"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Keine Wohnung wg. Inso: Darf ein Hotel Meldeanschrift für TH & Gericht sein?  (Gelesen 4270 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

Guten Tag,

ich möchte den Job wechseln und in ein anderes Bundesland ziehen.

Einen neuen Job zu kriegen, ist ansich nicht problematisch, wenngleich ich damit rechnen muss, nach der Probezeit entlassen zu werden, weil der Treuhänder den neuen Arbeitgeber informiert. Dann greift aber ALG I und ergänzend ALG II. Die Arbeitslosigkeit hat ja dann der Treuhänder "verursacht" bzw. billigend in Kauf genommen, da er sich nicht drauf eingelassen hat, dass ich pfändbare Betr´äge, wenn sie jemals anfallen sollten, selbst abführe.

Das eigentliche Problem, ist also die Findung einer neuen Wohnung. Ich bekomme nur Absagen wegen des Insolvenzverfahrens (läuft seit über 2,5 Jahren, immernoch keine WVP). Mietschulden habe ich keine. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung liegt vor, interessiert aber niemanden. Da ich weder Familie noch Freunde habe, kann ich auch keinen Bürgen stellen.

Soweit also die Situation.

Ich muss dem Treuhänder und dem Gericht ja einen Umzug/eine Adressänderung melden.

Da ich keine Wohnung bekomme, aber der neue Job ca. 600 km von der Heimatstadt entfernt liegt und ich diesen natürlich antreten möchte, bleibt mir nur die Möglichkeit erstmal in einem Hotel/Hostel unterzukommen.

Nun meine Fragen:

1. Darf ein Hotel/Hostel Meldeanschrift sein und wird sie vom Treuhänder und dem Gericht akzeptiert? Oder muss ich da mit Problemen rechnen? Wenn niemand mir eine Wohnung vermietet, bleibt keine Wahl.

2. Angenommen, ich warte mit dem Jobwechsel und dem Umzug bis zur WVP.

Informiert der Treuhänder den Vermieter trotzdem?

Ich bin an einen sehr strengen Treuhänder geraten, der bei Verfahrenseröffnung sogar meine Lastschriften für Miete, Telefon und Versicherungen zurückgeholt hat, was mittlerweile wohl per Gerichtsurteil verboten ist. Greifbar ist er für mich nicht, da er Anwalt in einer sehr grossen Kanzlei mit vielen Mitarbeitern ist. Habe noch nie mit ihm gesprochen.

DANKE!
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181

"Informiert der Treuhänder den Vermieter trotzdem? "

Der TH ist weder im Insolvenzverfahren und in der WVP erst recht nicht gehalten, einen neuen Vermieter zu „unterrichten“. Lediglich bei den zum Zeitpunkt der Eröffnung bestehenden Mietverträgen kann der Treuhänder dem Vermieter gem. § 109 InsO erklären, dass Ansprüche nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

"Informiert der Treuhänder den Vermieter trotzdem? "

Der TH ist weder im Insolvenzverfahren und in der WVP erst recht nicht gehalten, einen neuen Vermieter zu „unterrichten“. Lediglich bei den zum Zeitpunkt der Eröffnung bestehenden Mietverträgen kann der Treuhänder dem Vermieter gem. § 109 InsO erklären, dass Ansprüche nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.


Hallo Feuerwald,

wieso genügt es dann nicht die neue Adresse mitzuteilen?

Wieso möchte der TH den neuen Mietvertrag sehen?

Macht es Sinn den TH schriftlich drum zu bitten von einer Info an den Vermieter abzusehen?

Meinen Recherchen zufolge muss der TH den Vermieter nicht informieren, aber darf es.

Weisst Du vielleicht auch, ob ein Hotel als Meldeanschrift von TH und Gericht akzeptiert wird?

Danke nochmals.

Gespeichert
 

RA Cologne

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13

"Darf ein Hotel/Hostel Meldeanschrift sein und wird sie vom Treuhänder und dem Gericht akzeptiert? Oder muss ich da mit Problemen rechnen?"

M.E. ist es rein rechtlich möglich, ein Hostel-/Hotel als Meldeanschrift anzugeben. Wenn Sie also diese Anschrift dem TH und InsGer anzeigen, dürften Sie Ihrer Obliegenheitspflicht genügt haben.

Als Wohnung iSd Melderechts wird mE jeder Raum im weiten Sinne angesehen (§ 11 Abs. 5 MRRG). Dem dürfte auch ein Hostelzimmmer genügen.

Ob Sie diese Lösung langfristig wählen sollten, ist eine andere Frage. Ihr TH darf dem Vermieter aus meiner Sicht unter keinen Umständen anzeigen, dass Sie PI sind.

Meine Idee, wie man handeln könnte: Kündigen Sie dem TH und Insolvenzgericht den Wohnsitzwechsel an und warnen den TH im selben Schreiben davor, nochmals entsprechende Anzeige zu machen. Kündigen Sie an, sich wegen beim nächsten Mal bei dem Insolvenzgericht zu beschweren. Adressieren Sie das Schreiben an den TH und das Insolvenzgericht. Der TH soll sehen, dass auch das Insolvenzgericht Kenntnis von dessen Vorgehensweise erhalten hat. Rufen Sie danach beim Insolvenzgericht an und sprechen Sie das weitere Vorgehen ab, falls der Treuhänder dennoch Anzeige beim neuen Vermieter macht. Suchen Sie sich danach vom Hostel aus eine Wohnung.

Gruß


Gespeichert
KRAUS Anwaltskanzlei

www.anwalt-kg.de
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

"Darf ein Hotel/Hostel Meldeanschrift sein und wird sie vom Treuhänder und dem Gericht akzeptiert? Oder muss ich da mit Problemen rechnen?"

M.E. ist es rein rechtlich möglich, ein Hostel-/Hotel als Meldeanschrift anzugeben. Wenn Sie also diese Anschrift dem TH und InsGer anzeigen, dürften Sie Ihrer Obliegenheitspflicht genügt haben.

Als Wohnung iSd Melderechts wird mE jeder Raum im weiten Sinne angesehen (§ 11 Abs. 5 MRRG). Dem dürfte auch ein Hostelzimmmer genügen.

Ob Sie diese Lösung langfristig wählen sollten, ist eine andere Frage. Ihr TH darf dem Vermieter aus meiner Sicht unter keinen Umständen anzeigen, dass Sie PI sind.

Meine Idee, wie man handeln könnte: Kündigen Sie dem TH und Insolvenzgericht den Wohnsitzwechsel an und warnen den TH im selben Schreiben davor, nochmals entsprechende Anzeige zu machen. Kündigen Sie an, sich wegen beim nächsten Mal bei dem Insolvenzgericht zu beschweren. Adressieren Sie das Schreiben an den TH und das Insolvenzgericht. Der TH soll sehen, dass auch das Insolvenzgericht Kenntnis von dessen Vorgehensweise erhalten hat. Rufen Sie danach beim Insolvenzgericht an und sprechen Sie das weitere Vorgehen ab, falls der Treuhänder dennoch Anzeige beim neuen Vermieter macht. Suchen Sie sich danach vom Hostel aus eine Wohnung.

Gruß




Hallo RA Cologne,

kann ich mich auf einen Paragraphen im Insolvenzrecht beziehen,wenn ich den TH warne bei Umzug meinen Vermieter zu informieren?

Es handelt sich ja nicht um die Eröffnungsphase. Ich bin seit 2010 in der Inso, aber immernoch nicht in der Wohlverhaltensphase.

Kann ich die Zeilen von Feuerwald nutzen?

"Lediglich bei den zum Zeitpunkt der Eröffnung bestehenden Mietverträgen kann der Treuhänder dem Vermieter gem. § 109 InsO erklären, dass Ansprüche nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können."

Danke.

Gespeichert
 

tomwr


Der TH ist weder im Insolvenzverfahren und in der WVP erst recht nicht gehalten, einen neuen Vermieter zu „unterrichten“. Lediglich bei den zum Zeitpunkt der Eröffnung bestehenden Mietverträgen kann der Treuhänder dem Vermieter gem. § 109 InsO erklären, dass Ansprüche nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Das sehe ich nicht ganz so, denn üblicherweise wird für die Anmietung einer Wohnung eine Mietkaution erhoben und solange das Insolvenzverfahren läuft, ist der IV oder TH gehalten Ansprüche an einer solchen Mietkaution für den Fall eines weiteren Umzugs anzumelden. Eine frei werdende Mietkaution ist ja schließlich erworbenes Vermögen im Sinne des §35 I InsO.

Da sich solche Verfahren hinziehen können und es durchaus Leute gibt, die nach ein paar Monaten aus den verschiedensten Gründen aus einer Wohnung wieder ausziehen, liegt hier ggf. ein gegenüber den Gläübigern schadenersatzpflichtiges Versäumnis des IV oder TH vor.

Genau das wird auch der Grund sein, warum er den Mietvertrag sehen möchte, einfach um zu überprüfen ob eine Mietkaution vereinbart wurde. M.E. reicht es aber aus, den Mietvertrag nach Abschluss und Übergabe der Wohnung vorzulegen. Eine Kündigung seitens des Vermieters aufgrund der später bekanntwerdenden Insolvenz ist rein theoretisch möglich, wenn eine konkrete Frage dazu vor Abschluss des Mietvertrages falsch beantwortet wurde (Selbstauskunft). Wenn der Vermieter nicht danach gefragt hat, berechtigt die Tatsache einer laufenden Insolvenz nicht zur Kündigung.
Gespeichert
 

tomwr


Meine Idee, wie man handeln könnte: Kündigen Sie dem TH und Insolvenzgericht den Wohnsitzwechsel an und warnen den TH im selben Schreiben davor, nochmals entsprechende Anzeige zu machen. Kündigen Sie an, sich wegen beim nächsten Mal bei dem Insolvenzgericht zu beschweren.

Ich glaube kaum, dass sich ein erfahrener IV oder TH von solch einer Warnung beeindrucken läßt. Im Gegenteil, ich halte das für eher kontraproduktiv. Eine freundliche Bitte an den IV oder TH mit Aufzeigen der persönlichen Nachteile und Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel dürfte erfolgversprechender sein. Sofern keine Mietkaution vereinbart wurde, muss man da vermutlich sowieso nichts befürchten.

Ansonsten könnte man ggf. ja auch einen Bürgen benennen oder die Bankbürgschaft einer dritten Person anstelle einer Barkaution vereinbaren. Von wem die Bankbürgschaft kommt, dürfte dem Vermieter relativ egal sein. Eine von Dritten überwiesene Kaution halte ich für ein eher problematisches Konstrukt.
« Letzte Änderung: 19. August 2012, 19:03:17 von tomwr »
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

Falls ich zum Zeitpunkt des Umzugs immernoch nicht in der WVP sein sollte (bin seit Januar 2010 im Verfahren),werde ich einen guten Freund bitten die Kaution zu zahlen bzw. diese von seinem Konto auf das Kautionskonto zu überweisen.

Dies teile ich dann auch dem TH mit.

Gleichzeitig bitte ich darum von einer Info an den Vermieter abzusehen.

Mehr kann ich wohl nicht tun.

Kann der Vermieter vom Mietvertrag zurückgetreten, wenn er erst durch den TH von der Inso erfährt?

Danke.
Gespeichert
 

tomwr


Siehe oben meine Ausführungen zur Selbstauskunft. Wenn er konkret danach fragt und man die Frage falsch beantwortet, kann er vom Mietvertrag zurücktreten. Dazu ist er aber nicht verpflichtet.  :wink:

Wenn er nicht nach einem laufenden Insolvenzverfahren fragt, kann er aus dem Grunde nicht kündigen.
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

Siehe oben meine Ausführungen zur Selbstauskunft. Wenn er konkret danach fragt und man die Frage falsch beantwortet, kann er vom Mietvertrag zurücktreten. Dazu ist er aber nicht verpflichtet.  :wink:

Wenn er nicht nach einem laufenden Insolvenzverfahren fragt, kann er aus dem Grunde nicht kündigen.

Ja, so meinte ich das auch...wenn der Vermieter nicht nach einem laufenden Insolvenzverfahren fragt...

Gespeichert
 

Insokalle


Dann ziehen Sie hoffentlich nicht nach Bonn.
Wenn Sie in ein Hotel ziehen, dann geben Sie den jetzigen Wohnsitz doch nicht auf oder?
Hotel melderechtlich sollte möglich sein, Udo Lindenberg wohnt auch schon seit Jahren im Hotel. Das ist aber eine andere Frage. Aus insolvenzlicher Sicht sollte mE. sicherheitshalber eine Info ans Gericht und TH.
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

Nein, nicht nach Bonn...

Den jetzigen Wohnsitz behalte ich nicht wg. Trennung vom Partner. Stand nicht im Mietvertrag.

Gespeichert
 

tomwr


Habe dazu Folgendes gefunden, bezieht sich zwar auf die WVP dürfte aber analog auch für das Insolvenzverfahren gelten:

Zitat
BGH, Beschl. vom 08.06.2010 - IX ZB 153/09

Wohnsitz im Sinne des § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist die Anschrift, an der sich der Schuldner tatsächlich aufhält und wo er per Post oder persönlich zu erreichen ist.
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514

Ein Hotel ist doch wahnsinnig teuer....

Also als Meldeadresse zählt es definitiv, dass weiß ich aus 100% aus einer früheren Tätigkeit in diesem Bereich.
Den Nachweis welchen man vom Hotel erhält nennt sich MELDESCHEIN

Aber wie schon erwähnt, ist doch unverhältnismäßig teuer.

http://www.mitwohnzentrale.de/

Schau doch mal dort nach. Soweit ich weiß (Kenntnisstand von vor ca.2-3 Jahren) wird dort weder nach Schufa gefragt noch muss man Kaution bezahlen.

Man kann auch schauen ob man vorübergehend als Mitbewohner in einer WG unterkommen könnte.

Im Übrigen würde ich dennoch freundlich beim Insolvenzgericht anfagen ob Du Deine Beträge selbst abführen darfst, aus Rücksicht auf evtl. Verlust von deinem Job sowie .

Ich habe dies damals getan und zahle seit dem direkt selbst.

Der Knaller ist, dass ICH das überwiegend richig gemacht habe, aber HEUTE nachzahlen darf für fehlerhafte Abführung seiten meines damaligen Arbeitgebers, wofür ICH dennoch hafte und durch mehrfache Wechsel meiner IV ich das erst vor ca. 6 Monaten überhaupt erst erfuhr (ganz "reizend" alles)

Dir viel Erfolg

LG
small

Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz