:fuchsteufelswild:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Rat, da der mir zugeteilte Insolvenzverwalter nur reagiert, wenn er etwas will.
Zur Situation:
1999 stellte ich einen Insolvenzantrag (Privatinsolvenz). Bereits 2005 (nach 6 Jahren) wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen und die Wohlverhaltensperiode begann. Meine Schreiben an das Amtsgericht bzw. dem Insolvenzverwalter das Verfahren zu beschleunigen, brachten nichts.
Im Jahr 2002 übte ich eine selbständige Tätigkeit aus, dies geschah mit Genehmigung des Insolvenzverwalters. Meine monatlichen Einkünfte gingen an den Insolvenzverwalter.
Folgende Berechnung meines pfändungsfreien Einkommens erfolgte:
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn (vor Steuern)
Gewinn - Einkommenssteuer (behielt der Insolvenzverwalter) = pfändbares Einkommen
Aus dem pfändbaren Einkommen wurde der mir zu Verfügung stehende Betrag errechnet und mir ausgezahlt.
Der Insolvenzverwalter versicherte mir mündlich und auch schriftlich, dass er die Einkommenssetuer an das Finanzamt abführt und auch die Steuererklärung erstellt.
So weit so gut bis zum Jahr 2005:
Nach einer gesundheitlich bedingten Auszeit bin ich ab 2005 wieder selbständig, darüber ist der Insolvenzverhalter informiert.
Als ich Ende 2005 ein Vorsteuererstattung von ca. 1.000 EUR vom Finanzamt haben wollte, teilten die mir mit, dass ich Steuerschulden aus 2002 habe, ca. 2.500 EUR zzgl. ca. 800 EUR Verzugszinsen. Das Finanzamt teilte mir mit, dass der Insolvenzverwalter die Steuererklärung für 2002 erstellt hatte, aber keinen Cent an das Finanzamt abführte. Für das Finanzamt bin ich der Schuldner, die halten sich aus der Geschichte raus. Das Amtsgericht schrieb ich an, die teilten mir mit, ich solle mich an den Insolvenzverwalter wenden, der schweigt aber.
Fazit: In die Wohlverhaltensperiode bin ich mit neuen Schulden von ca. 3.300 EUR gegangen.
Was kann ich tun, ich denke, das Finanzamt hat recht, dass die sich raushalten, ich habe auch schon einen Großteil der Schulden getilgt, ich habe mit dem Finanzamt eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Ich bezahle jetzt sozusagen das 2-te mal die Einkommenssteuer für 2002. Das kann es doch nicht sein.
Der Insolvenzverwalter hat die einbehaltene Einkommenssteuer nicht an das Finanzamt abgeführt, sondern diese als Honorar vereinnahmt.
Ich kann auch noch weitere Erfahrungsberichte zu dem mir zugeteilten Insolvenzverwalter hier abgeben, da sträuben sich die Haare.
Ich wäre zunächst aber für Hinweise in vorgenannter Angelegenheit dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Der Berliner