"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Kaution bei neuer Wohnung  (Gelesen 2244 mal)

Loonsar

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Kaution bei neuer Wohnung
« am: 20. November 2013, 13:28:42 »

Hallo zusammen,
ich bin jetzt seit Mai diesen Jahres in der Insolvenz.
Da sich mein Ex-Partner von mir getrennt hat, bin ich erstmal übergangsweise wieder bei meinem Vater eingezogen. Das soll aber kein Dauerzustand sein und deshalb meine Frage.

Wenn ich eine neue angemessene Wohnung finde, wie läuft das mit der Kaution?
Die Kaution muss ich mir zusammensparen aber darf ich das überhaupt? Zählt das dann über die Grenze zu dem was ich verdienen darf?

Danke schonmal

Gespeichert
 

HausH

Re: Kaution bei neuer Wohnung
« Antwort #1 am: 20. November 2013, 14:24:29 »

 :hi:

das was dir von deinem Gehalt überbleibt, nach Abzug des pfändbaren Anteils, solltest du bis zum Monatsende ausgeben. Es gab vor kurzem ein Urteil vom BGH, darin hieß es (sinngemäß), alles was dann noch überbleibt (mit in den Folgemonat genommen wird) zählt zur Insolvenzmasse.

Ja wir reden von dem Geld was dir nach Pfändung überbleibt. Da ist nichts mit sparen im eröffneten Verfahren, warte bis du in die Wohlverhaltensphase kommst, dann ist es meines Wissens nach sogar erwünscht das du wieder Vermögen bildest.

gruß von HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Loonsar

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Kaution bei neuer Wohnung
« Antwort #2 am: 20. November 2013, 15:47:15 »

Ich danke dir für deine Antwort. Und wielange dauert sowas in der Regel, bis ich in diese Wohlverhaltensphase komme?
Gespeichert
 

tomwr

Re: Kaution bei neuer Wohnung
« Antwort #3 am: 20. November 2013, 15:50:31 »

Genauso ist es.
Die Kaution sollte am Besten eine andere Person zahlen, die gerade nicht in der Insolvenz ist (z.B. der Vater). Es ist aber z.B. auch gesetzlich möglich, die Kaution beim Vermieter anzusparen (§551 II BGB).

Siehe auch hier:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kaution.html

Die WVP beginnt, wenn der IV/TH alle Vermögensbestandteile im Insolvenzverfahren verwertet hat und der Schlusstermin erfolgt ist. Genau genommen mit Aufhebung des Verfahrens, was meist ein paar Wochen nach dem Schlusstermin erfolgt. Wie lange es genau dauert hängt vom Einzelfall ab, üblich ist die Dauer des Verfahrens 6 bis 12 Monate wenn die Vermögenslage überschaubar ist.
« Letzte Änderung: 20. November 2013, 15:53:01 von tomwr »
Gespeichert
 

HausH

Re: Kaution bei neuer Wohnung
« Antwort #4 am: 20. November 2013, 15:54:26 »

 :hi:

da gibt es wohl keine Regel, bei mir hat es ca. 1,5 Jahre gedauert bis ich in der Wvp war. Lass die Zeit aber nicht verstreichen, die Wohnungssuche ist enorm schwer wenn man insolvent ist. Ich selbst habe nur durch viel glück eine bessere Wohnung gefunden, bin im Juli diesen Jahres umgezogen. Wenn du Geld über hast, legs unters Kopfkissen  :wow:

gruß von HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Loonsar

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Kaution bei neuer Wohnung
« Antwort #5 am: 20. November 2013, 16:05:46 »

Vielen lieben Dank an euch. Zeit verstreichen lass ich auch nicht, hier ist es aktuell nämlich auch nicht gerade einfach eine Wohnung zu finden. Aber vielleicht habe ja auch ich das Glück einen netten Vermieter zu finden.

Wenn ich das aber über eine andere Person machen kann mit dem zahlen, umso besser, dann werde ich das so machen :-)
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz