"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Ein paar Fragen  (Gelesen 3062 mal)

kopfhoch

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Ein paar Fragen
« am: 28. Februar 2006, 14:12:00 »

Hallo  jafern, ThoFa, hallo an alle,

Ich habe ein paar Fragen und hoffe auf Hilfe.
Ich habe InsO beantragt (ca. 250000€ Schulden) und habe den Gerichtsbeschluß daß es auch rechtskräftig ist. Nun zu meinen Fragen:
1. Darf der GV weiterhin an meine Tür klopfen? (Er besteht auf EV falls er mich nicht zu Hause antrifft). Soll ich Ihm eine Kopie des Beschlusses zukommen lassen?
2. Ich beziehe zur Zeit Krankengeld das über meiner Grenze liegt. Darf der IV den Teil darüber behalten und verwalten?
3. Ich werde wahrscheinlich nicht mehr meine Tätigkeit in der Firma wo ich arbeite aufnehmen können, dies geht von Ärztlichen Atessten hevor. Da ich mich aber verpflichte während der WVP mich un Arbeit zu bemühen möchte ich das gerne im Ausland machen(kriege sicheren Job). Ist das möglich? Muß ich den IV bescheid  geben?

Ich bedanke mich im voraus an alle

PS: Ich habe mich entschieden mich für diese Seite zu registrieren, die Beiträge sprechen für sich und es soll auch so bleiben. Also an alle Spione: Führt die Menschen die einen solchen Schritt wagen MUSSTEN nicht in die Irre, Ihr könntet die nächsten sein!
Gespeichert
 

kopfhoch

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Ein paar Fragen
« Antwort #1 am: 28. Februar 2006, 19:25:00 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Doch unter Punkt 3, damit ich es richtig verstehe, hat das keine negativen Auswirkung auf die RSB.

Gruß
Gespeichert
 

kopfhoch

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Ein paar Fragen
« Antwort #2 am: 02. März 2006, 12:22:00 »

Hallo ThoFa,

danke für die Antworten, bin schon zuversichtlicher daß es weitergeht. Doch folgendes noch: Ich war für 14 Tage bei Verwanden in einer anderen Stadt und habe heute ein Schreiben vom GV im Briefkasten. Gerade heute hatte er mich vorgeladen um die EV abzugeben. Da ich den Termin nicht einhalten konnte, habe ich Ihm eine Kopie vom Gerichtsbeschluß in seinen Briefkasten geworfen wo drinsteht daß das InsOverfahren eröffnet ist. Er hat mit Haftbefehl gedroht. Nun habe ich etwas Angst nach Hause zu gehen weil ich nicht weiß was mich erwartet. Darf er mich überhaupt noch \"jagen\"? und muss ich trotz Inso die EV abgeben? Oder müssen die Beamten wieder gehen wenn ich denen den Beschluß zeige?

Vielen Dank im voraus
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz