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Autor Thema: Insolvenzverfahren> vergessene GläubigerY Was ist in den Fällen mit Restschudlb  (Gelesen 1839 mal)

Martino

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Habe nun schon wieder vom Inso-Verwalter gehört, dass vergessene Gläubiger im Antrag oder nach Schlusstermin nicht mehr bei der Restschuldbefreiung berücksichtigt werden. Der sagt man hat eben Pech. Ich habe da aber ganz andere Sachen gelesen und gehört? Was stimmt denn nun? :hi:
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Feuerwald

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"oder nach Schlusstermin nicht mehr bei der Restschuldbefreiung berücksichtigt werden"

- diese Insolvenzgläubiger werden nicht bei der Verteilung der Insolvenzmasse bzw. den weiteren pfändbaren laufenden Bezügen berücksichtigt. Dennoch sind es Insolvenzgläubiger deren Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

"Der sagt man hat eben Pech. "

- "man" hat als Insolvenzgläubiger dann tatsächlich Pech.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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