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Autor Thema: Ist eine Verfahreneinstellung möglich?  (Gelesen 1745 mal)

Fragende

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Ist eine Verfahreneinstellung möglich?
« am: 13. Februar 2010, 10:33:45 »

Hallo ihr Experten,
mein AG schrieb mich heute and und bat mich, die Änderung zu Unterhaltsberechtigten Personen bekannt zugeben.
Ich war eigentlich etwas verdutzt, denn ich dachte ich bin nur verpflichtet dem TH jegliche Änderung mitzuteilen.  :neutral:

Hier nun der Fall...Meine volljährige Tochter begann im September 2009 eine Ausbildung. Dies teilte ich telefonisch dem Büro des TH's mit, und mir wurde gesagt, dass die Ausbildung meiner Tochter keinen Einfluss auf meine IK nimmt...also war die Sache für mich erledigt.
Wie gesagt habe ich heute das Schreiben von der Lohnstelle meines AG's bekommen. Dies habe ich jetzt ausgefüllt und werde es zurück schicken, mit Kopie des Ausbildungsvertrages.
Dazu kommt noch, dass ich befördert worden bin, und mein Nettoeinkommen jetzt bei ca. 2300 € liegt. Meine Tochter hat ein Bruttoeinkommen von 539 €/ Netto 430€.
Was wäre jetzt definitiv pfändbar? Ich frage danach, denn wenn bei mir jetzt Pfändungen in Höhe von ca. 1000€ eintreten würde, wäre nach Ablauf meiner PI vielmehr einbehalten worden als ich schulde. Könnte ich in diesem Fall eine Verfahrenseinstellung bewirken und selbst die restliche Schuld an die Gläubiger zahlen?

LG und vielen Dank für eure Antworten.
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ThoFa

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Re: Ist eine Verfahreneinstellung möglich?
« Antwort #1 am: 13. Februar 2010, 13:25:30 »

Hallo,

bei 2.300,00 EUR und keine unterhaltsberechtigten Personen wären 920,40 EUR pfändbar. Das Einkommen Ihrer Tochter erscheint mir aber zu gering, als dass sie nicht mehr unterhaltsberechtigt wäre. Insofern sind bei Ihnen lediglich 472,05 EUR pfändbar.

Ganz schlecht wäre es nun das Verfahren kippen zu wollen, völlig unabhängig ob das geht oder nicht. Jetzt ist Ihre Situation geregelt, ohne dem Verfahren kämen alle Gläubiger wieder zum pfänden etc...

Behalten Sie im Auge, wie viel tatsächlich an die Gläubiger ausgeschüttet wird. Sie müssen natürlich nicht mehr zahlen, als Sie auch schulden. Ggf. kommt dann irgendwann eine vorzeitige RSB in Betracht.

MfG

ThoFa
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Fragende

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Re: Ist eine Verfahreneinstellung möglich?
« Antwort #2 am: 13. Februar 2010, 13:33:57 »

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!
Ich warte jetzt mal meine nächste Gehaltsabrechnung ab, und frag' danach evtl. noch mal um Rat falls sich an dem Pfändungsbetrag was geändert hat.

Können Sie mir vielleicht auch erklären warum die Lohnstelle mich anschreibt und nicht der TH?

Da mein Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist (Eröffnung war im Mai 2007), wie kann ich eigentlich ersehen was an die Gläubiger ausgeschüttet wird?

MfG

« Letzte Änderung: 13. Februar 2010, 13:36:08 von Fragende »
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ThoFa

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Re: Ist eine Verfahreneinstellung möglich?
« Antwort #3 am: 13. Februar 2010, 13:38:51 »

Hallo,

Ihr Arbeitgeber ist für die richtige Berechnung verantwortlich, insoweit ist es auch richtig, dass er sich darum kümmert.

Alles aktuelle über Ihr Verfahren finden Sie in der Gerichtsakte beim Insolvenzgericht. Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit und lassen sich diese zeigen. Sie können dort auch Kopien machen.

MfG

ThoFa
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Re: Ist eine Verfahreneinstellung möglich?
« Antwort #4 am: 13. Februar 2010, 13:41:38 »

Super! Nochmals danke!
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