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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kann oder darf der TH das ?  (Gelesen 5050 mal)

uwtis

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Kann oder darf der TH das ?
« am: 11. Oktober 2009, 17:28:26 »

Hallo euch allen  :hi:


Die Eröffnung meines Insolvenzverfahrens war der 11.04.2008.

Ich hätte da mal eine Frage, bezüglich eines Briefes vom meinem TH.

In diesem Brief fordert er mich auf, Gelder in die Masse einzuzahlen.
Es geht um die hälfte eines Betriebskostenguthaben aus dem Jahr 2006, denn wie schon bemerkt wurde meine Insolvenz aber
erst  im April 2008 eröffnet.
Und kann er Gelder für die Masse fordern, aus der Zeit, bevor ich einen Termin bei ihm hatte ? In dem mir erst- und letztmalig meine Mitwirkungpflicht (mtl. Nachweise über meine Einkünfte einschicken) unterbreitet wurde und über meine finanzielle Situation gesprochen wurde.

Seit dem, habe ich bis Dato (ausser, jetzt die Zahlungsaufforderung) nichts mehr gehört.

Zudem würde mich interessieren, wann man in die WVP kommt, (gibt es da einen Bescheid) denn es sind jetzt heute genau 18 Monate seit Eröffnung des Verfahrens und habe biher noch keinerlei Lebenszeichen von seitens des Gerichtes noch vom TH.

Ich würde mich freuen, wenn jemand mir helfen könnte !


mfg uwtis
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paps

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Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2009, 19:13:39 »

Wenn die Betriebskostengutschrift nicht unmittelbar vor Eröffnung gezahlt wurde, ist diese doch bestimmt verbraucht?
Welche Höhe?


Über die Aufhebung des verfahrens bekommen Sie einen Beschluß.
18 Monate ist aber noch nichts ungewöhnliches.

Den Verfahrensstand und die Ecktermine können Sie auch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfahren.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

uwtis

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Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2009, 20:32:43 »

Erstmal Danke für die schnelle Antwort  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Das Geld ist schon lange verbraucht, denn das Betriebskostenguthaben wurde mit der nächsten zu zahlenden Miete verrechnet von der Wohngesellschaft verrechnet. Also kein Bargeld. Es handelte sich dabei um ein Guthaben in Höhe von ca. 340 €.
Nun möchte der TH die hälfte dieser Summe in die Masse eingezahlt haben. Dazu kommt noch, das ich vor dem Termin bei ihm, mein Schrottauto bei E-Bay versteigert habe, ich habe dafür 300€ bekommen, die will er auch, das heisst insgesamt rund 470€.
Für das Auto wurde noch eine Steuerrückzahlung in Höhe von 249€ bereits an meinem TH überwiesen, obwohl die Steuer nicht mein Geld war, hat er sie einbehalten. Denn Steuer, Versicherung, usw. wurden von meiner Lebenpartnerin bezahlt.
Wir hatten dieses mit einer Eidesstattlichen Versicherung belegt.
Jetzt will er rund 470 € von mir. Die Frage ist wovon ? Wenn ich Geld hätte und Zahlungsfähig wäre bräuchte ich keine Insolvenz!

Bitte Hilfe ( WAS TUN ? )

Danke im vorraus

mfg uwtis
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2009, 20:51:26 von uwtis »
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Insokalle

Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2009, 11:44:57 »

1. Nebenkosten: wann wurde verrechnet, wer hat die Aufrechnung erklärt oder vorgenommen?

2. Kfz: War es massezugehörig, d.h. nicht freigegeben und nach IE verkauft, gehört der Erlös in die Masse zum IV.

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uwtis

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Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #4 am: 12. Oktober 2009, 15:00:59 »

Hallo Insokalle

zu 1. Die Betriebskosten wurden laut Abrechnung am 15.12.2007 errechnet und dann für die Januarmiete 2008 verrechnet.
Das macht die Wohngesellschaft automatisch, es sei denn man beantragt die Auszahlung.

zu 2. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt (Verkaufsdatum) nicht dass, das Fahrzeug ggf. zur Masse gehörte, denn ich hatte erst ein paar Tage später den Termin beim TH, in dem ich dann so zusagen aufgeklärt wurde.
Aber es wurde nicht über das Fahrzeug gesprochen, denn es war ja schon weg und das erhalten Geld dafür auch.
Jetzt nach der Zeit von 18 Monaten, will er plötzlich das Geld.

Bitte um Antwort

Danke im vorraus

mfg uwtis
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Insokalle

Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #5 am: 12. Oktober 2009, 19:55:56 »

zu 1. Dem IV den Fall genauso mitteilen. Aufrechnung erfolgte vor Eröffnung. Wenn er meint, dass dies anfechtbar o.ä. sei, soll er sich an die Vermieter wenden. M.E. sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet.

zu 2. Meiner Meinung nach hätte der Kaufpreis an die Masse also an den IV gezahlt werden müssen. Vielleicht können Sie es ja in Raten einzahlen.
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ThoFa

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Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #6 am: 12. Oktober 2009, 20:18:53 »

Hallo,

dann schmeiße ich noch zwei Fragen in den Ring: IK oder IN Verfahren? Wann wurde das Fahrzeug den verkauft?

MfG

ThoFa
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uwtis

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Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #7 am: 13. Oktober 2009, 12:53:44 »

Hallo ThoFa

zu Frage 1 - Insolvenzverfahren
zu Frage 2 - Ende April 2008 wurde das Fahrzeug verkauft

Zu diesem Zeitpunkt wußte ich noch garnicht, was ich darf und was nicht.

Ich hatte ja erst Anfang Mai meinen Termin beim TH.
Wobei ich nicht mehr an das Fahrzeug dachte, denn es war ja schon weg und das Geld natürlich auch.

mfg Uwtis
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Paula41

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Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #8 am: 13. Oktober 2009, 13:41:25 »

Hallo,

also weder IK noch IN sondern IV? :lollol:
 
Aber Spaß beiseite. Sie haben nach Eröffnung des Verfahrens noch über Vermögensgegenstände verfügt. Da können Sie sich drehen wie Sie wollen. Unwissenheit ist kein Grund eine Zahlung zu vermeiden.

mfg
Paula41
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uwtis

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Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #9 am: 13. Oktober 2009, 16:19:39 »

Hallo nochmal

Es handelt sich um ein IK-Verfahren

Danke für die freundlichen Nachrichten


mfg uwtis
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Leopold Bloom

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Re: Wann ist das Verfahren dennn eröffnet?
« Antwort #10 am: 07. Januar 2010, 19:15:07 »


Aber Spaß beiseite. Sie haben nach Eröffnung des Verfahrens

Wann ist das Verfahren denn eröffnet?

Wenn ich meinen Antrag auf Inso abgebe oder wenn ich Kenntnis vor der Mitteilung des Gerichts über die Eröffnung des Verfahrens erhalte?

Gruß Leopold Bloom
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Insokalle

Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #11 am: 07. Januar 2010, 19:41:08 »

Weder noch. Datum und Uhrzeit der Verfahrenseröffnung stehen im Eröffnungsbeschluss.
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Leopold Bloom

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Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #12 am: 07. Januar 2010, 20:11:11 »

Weder noch. Datum und Uhrzeit der Verfahrenseröffnung stehen im Eröffnungsbeschluss.
In den Insolvenzbekanntmachungen find ich bis im Moment nix.
Heißt das, ich darf noch über mein Geld verfügen?

Gruß Leopold bloom

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Insokalle

Re: Kann oder darf der TH das ?
« Antwort #13 am: 08. Januar 2010, 19:34:03 »

Vor Eröffnung schon. Der Eröffnungsbeschluss sollte auch zeitnah zugestellt werden.
In der kritischen Phase sollte man aber schon achtgeben, wofür man die Mittel ausgibt.
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