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Autor Thema: Eingangspost vom Amtsgericht, Aktenzeichen  (Gelesen 1653 mal)

doktor mabuse

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Eingangspost vom Amtsgericht, Aktenzeichen
« am: 26. Januar 2010, 10:19:00 »

Hallo Zusammen,

nachdem ich hier im Forum über die letzten Monate schon so Manches Hilfreiche gelesen habe, kommen jetzt doch noch ein paar Fragen auf, denn bald geht der "Zirkus" los.
Meine SB-Stelle hat am 28.12 meinen Inso-Antrag eingereicht, letzte Woche habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, daß der Eintrag eingegangen ist, mit entsprechendem Aktenzeichen.
Wie ich es sehe, ist daß ja nur eine Eingangsbescheinungung und noch kein Eröffnungsbescheid, obwohl schon ein Aktenzeichen festliegt. Ich hatte schon überlegt anzurufen, wann der nächste Schritt kommt, hab es dann aber gelassen, da sich ja wohl sowieso nichts Beschleunigen lässt, oder?
Über die letzten Monate hab ich mich an die Ratschläge meiner SB gehalten wie: Neues Guthabenkonto, Gehalt habe ich mir bar auszahlen lassen, wichtige Rechnungen wie Versicherungen, Stadtwerke etc. selbst überwiesen, keine Bestellungen mehr irgendwo getätigt, alle Mahnungen / Inkassoschreiben archiviert.
Gibt es noch irgendetwas bis zur Eröffnung zu beachten? Habe im Internet geschaut, unter meinem Aktenzeichen bin ich noch nicht gelistet. Vielleicht bin ich auch nur etwas nervös, weil bei mir noch das Thema "Dienstwagen mit 1% Regelung" im Raume steht.
Nach allem was ich bisher gelesen habe ist man damit ja echt der Dumme. Jeder Andere (Finanzamt, Gläubiger, Sozialversicherungsträger) verdient an meinem dadurch höheren Bruttogehalt, nur ich als Schuldner soll den Wagen komplett vom pfändungsfreien Netto bezahlen. Aber, diese Problematik haben ja Einige hier im Forum. Ist schon irgendwie pervers, ein halbwegs vernünftiges Eigenes Auto wird einem weggepfändet (gehört ja zur Masse) aber trotzdem soll man gefälligst seinen Job im Aussendienst weiter ausüben. Welche Möglich keiten gibt es, die Pfändunggrenze etwas heraufzusetzen?
Macht es Sinn, jetzt schon einen Antrag zu stellen oder ist das eine Sache, die hinterher mit dem Treuhänder geregelt werden muß?

Das waren jetzt eigentlich 2 Themen, würde mich aber über Antworten freuen,

Gruß, Doktor Mabuse
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Feuerwald

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Re: Eingangspost vom Amtsgericht, Aktenzeichen
« Antwort #1 am: 26. Januar 2010, 12:22:13 »

Macht es Sinn, jetzt schon einen Antrag zu stellen

- nein, Ihr Lohn wird ja noch nicht "gepfändet". Das AZ ist mornal. Sie befinden sich im "Eröffungsverfahren"
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