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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kein Job  (Gelesen 4033 mal)

estrella

  • Gast
Kein Job
« am: 21. Juni 2009, 14:49:26 »

Hallo, ich bin seit letztem Jahr im Insolvenzverfahren. Bis Ende Februar hatte ich in Deutschland einen Halbtagsjob. Im März bin ich mit Jobzusage nach Spanien gegangen, der Job ist geplatzt, das habe ich meinem Inso mitgeteilt. Dann habe ich gesucht und ab Mitte Mai freiberuflich gearbeitet, ein Choleriker, nach 3 Wochen konnte ich nicht mehr schlafen und habe mir vor lauter Nervosität Löcher in den Kopf gekratzt. Letzte Woche habe ich dann beschlossen zu gehen.
Ich hoffe er zahlt wenigsten, habe aber meine Bedenken. Wenn ich  das Geld nicht bekomme, habe ich nach Abzug der Sozialversicherung, die ich noch zahlen muß, ziemlich genau 20€ in den letzten 2 Monatenverdient. Ich bewerbe mich auf jeden Job, egal ob Putzen, an der Kasse sitzen oder Werbung laufen, obwohl ich eine akademische Ausbildung habe und sehr gut Spanisch und Englisch spreche.
Jetzt habe ich natürlich Angst, daß ich meine Restschuldbefreiung verliere weil ich keinen Job habe. In Spanien gibt es auch kein Hartz 4 oder so, daß heißt, daß ich im Moment überhaupt keine Einkünfte habe und von meinem Freund lebe und was er verdient reicht so mit Hängen und Würgen.
Der Arbeitsmarkt ist völlig im Keller und 20% der Leute können Ihre Miete nicht mehr zahlen und über 30% der Saisonarbeiter sind ohne Arbeit.
Ich bin etwas verzweifelt und dankbar für jede Hilfe.
Fragen:
- Bekomme ich Probleme mit der Restschuldbefreiung?
- Wie verhalte ich mich am Besten gegenüber dem Insoverwalter?

Liebe Grüße Estrella
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rookie

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Re: Kein Job
« Antwort #1 am: 22. Juni 2009, 19:05:13 »

Hallo Estrella,

ich würde wieder zureück nach Deutschland gehen und hier weiter den Arbeitsmarkt beobachten und bewerben.Hier sind die Chancen doch weitaus höher als in Spanien

Ausserdem bekommst Du hier Arbeitslosengeld bzw ALG II und musst nicht von der Hand in den Mund leben.

Das Gericht könnte Dir massive Schwierigkeiten machen wenn sich auf Dauer bei Dir nichts tut arbeitsmässig .
Schon allein aus diesem Grund würde ich mir das überlegen.....denn Du willst doch die RSB oder ??

Ohne Arbeit sieht es düster aus.

Verhalte dich Deinem TH gegenüber ganz normal....so wie vorher auch.....fakten auf den Tisch und fertig

« Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 19:18:09 von rookie »
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lucca_m

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Re: Kein Job
« Antwort #2 am: 22. Juni 2009, 19:19:17 »

"ich würde wieder zureück nach Deutschland gehen und hier weiter den Arbeitsmarkt beobachten und bewerben.Hier sind die Chancen doch weitaus höher als in Spanien"
> Ist das so?

"Das Gericht könnte Dir massive Schwierigkeiten machen wenn sich auf Dauer bei Dir nichts tut arbeitsmässig .
Schon allein aus diesem Grund würde ich mir das überlegen.....denn Du willst doch die RSB oder ??"
> der Nachweis von Bewerbungsbestrebungen reict aus. Massiv ist da nicht viel zu befürchten.
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Florentino_Perez

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Re: Kein Job
« Antwort #3 am: 22. Juni 2009, 20:48:20 »

Hallo, ich bin seit letztem Jahr im Insolvenzverfahren. Bis Ende Februar hatte ich in Deutschland einen Halbtagsjob. Im März bin ich mit Jobzusage nach Spanien gegangen, der Job ist geplatzt, das habe ich meinem Inso mitgeteilt. Dann habe ich gesucht und ab Mitte Mai freiberuflich gearbeitet, ein Choleriker, nach 3 Wochen konnte ich nicht mehr schlafen und habe mir vor lauter Nervosität Löcher in den Kopf gekratzt. Letzte Woche habe ich dann beschlossen zu gehen.
Ich hoffe er zahlt wenigsten, habe aber meine Bedenken. Wenn ich  das Geld nicht bekomme, habe ich nach Abzug der Sozialversicherung, die ich noch zahlen muß, ziemlich genau 20€ in den letzten 2 Monatenverdient. Ich bewerbe mich auf jeden Job, egal ob Putzen, an der Kasse sitzen oder Werbung laufen, obwohl ich eine akademische Ausbildung habe und sehr gut Spanisch und Englisch spreche.
Jetzt habe ich natürlich Angst, daß ich meine Restschuldbefreiung verliere weil ich keinen Job habe. In Spanien gibt es auch kein Hartz 4 oder so, daß heißt, daß ich im Moment überhaupt keine Einkünfte habe und von meinem Freund lebe und was er verdient reicht so mit Hängen und Würgen.
Der Arbeitsmarkt ist völlig im Keller und 20% der Leute können Ihre Miete nicht mehr zahlen und über 30% der Saisonarbeiter sind ohne Arbeit.
Ich bin etwas verzweifelt und dankbar für jede Hilfe.
Fragen:
- Bekomme ich Probleme mit der Restschuldbefreiung?
- Wie verhalte ich mich am Besten gegenüber dem Insoverwalter?

Liebe Grüße Estrella

Hallo,

Also, es hängt alles davon ab, wie Sie das ganze organisatorisch und rechtlich geregelt haben.
Da ich selber fließend Spanisch und Englisch spreche und in einer ähnlichen, aber doch anders gearteten Situation wie Sie bin, möchte ich versuchen folgendes zu konstruieren. Angenommen ich wäre sie, und der Hinzug nach Spanien stünde kurz bevor. Dann würde ich folgende Schritte einleiten, damit alles schön sauber und rechtlich wasserdicht abläuft:

1. JobCenter bezahlt Umzugskosten und Anlaufkosten selbst wenn man ins EU-Ausland zieht. Es gibt sogar ein extra Programm von der EU zur Förderung von Langzeitarbeitslosen. Ich würde mich auf dieses Programm rein formal bewerben, um zu dokumentieren, daß ich den sauberen Weg mit Hilfe des Jobcenters gehen möchte.
2. dann würde ich mit dem TH absprechen, daß wenn ich einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag in Spanien kriege und dort eine Wohnung finde, er mir erlaubt wegzuziehen unter der Bedingung, daß ich monatlich nach Pfändungstabelle überweise und ihm alle 3 Monate Kontoauszüge per Post zuschicke.
3. ich würde mit dem JobCenter genau schriftlich festhalten, was passiert, wenn ich den neuen Job in Spanien verlieren sollte und ich dort als deutscher Staatsbürger durch die etwas komplizierten Gesetze keine Sozialhilfe in Höhe von 600 € kriege. Das heißt, es muß eine schriftliche EXIT-Strategie mit dem JobCenter existieren noch BEVOR ich nach Spanien ziehe.
4. danach laß ich die EXIT-Strategie vom TH abnicken und er weiß, daß im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit eben kein Geld fließen kann, daß die Sozialhilfe in Deutschland und Spanien unterhalb der deutschen Pfändungsgrenze von 989 Euro monatlich liegt.

Ich weiß nicht unter welchen Bedingungen und in welchem Glauben Sie nach Spanien gegangen sind. Aber wenn ein Job einfach so platzt, dann frag ich Sie, ob Sie sich genügend abgesichert haben. Ich hätte mich an Ihrer Stelle überhaupt nicht um irgend einen Job bemüht, der (1) keine angemessene EXIT-Strategie im Hintergrund hat und (2) unterhalb des Niveaus eines Akademikers ist.

Natürlich steht im Internet, daß man Leute, die H4 beziehen und Insolvenz angemeldet haben theoretisch zwingen kann jeglichen Job anzunehmen. Aber die Pfädungsgrenze ist selbst dann < = 989 € pro Monat.

Also, falls Sie alles schön mit dem JobCenter und dem TH abgesprochen und schriftlich fixiert haben, dann sollte es kein Versagen der RSB innerhalb der WVP geben. Falls Sie das alles aber auf gut bairisch wischi-waschi durchgezogen haben, dann könnte es sein, daß Sie a bisserl Probleme kriegen.

Nur so als Gedankengang - ich bin nur Laie im Bereich Insovlenz.
Aber ich habe von meinem Anwalt erfahren, daß wenn man alles schriftlich fixiert und sich die Zustimmung der Beteiligten, d.h. JobCenter, TH, Amtsgericht holt, man bei der Aufnahme eines Jobs im Ausland auf der sicheren Seite ist.

Ach ja, in meinen Arbeitsverträgen hier in Deutschland stand immer eine Kündigungsfrist von 1 Monat in der Probezeit und eine Konventionalstrafe in Höhe 1 Gehaltes für den Arbeitgeber, wenn er den Job "platzen" läßt. Aber gut, Sie sind wahrscheinlich keine BWLerin und noch nicht so erfahren in Sachen verhandeln + schachern. Das geht soweit ich weiß auch, wenn man als Selbständiger arbeitet.
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Florentino_Perez

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Re: Kein Job
« Antwort #4 am: 22. Juni 2009, 20:50:55 »

"ich würde wieder zureück nach Deutschland gehen und hier weiter den Arbeitsmarkt beobachten und bewerben.Hier sind die Chancen doch weitaus höher als in Spanien"
> Ist das so?

"Das Gericht könnte Dir massive Schwierigkeiten machen wenn sich auf Dauer bei Dir nichts tut arbeitsmässig .
Schon allein aus diesem Grund würde ich mir das überlegen.....denn Du willst doch die RSB oder ??"
> der Nachweis von Bewerbungsbestrebungen reict aus. Massiv ist da nicht viel zu befürchten.

Also wenn man ALG 2 in Berlin oder Ostdeutschland bezieht, dann klar, wird man schickaniert.
 In BaWü oder in Bayern ist das ganze sehr entspannt und man wird eher samt angefaßt.  Zumindest kann ich das für das Arbeitsamt und das JobCenter bestätigen und habe persönliche Vergleichserfahrungen zu anderen Bundesländern.
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lucca_m

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Re: Kein Job
« Antwort #5 am: 22. Juni 2009, 21:43:26 »

Wenn jetzt die Antwort auch noch zum Thema passen würde ...
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dobberstein

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Re: Kein Job
« Antwort #6 am: 23. Juni 2009, 09:19:17 »

Bin ich froh, dass ich kein BWLer bin und wischiwaschi mag.
Gruss aus Bayern
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lucca_m

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Re: Kein Job
« Antwort #7 am: 23. Juni 2009, 11:50:53 »

wisciwaschi ist gewiss keine Charakteristik eines BWLers.
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estrella

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Re: Kein Job
« Antwort #8 am: 23. Juni 2009, 17:12:50 »

Erst mal Danke für die Antworten.
Es hilft mir leider nicht weiter, wenn geschrieben wird, daß ich nach Deutschland zurück soll, das mache ich nur im äußersten Notfall (dafür gibt es Gründe). Ich habe da gearbeitet und die Chancen sind dort auch nicht besser als hier.

Wie ich es hätte machen sollen hilft mir auch nicht weiter, ich bin nämlich schon in Spanien und in Deutschland abgemeldet und das EU Programm für Langzeitarbeitslose ist auch schön, ich war aber bis jetzt noch nie arbeitslos.
Ist aber trotzdem eine sehr gute Info für alle die vor haben ins EU-Ausland zu gehen.

Natürlich könnte ich den Betrüger auch verklagen, aber die einzige Zeugin für den mündlichen Vertrag (der ist in Spanien rechtsgültig) ist nach Deutschland zurück, nachdem auch Ihr Job geplatzt war und will mit der Sache nichts mehr zu tun haben, nach Info von einer befreundeten Anwältin wäre die Klage ohne die Zeugin rausgeworfenes Geld (das ich sowieso nicht habe).

Ich habe mit meinem Insoverwalter und meiner Sachbearbeiterin bei Gericht über die Sache gesprochen und Bewerbungen habe ich ohne Ende geschrieben. Alle per Mail, also ist das nachweisbar, ich muß arbeiten und will arbeiten, nicht nur wegen der Inso. Was ich arbeite ist mir mittlerweile völlig egal, ich denke, daß nach der Krise (hoffentlich ist das bald) auch wieder ein meiner Ausbildung adäquater Job zu finden ist, bis dahin muß es eben was anderes sein.

@rookie: Was den Insoverwalter betrifft, werde ich Ihn diese Woche anrufen und die Situation erneut schildern

@ rookie @ lucca_m
Auf meine eine  Frage, bezüglich drohender Probleme, wenn ich keine Arbeit finde, habe ich jetzt 2 völlig konträre Antworten:
1. Ich bekomme massive Schwierigkeiten, wenn ich länger nicht arbeite
2. Bewerbungssschreiben reichen aus, ich bekomme keine Schwierigkeiten

Wäre schön, wenn ich wüsste was jetzt wirklich passiert.

Gruß Estrella
« Letzte Änderung: 23. Juni 2009, 17:16:04 von estrella »
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lucca_m

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Re: Kein Job
« Antwort #9 am: 23. Juni 2009, 17:46:37 »

§ 295 Obliegenheiten des Schuldners.
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

 1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

------
von "massiven Schwierigkeiten" steht da leider nichts.

Also Bewerben was das Zeug hält, min. jeden Tag eine Bewerbung. Viel Glück.
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rookie

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Re: Kein Job
« Antwort #10 am: 23. Juni 2009, 17:56:20 »

Das massive Schwierigkeiten auftreten können kenn ich aus dem Bekanntenkreis.....denn das monate- bis jahrelange "Bemühen " um einen Job schaut sich kein Insolvenzrichter lange mit an....... :coffee:
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estrella

  • Gast
Re: Kein Job
« Antwort #11 am: 24. Juni 2009, 00:19:25 »

@rookie, ich habe nicht vor mich monatelang zu Bemühen, zumal ich bis vor kurzem gearbeitet habe. Ich glaube Du machst die Pferde scheu, bzw. hast nicht gelesen was ich geschrieben habe. Ich werde mich nach dem Gespräch mit meinem Insoverwalter wieder melden.

Gruß Estrella
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