lucca_M: Bin gerne bereit, Ihnen meine Geschichte ihnen schwarz auf weiss zu zeigen.
Werde hier keine weiteren Kommentare abgeben, denn dieser Forumsabschnitt beschäftigt sich mit der Thematik "Banken und Insolvenz". Mein Thema trifft inzwischen ein wenig ab.