"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: IV bestreitet Forderungen  (Gelesen 5869 mal)

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
IV bestreitet Forderungen
« am: 02. September 2007, 00:02:22 »

Hallo,

ich habe erfahren dass meine IV zig Forderungen bestritten hat.
Mir stellt sich die Frage warum.

Zumal ich kürzlich mit ihr telefonierte, weil ich EINEN meiner 58 Gläubiger nicht anerkenne und der Forderung widersprechen will.

Sie sagte mir dies müsse ich selbst direkt beim Insogericht tun, was ich dann auch getan habe.

Nun habe ich durch einige Gläubiger mit welchen ich in Kontakt stehe (z.B. Steuerberater, Anwältin für Erbschaftssache usw.) erfahren dass sie informiert wurden , ihre Forderung sei bestritten.

Ohne Begründung - nur bestritten.

Ich verstehe das nicht so ganz.

Warum hat sie das getan und warum musste ich es für den einen um den es mir WIRKLICH ging es selbst tun.

Die andern sind ganz klar im Recht.....

Weiß hier jemand was dazu?

lg
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #1 am: 02. September 2007, 01:18:59 »

"Warum hat sie das getan und warum musste ich es für den einen um den es mir WIRKLICH ging es selbst tun."

Also das warum und weshalb kenne ich auch nicht, es gibt auch eine Art des „vorläufiges“ Bestreitens durch den IV / TH, wenn die Forderung nicht begründet oder fehlerhaft angemeldet wurde.  Es ist schon spät heute, daher alles ganz oberflächlich angerissen.

Es obliegt nun, auch je nach dem, ob die Forderungen bereits tituliert waren, den Insolvenzgläubigern sich um eine Feststellung zu bemühen.

Wenn Sie als Schuldner bestreiten wollen, ist das in der Tat Ihr Ding.

Morgen etwas ausführlicher

Gruss
Feuerwald

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #2 am: 02. September 2007, 10:22:11 »

Hallo Feuerwald,

die Forderungen sind nicht vorläufig bestritten sondern gänzlich.
Sie sind aus der Tabelle heraus gefallen und den Gläubigern bleibt nun überlassen, dagegen gerichtlich vorzugehen bzw. die Richtigkeit der Forderung auf eigenen Kosten prüfen/einklagen zu lassen.

Ich finde das Ganze sehr seltsam.

Denn der Gläubiger welchen ich definitiv nicht anerkenne und der eine nichtige Abtretungserklärung vorliegen hat, der wird festgestellt bzw. NUR ich habe dem widersprochen.

Achja und noch eine Frage:
Ich dachte immer man könne innerhalb der Insolvenz wider ansparen. So hört und liest man es immer wieder.
Wie passt dann aber DAS hier dazu:

§ 35 InsO
Begriff der Insolvenzmasse
(1) Das Insolvenzverfahren erfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).


Bin heute gerade mal nur irritiert.

Vielleicht bekomme ich ja Licht in mein Dunkel  :dntknw:

lieben Gruss
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #3 am: 02. September 2007, 11:39:32 »

§ 35 InsO endet mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens. In der anschließenden Wohlverhaltensphase greift nur noch die Abtretung des Treuhänders und diese erfasst (Neu)Vermögen nicht mehr. Es kann dann wieder Vermögen gebildet werden.

Man muss immer zwischen Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren  unterscheiden. Das Insolvenzverfahren, in dem Vermögen zur Masse gezogen wird, sofern es pfändbar ist, läuft ja nicht über 6 Jahre sondern durchschnittlich 12 – 18 Monate. Dann kommt es zur Aufhebung/Einstellung. Danach läuft nur noch das Restschuldbefreiungsverfahren, §§ 295, 296 InsO sind dann maßgeblich.
 
Gruss
Feuerwald

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #4 am: 02. September 2007, 11:46:48 »

Hat das was mit dem Schlusstermin zu tun?
Meine IV sagte mir kürzlich aufgrund meines komplizierten Falles würde es bis zum Schlusstermin noch locker ein Jahr dauern.
Bedeutet das, dass ich in dieser Zeit bis zum Schlusstermin nichts ansparen darf?

lg
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #5 am: 02. September 2007, 12:14:59 »

"Hat das was mit dem Schlusstermin zu tun"

ja, der Schlusstermin läutet das Ende des Insolvenzverfahrens ein. Wenn es bei Ihnen noch ein Jährchen dauert, OK, kann man nichts machen, locker nehmen.

Neuvermögen gem. § 35 InsO -> Insolvenzmasse. Daher das sparverhalten auf die alten guten Traditionen beschränken, Sparstrumpf, Keksdose, Sparschwein.

Das betrifft n.b. nicht nur den Spargroschen, auch Erstattungen von Nebenkosten, Steuern, Geldeingänge aus ebay- Verkäufen können in die Insolvenzmasse fallen.

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #6 am: 02. September 2007, 13:20:25 »

Das ist interessant.

Wissen Sie wie das mit einem Vermächtnis aussieht?
Mein Großvater verstarb 2002 und ich bin als Vermächtnisnehmer mit einer Gaststätte und einem Mieteigentumsanteil an einem Mietsobjekt beteiligt. Aus verschiedensten Gründen konnte das Vermächtnis noch nicht übertragen werden.
Ist also noch nicht mein Eigentum.
Die IV ist hinsichtlich dieser Situation sehr überfordert, was sie mir auch unmissverständlich zu verstehen gab.
Sie sagte sogar mir stünde bei Übertragung ein prozentualer Anteil zu welcher  nicht in die Masse fliessen würde.

Genaueres weiss sie auch nicht.

Fakt ist dass sich eine Übertragung für mich nur dann lohnt wenn die Immobilien verkauft werden können, da ansonsten wieder neue Schulden entstünden ( Sanierungsbedarf etc.) Es existieren auch aufgelaufene Mieteinnahmen auf einem Anderkonto und ich würde wirklich gerne wissen wie das jetzt alles weitergeht.
Meine IV weiss gerade mal nicht viel  :gruebel:

Ich schreibe ihr - kriege entweder gar keine Antwort oder nur eine komische ....schwammige.

Letzt sagte sie zu mir sie überlege ob sie meinen Fall abgäbe da er so kompliziert sei  :fuchsteufelswild:

Klasse. Sie meinte auch es wäre einfacher wenn ich nichts hätte  :shock:

Nunja, ich hänge im luftleeren Raum und würde gerne mehr wissen.
lieben Gruss
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #7 am: 02. September 2007, 13:47:24 »

Hallo,

Sie müssten Ihren Anteil während der laufenden Insolvenz gänzlich an die Insolvenzmasse herausgeben. Während der WVP zur Hälfte.

Woran scheiter die Übertragung ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #8 am: 02. September 2007, 14:53:46 »

Woran die Übertragung scheitert ist eine ellenlange Geschichte. Ich versuche die Kurzform
Ursprünglich war das Vermächtnis gebunden.
Sprich jeder Erbe bekam einen Mieteigentumsanteil und etwas alleiniges.

Auf dem Gemeinschaftsobjekt befanden/befinden sich allerdings Darlehen welche der Miterben nicht anerkannte und er begann das Klagen.

Somit waren wir anderen blockiert und konnten nicht annehmen bzw. übertragen bekommen.

Alles zog sich ewig. Parallel klagte der Mierbe darauf, dass eine Teilübertragung des Einzelvermächtnisses ermöglicht wird und gewann Mitte 2005.

ICH persönlich hatte bei meiner Bank einen Kontokorrenten den die Bank sich mit einer Abtretungserklärung 2003 übersicherte.
Ich bat um Umwandlung in ein Darlehen, doch der Sachbearbeiter hielt mich hin und meinte ich solle warten bis die Klage durch sei um dann von den günstigen Hypothekenzinsen profitieren zu können.

Die Klage zog sich jedoch wie o.g. bis Mitte 2005.

Im Anfang 2005 erkrankte ich  und wurde vorübergehend arbeitsunfähig(ich war damals noch selbstständig)
Als die Bank davon erfuhr schloss sie ad hoc meine Konten und ich kam an nichts mehr dran.

Nach erfolgreicher Klage hatte ich ein Einigungsgespräch mit der Bank, dass sie nun das Einzelobjekt haben könnte(Hypothek) etc. und im Gegenzug meine entstandenen Schulden noch mit übernehmen zu den aufgelaufenen Kontokorrentenschulden.

Es sollte ein Vertrag aufgesetzt werden.
Sprachs und die Bank ward nimmer mehr gesehen.
Kein Vetrag, kein offenes Konto, kein gar nix.

Statt dessen kurz darauf ein Anwalt der die Gesamtrückzahlung forderte.

Sonst Klage gegen mich.

Den Forderungen der Bank konnte ich jedoch nicht gerecht werden.
Hypothekenrate über 2.000 € ( nicht zu decken allein aus den Mieteinnahmen) + übereignung des Miteigentumsanteils des Gemeinschaftsobjektes(was nicht geht da Erbengem.) usw.usf.

Geklagt hat die Bank nie, mein Prüfen bei einem Anwalt ergab dass die seinerzeit unterschriebene Abtretung an die Bank nichtig ist.

Und nun kann ich nicht übertragen bekommen weil die IV das tun muss.......

Hoffe es ist halbwegs verständlich, die Details würden zu einem mehrbändigem Roman werden :-)

lg
smallville

Geändert von ThoFa, waren zuviele Details und man weiß nie wer hier alles liest. ;)
« Letzte Änderung: 02. September 2007, 15:00:51 von ThoFa »
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #9 am: 02. September 2007, 15:10:35 »

ups  :whistle:

Danke
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #10 am: 02. September 2007, 16:44:29 »

Hallo,

im Moment ist das Erbe Ihr Vermögen und gehört damit zur Insolvenzmasse.
Ihre IVin hat die Pflicht sich darum zu kümmern, dass der Wert nun zur Masse kommt. Alternativ kann sie den Wert aus der Masse freigeben, dann verfügen Sie wieder ganz alleine darüber.

Mehr kann man nicht schreiben, da die Sache etwas komplexer ist und ohne Einsicht in die Unterlagen, nicht komplett zu bewerten.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #11 am: 02. September 2007, 16:48:08 »

Noch bin ich ja nicht Erbe - DAS ist ja das Dilemma.

Erst wenn das Vermächtnis übertragen wird.

Und DEM muss die IV zustimmen, die im Moment glaube ich so ein wenig den Überblick verloren hat.

Naja, mal gucken wie es weitergeht.

Wenn es bis zum Schlusstermin nicht übertragen wurde, was ist dann?

Oje, das ist alles ein Hick Hack.

Ich wünschte mittlerweile auch ich hätte das blöde Ding nicht.....

lg
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #12 am: 02. September 2007, 16:52:06 »

Noch bin ich ja nicht Erbe - DAS ist ja das Dilemma.

Wenn es bis zum Schlusstermin nicht übertragen wurde, was ist dann?

Hallo,

genau das ist das Problem, welches sich nicht innerhalb so kurzer Zeit klären lässt, dafür muss man Akteneinsicht haben.

Es wird aber kein Schlusstermin geben, bis die Sache so oder so geregelt ist, da können Sie sicher sein.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #13 am: 02. September 2007, 17:03:15 »

Na Klasse.
In Anbetracht der Tatsache dass der ganze Keks schon seit Ende 2002  dümpelt, kann ich mich dann wohl nun noch mal auf "Jahre" gefasst machen.

Ich habe der IV letzte Woche geschrieben, sie möge sich mit mir und den Miterben in Verbindung setzen.
Ein Verkauf aller Objekte erscheint mir als die schnellste und unproblematischste Lösung.

lg
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #14 am: 02. September 2007, 17:11:40 »

Hallo,

an der Zeit bis zur RSB ändert sich nichts. Nach sechs Jahren wird diese Ihnen erteilt.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Mesha

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #15 am: 03. September 2007, 11:21:10 »

noch mal zurück zur ansparung von vermögen. . .
heißt das ich kann nach meinem schlusstermin (der übrigens diesen freitag stattfindet) wieder geld auf einem sparbuch oder tagesgeldkonto o. ä.  ansparen?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #16 am: 03. September 2007, 11:26:08 »

formal kommt nach dem Schlusstermi noch ein Aufhebungsbeschluss der dann noch rechtskräftig wird, danach ist das Insolvenzverfahren um und aus und vorbei und man wieder Herr über sein Vermögen.

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Mesha

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #17 am: 03. September 2007, 13:16:14 »

hmm. . . hört sich gut an. 
würde das im umkehrschluss heissen, schulden die aus der rsb rausgenommen wurden (veruntreuung von arbeitnehmergeldern) könnten dann wieder eingefordert werden?
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #18 am: 03. September 2007, 13:31:55 »

Hallo,

nein. Die Forderungen unterliegen der unerlaubten Handlung und sind deswegen, sofern auch so angemeldet, nicht der RSB. Sie nehmen bare ganz normal am RSB-Verfahren teil, bekommen also auch ggf. eine Quote, aber unterliegen auch dem Vollstreckungsverbot. Nach den sechs Jahren sind dies Forderungen aber wieder vollstreckbar.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Mesha

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: IV bestreitet Forderungen
« Antwort #19 am: 03. September 2007, 13:42:24 »

hmm. . dankeschön für die antwort. 
ich hoffe ja, der einspruch hat erfolg. . . wobei ich skeptisch bin.    :sad:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz