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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Beitragsrückerstattung private KV  (Gelesen 7432 mal)

hilberta

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Beitragsrückerstattung private KV
« am: 02. August 2010, 14:55:39 »

Hallo, kurze Frage meinerseits:
Im September bekomme ich eine Beitragsrückerstattung meiner privaten Krankenkasse. Mein Verfahren wurde letztes Jahr im August 2009 eröffnet. Im September 2009 erhielt ich ebenfalls die Erstattung. Laut Th im letzten Jahr konnte ich die auch behalten. Habe sie zumindest erwähnt.
Muss ich dieses Jahr erst den TH informieren, dass ich die Erstattung bekomme und kann ich sie auch wirklich behalten??
Danke für eine Antwort.
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paps

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #1 am: 02. August 2010, 17:31:16 »

Früher (vor dem 01.01.10) hätte ich gesagt, dass es Masse zugehörig wäre.
Schließlich ging die monatliche Berechnung der KV-Beiträge ja von falschen Voraussetzungen aus.

Heute nach dem Bürgerentlastungsgesetz ist dass aber nicht mehr so einfach. Seit 01.01.2010 werden Beitragsrückerstattungen bei der monatlichen Steuerberechnung in 2011 berücksichtigt.
Durch die Beitragsrückerstattung sinkt also der anrechnbare Beitrag und somit der Steuerfreibetrag.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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hilberta

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Rückzahlung Beiträge private KV
« Antwort #2 am: 17. August 2010, 12:32:44 »

Hallo zusammen.

Habe vor geraumer Zeit schon mal die Frage gestellt, ob ich die Beitragsrückerstattung der privaten KV während der Inso behalten kann. Meine Inso wurde im letzten Jahr August eröffnet. Die Beiträge von letztem Jahr konnte ich, nach Rückruf beim TH, behalten.
Nun habe ich ihn schon 2 x angeschrieben und um eine Antwort gebeten.......Aber der gute antwortet nicht.
Kann mir noch jemand, außer dem TH, sagen, ob ich die Rückerstattung behalten kann???

Danke im Voraus.

 
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hilberta

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Re: Rückzahlung Beiträge private KV
« Antwort #3 am: 17. August 2010, 12:50:47 »

Hallo, habe gerade die Antwort des Sekretariats des TH bekommen.
Rückerstattungen gehören in die Insolvenzmasse. Auch die vom letzten Jahr. Aber da durfte ich sie behalten nach einem Anruf........
Kann man da noch von Außerhalb eine Meinung einholen?? Und wo??
Wäre für jede Meinung dankbar.
Ich muss ja auch Rücklagen bilden, wenn ich mal zum Arzt gehe, wegen einer Kleinigkeit. Da ich das dann ja nicht bei der privaten KV einreiche.
Wahrscheinlich will der TH die Kohle vom letzten Jahr auch noch zurück :cry:

Danke für Eure Antworten.
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hilberta

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #4 am: 17. August 2010, 13:22:03 »

Habe gerade mit dem Amtsgericht gesprochen. Die Sachbearbeiterin meines Verfahrens muss sich auch erst einmal schlau machen. Aber sie sagte, dass der TH nach gut dünken entscheiden kann, was zur Masse gehört. Und konnte ich letztes Jahr die Rückerstattung behalten, so fällt sie dieses Jahr in die Masse. Das geht doch gar nicht oder??????

Danke für Eure Meinungen oder Ratschläge.
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paps

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #5 am: 17. August 2010, 18:36:48 »

Zum einen hatte ich die entscheidende Argumentationslinie ja schon etwas weiter oben genannt.
Fordern Sie von Ihrer Versicherung das Merkblatt zur steuerlichen Berücksichtigung der Beitragsrückerstattung bei der Berechnung der Steuerentlastungsbeträge an.

Haben Sie nämlich keine weiteren Vorsorgeaufwendungen die unmittelbar berücksichtigt werden können, stellen Sie sich schlechter.(geringere Berücksichtigung der KV-Beiträge im kommenden Jahr- höhere direkte Besteuerung des Nettoeinkommens)

Die konkrete Schlechterstellung im kommenden Jahr müßte dann aber wohl anhand der genauen Zahlen ein Steuerberater ausrechnen.

Warum haben Sie überhaupt über die Rückerstattung informiert?

Ist das Verfahren aufgehoben, dann gehört die Erstattung ihnen.
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hilberta

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #6 am: 17. August 2010, 20:54:22 »

Hey, Paps.
mein Verfahren ist noch nicht aufgehoben, es wurde erst am 26.08.2009 eröffnet.
Anfang September 2009 habe ich dann den TH informiert über die Rückzahlung telefonisch und bekam dann zur Antwort, ich kann die Rückzahlung behalten.
Dieses Jahr möchte er, dass ich es zur Masse gebe. Ich bin ja noch nicht mal in der Wohlverhaltensphase. Mit den steuerlichen Sachen kenne ich mich nicht aus, und lasse bei dem Thema leider die Flügel hängen.........
Ich werde sehen, was meine Sachbearbeiterin morgen beim Amtsgericht sagt.
Trotzdem danke.
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paps

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #7 am: 17. August 2010, 23:09:24 »

Bliebe aber noch eine andere Variante.

Sie haben noch Rechnungen oder Rezepte vorliegen, die Sie im Wissen um die BRE zurückbehalten und selber bezahlt haben?
Dann sollte zumindest dieser Betrag an Sie zurück fließen, in dem Sie die Belege einreichen und auf die BRE verzichten.
So wie es jetzt aussieht, hätten Sie ja sonst noch mehr Nachteile.
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ELISABETH

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #8 am: 09. September 2010, 09:00:41 »

 :biggrin:
 Hallo Hilberta!!!
Wollte nur wissen, was hat die Tante vom Gericht gesagt ??? Danke
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makro

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #9 am: 09. September 2010, 11:09:01 »

ich behalte die Rückerstattung! Letztes Jahr, hat die Krankenversicherung von sich aus mit den laufenden Beiträgen verrechnet, dieses Jahr (für 2009) überwiesen. Mein IV weiß nix davon und er hat auch nie gefragt! Thema erledigt! Wenn doch mal jemand fragen sollte, dann stelle ich mich erstmal gaaaanz doof!
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Fallera

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #10 am: 09. September 2010, 11:27:52 »

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paps

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #11 am: 09. September 2010, 18:49:16 »

Mein Konto hat sich heute auch über ein stattliches Sümmchen gefreut.
Ich natürlich auch.
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