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Autor Thema: Pfändung  (Gelesen 3319 mal)

Frager

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Pfändung
« am: 30. Oktober 2013, 18:43:50 »

Hallo und guten Tag,

seit 3 Jahren Privatinsolvenz, meine Frau hat endlich einen Minijob gefunden (ca. 200 € mtl). Laut Pfändungstabelle müssten wir nun 80 € abführen. Was wird mit dem Geld gemacht? Wer bekommt das? Wir haben die Verfahrenskosten gestundet bekommen. Wird das Geld dafür verwendet? Noch eine andere Frage: Ich bin chronisch krank und habe nicht unerhebliche Mehrkosten für Medikamente. Kann man das irgendwie geltend machen?

Grüße

Frager
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smallville

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Re: Pfändung
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2013, 22:31:11 »

Ich gehe davon aus, Du bist berufstätig und Deine Frau gilt als unterhaltsberechtigte Person.

Als Auskunft bezüglich Deiner Frage findet man auf allen informativen Formularen hierzu folgendes:

Punkt 1
Eigene Einkünfte des Ehepartners
Wenn der Ehepartner selbst berufstätig ist und eigene Einkünfte bezieht, richtet sich die Berücksichtigung dieses Partners nach den Verhältnissen der Ehegatten. Ein weit hinter den Einkünften des gepfändeten Ehepartners zurückbleibendes Einkommen mindert nicht den Pfändungsfreibetrag, wenn die Einkünfte lediglich die Lebensgrundlage der Familie erweitern, aber nicht der Vermögensbildung dienen. 


Zu 2
Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht die Pfändungsfreigrenze auch anheben. Nach § 850 f ZPO ist dies möglich, wenn der Schuldner sozialhilfebedürftig werden würde. Ferner ist eine Anhebung möglich, wenn der Schuldner bei beruflich bedingten Werbungskosten oder Krankheitskosten einen unabdingbaren finanziellen Mehrbedarf für Ernährung, Kleidung oder Medikamente nachweist. Auch in einem laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren oder in der Wohlverhaltensperiode kann die Pfändungsfreigrenze angehoben werden.



Nichts desto trotz, würde ich immer alles schriftlich mit dem TH/IV besprechen und mir bestätigen lassen. Stellt sich dieser quer, kannst Du Dich zusätzlich noch an Deinen Rechtspfleger beim Insogericht wenden und Dir bestätigen lassen dass entweder A: die Aussage des TH/IV stimmt oder er B: die falsch informiert hat.
Also Punkt 1 gilt es auf jeden Fall individuell zu klären.

Die gepfändeten Beträge werden zu aller erst (so habe ich das durch mir zahlreich zugesandte Schreiben gelernt) für den IV/TH verwendet (seine Arbeit/Aufwand etc.) , Verfahrenskosten und dann entsprechend an die Gläubiger verteilt.

Aber es werden sich hier noch die Profis dazu melden ;-)
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Feuerwald

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Re: Pfändung
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2013, 12:48:51 »

seit 3 Jahren Privatinsolvenz, meine Frau hat endlich einen Minijob gefunden (ca. 200 € mtl). Laut Pfändungstabelle müssten wir nun 80 € abführen.

-> die Einkommen werden nicht zusammengerechnet.  Zunächst ändert sich nichts. Sofern der TH meint, dass Ihre Frau wegen eigenen Einkünften nicht mehr als unterhaltspflichtige Person zu berücksichtigen ist, muss dieser einen Antrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO beim Insolvenzgericht stellen.  Bei nur 200,- Euro Einkommen dürfte ein solcher Antrag allerdings erfolglos sein.

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Frager

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Re: Pfändung
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2013, 19:01:38 »

@smallville

vielen Dank für die Ausführungen, die sehr hilfreich sind.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich einen Schwerbehinderten Grad von 70% habe. Ich denke, dass da auch ein Freibetrag mäglich ist.

Grüße

Frager


@Feuerwald


gleichfalls vielen Dank.

was heißt die "Einkommen werden nicht zusammengerechnet"?
Nun liegt die Entscheidung allein beim Insovenzverwalter?
Auf der einen Seite wäre eine Pfändung in Hinsicht auf die späteren anfallenden Kosten, sozusagen als "Vorauszahlung" zu verkraften.

Vielen Dank

Frager
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waldi

Re: Pfändung
« Antwort #4 am: 01. November 2013, 09:44:58 »

Wenn ich andere Beiträge von Frager richtig interpretiere, ist sowohl er als auch seine Gattin in Privatinsolvenz.

Wenn also nun die Gattin als einzige Einnahmequelle diesen Minijob angenommen hat, dürfte dies auf evtl. einzubehaltene Pfändungsabzüge überhaupt keine Auswirkungen haben.

PS: Eine Mitteilung an den TH, falls noch nicht geschehen, muss natürlich dringend erfolgen.



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Insokalle

Re: Pfändung
« Antwort #5 am: 01. November 2013, 11:02:55 »

Zitat
was heißt die "Einkommen werden nicht zusammengerechnet"?

Es gibt kein "wir" im Insolvenzverfahren. Jede Person hat sein eigenes Verfahren. Einkommen von Eheleuten werden nicht zusammengerechnet. Wo kämen wir denn da hin.


Zitat
dass ich einen Schwerbehinderten Grad von 70% habe. Ich denke, dass da auch ein Freibetrag mäglich ist.

Nein, nur allein deswegen nicht. § 850f ZPO fordert u.a. besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen Gründen.
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Frager

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Re: Pfändung
« Antwort #6 am: 01. November 2013, 13:13:27 »

Hallo,

Zitat
was heißt die "Einkommen werden nicht zusammengerechnet"?

Es gibt kein "wir" im Insolvenzverfahren. Jede Person hat sein eigenes Verfahren. Einkommen von Eheleuten werden nicht zusammengerechnet. Wo kämen wir denn da hin.


Zitat
dass ich einen Schwerbehinderten Grad von 70% habe. Ich denke, dass da auch ein Freibetrag mäglich ist.

Nein, nur allein deswegen nicht. § 850f ZPO fordert u.a. besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen Gründen.

das ist alles so verwirrend. Bin Renter und liege knapp unter der Pfändungsgrenze. Also wird das Einkommen meiner Frau nicht bei mir hinzugerechnet?

Grüße
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smallville

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Re: Pfändung
« Antwort #7 am: 01. November 2013, 15:30:53 »

Ist Deine Frau nun auch in der PI?

Wenn DU knapp unter der Pfändungsgrenze liegst, und Deine Frau ca.200 Euro verdient ist m.E. hier nichts pfändbar.

Beide Ehepartner in Insolvenz bedeutet dass jeder einzeln "veranlagt" wird.

Euer Einkommen wird nicht zusammen gerechnet.

Du schaust mit Deinem Einkommen in die Pfändungstabelle
Deine Frau mit ihrem. Mal lapidar ausgedrückt.

Der Betrag, welchen Deine Frau verdient ist zu niedrig, als dass sie als unterhaltsberechtigte Person wegfallen würde.

Dennoch (das ist nur meine persönliche Meinung) würde ich das Einkommen dem TH mitteilen.
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