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Autor Thema: Kauf auf Raten , trotz Insolvenz ?  (Gelesen 1923 mal)

gigolo20

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Kauf auf Raten , trotz Insolvenz ?
« am: 25. November 2013, 10:55:03 »

Hallo zusammen,

ich bin seit August in Privatinsolvenz, aber nicht weil ich Zahlungsunwillig war, sondern weil ich durch 2 Operationen eine Zeit ins Krankengeld kam, und dadurch die Raten nicht mehr zahlen konnte. Aber jetzt zur meiner eigentlichen Frage. Ich glaube, dass ich einen großen Fehler gemacht habe. Mein Computer ging letzte Woche kaputt, und ich habe mir einen Laptop Bestellt. Mit einer Zahl pause bis zum 01.04.2014 und werde dann den Betrag auf einmal zahlen. Ich brauche den Computer, weil mittlerweile alles damit gemacht wird.Könnte ich jetzt aus der Insolvenz raus fliegen ? Ich habe natürlich nicht vor, dem Laptop nicht zu bezahlen. Es werden also keinerlei Mahnungen kommen. Im Netzt gehen die Meinungen auseinander. 50 % sagen ja, die anderen 50 % sagen Nein. Und den Laptop zurück schicken würde ja auch nichts bringen, dass wird ja sicherlich der Schufa schon gemeldet sein.
 Ja ich habe echt nicht darüber nachgedacht, weil die Bestellung auch anstandslos ankam. Ich habe ja die Zahl pause bis zum 01.04.2014, werde aber schon diesen Monat anfangen, Monatlich 120 Euro zu zahlen, dass heißt am 01.04.2014 zahle ich die letzte Rate, obwohl da erst die erste von 18 fällig wäre. Ich will nämlich so schnell wie möglich das abbezahlen. Nur ich habe angst, alleine weil ich es bestellt habe, aus der Insolvenz raus zu fliegen. Wie gesagt, ich habe über mein Handeln absolut nicht nach gedacht, könnte mich jetzt selber Ohrfeigen.
Und die  Rate bezahle ich ja von meinem nicht Pfändbaren Teil. Es werden ja Monatlich 300 Euro dem Treuhändler überwiesen, und was dadrunter bleibt, könnte ich doch dafür einsetzten ?
Würde mich über Antworten freuen.

M.F.G gigolo20
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tomwr

Re: Kauf auf Raten , trotz Insolvenz ?
« Antwort #1 am: 25. November 2013, 16:50:02 »

Nirgends steht im Insolvenzgesetz, man dürfte keine Schulden machen.
Das Gerücht hält sich hartnäckig bei Unwissenden aber deswegen bleibt es nur ein Gerücht.
Genau genommen dürfte man sogar den (Neu)Gläubiger auch hängen bzw. pfänden lassen.
Der hat mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun und dort auch keine Rechte.

Auf der anderen Seite sollte man natürlich aus seinen Fehlern lernen und deswegen ist der Hinweis mit hängen oder pfänden lassen eher akademisch gemeint und nicht zu empfehlen, schließlich will man die RSB ja nicht mit neuen Schulden beginnen lassen und auch was aus den Schulden lernen.

Gegen eine Finanzierung spricht dabei gar nichts und die Zahlung aus den unpfändbaren Beiträgen betrifft im Grunde Gläubiger des aktuellen Verfahrens, auf die man möglicherweise angewiesen ist. Beispiel: KfZ Zulassungsstelle, die Verweigern bei Schulden eine Zulassung des eigenen KfZ. Wenn man also sogar Altgläubiger aus dem unpfändbaren (in Grenzen) bedienen kann, spricht bei Neugläubigern überhaupt nichts dagegen. Solange man genug Geld zum Leben hat und selbst wenn nicht dann wäre wegen sowas nicht die RSB gefährdet.

Was man mit dem Unpfändbaren Anteil seines Lohnes macht, bleibt dem Schuldner überlassen. Das kann er verspielen, versaufen, verhuren oder was auch immer um mal Klartext zu reden. Das geht den IV/TH null-komma-nichts an.
Gespeichert
 

gigolo20

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Re: Kauf auf Raten , trotz Insolvenz ?
« Antwort #2 am: 25. November 2013, 23:29:06 »

Erst mal vielen Dank für die Antwort.
Nun bin ich ein bisschen ruhiger.
Ich habe wirklich nicht darüber nach gedacht. Sehr Dumm von mir.
Ich werde das Laptop nun in 3 Monatsraten bezahlen, dann habe ich diese last schnell weg.
Und beim nächsten mal werde ich mir so eine Aktion zweimal überlegen, wenn es jetzt gut gehen sollte, und ich keinen Ärger bekomme. Denn ich will keine schwierigkeiten in meiner Insolvenz.
Wie geschrieben, ich werde es nie wieder zu einer Mahnung kommen lassen.

Gruß gigolo20
« Letzte Änderung: 25. November 2013, 23:30:57 von gigolo20 »
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