"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Pfändung von Elterngeld?  (Gelesen 2841 mal)

VieleFragen

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Pfändung von Elterngeld?
« am: 19. März 2012, 13:25:47 »

Liebe Leute,

habe mal wieder eine Frage in die Runde:

Wie verhält es sich mit der Pfändung von Elterngeld?
Ich werde vorraussichtlich ab Oktober 1800 Euro Elterngeld beziehen.
Welcher Anteil davon ist pfändbar?

Danke für Eure Antworten!
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Pfändung von Elterngeld?
« Antwort #1 am: 19. März 2012, 14:04:55 »

Zitat
§ 54 SGB I Abs. 3 n.F.:

Unpfändbar sind Ansprüche auf

1. Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie Elterngeld bis zur Höhe der nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge,

§ 10 BEEG :

(1) Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Leistungen bleiben bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt.


(2) Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Leistungen dürfen bis zu einer Höhe von 300 Euro nicht dafür herangezogen werden, um auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen anderer, auf die kein Anspruch besteht, zu versagen.

Demnach sind zunächst € 300,00 Euro abzuziehen, auf den verbleibenden Rest sind die §§ 850 ff ZPO anzuwenden (pfändbar wie Arbeitseinkommen)
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

VieleFragen

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Pfändung von Elterngeld?
« Antwort #2 am: 19. März 2012, 16:09:13 »

Danke Insoman,

wie verhält es sich denn mit dem Mutterschaftsgeld, dass ich 6 Wochen vor
und 8 Wochen nach der Geburt beziehen werde? Auch über 300 Euro pfändbar?

Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Pfändung von Elterngeld?
« Antwort #3 am: 19. März 2012, 16:45:44 »

Zitat
Auch über 300 Euro pfändbar?

Ja, aber immmer auch die Pfändungstabelle (siehe Unterhaltsverpflichtungen) beachten..
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz