"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Frage zum aktuellen Stand und Rat um Weiterverfahren  (Gelesen 2730 mal)

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Frage zum aktuellen Stand und Rat um Weiterverfahren
« am: 05. April 2008, 02:49:14 »

8xx IN xxx/07 X-8 - In dem Insolvenzverfahren SMALLVILLE, geboren am 25.06.1969, Hans Muster Straße 20, xxxx  Musterhausenl,   wird die Prüfung der bis zum 21.04.2008 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.05.2008 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.


So, das ist "mein" aktueller Stand.
Da meine zweite !!! IV ebenso durch Abwesenheit und nicht-reagieren glänzt wie die Erste, würde mich interessieren ob ich mich an den Rechtspfleger wenden soll zwecks aktueller Aufstellung.

Denn ggf. Widerspruch einlegen kann ich nur, wenn ich Kenntnis über die Höhe und Menge der Gläubiger einsehen kann.

Nehme ich das korrekt an? Oder muss ICH aktiv irgendwo hingehen und mir das besorgen (wie erwähnt oben beim AG und dort ggf. kopieren???).

Frage 2 an die Profis:


Ich besitze ein noch nicht übertragenes Vermächtnis welches u.a. eine Immobilie in Form einer Gastwirstschaft beeinhaltet.
Diese war über 30 Jahre an eine Brauerei vermietet und diese wiederum hatte für die gleiche Zeit an einen Gastwirt vermietet.

Erbin ist die zweite Frau meines verstorbenen Großvaters.
Schwierige familiäre Verhältnisse.

Kurz: Mängel wurden von seitens der Brauerei gemeldet und es wurde zur Behebung dieser aufgefordert
u.a. an mich gefordert. Ich machte darauf aufmerksam dass ich noch nicht Eigentümer sei und keinerlei Handhabe besitze.

Kurze Zeit später Androhung der Kündigung.

Alle Unterlagen habe ich an meine erste IV weitergeleitet mit Bitte sich mit dem TEstamentsvollstrecker in Verbindung zu setzen.

Fazit, keiner hat was gemacht , die Hütte steht jetzt seit Dezember leer (bedeutet -1800 Euro bzw. diese mtl. bisher geleistete Zahlung entfällt) und laufende Kosten wie HAusverwaltung werden aus den aufgelaufenen Mieten gezahlt und schmälern so die zu verteilende Masse.

Meiner Meinung nach hat der IV fahrlässig gehandelt.

Es entgehen meinen Gläubigern sichere Gelder.

Was kann ich tun?

Das war jetzt die superkurzform, gerne auf Anfrage mehr.

Ich bin geneigt an die Presse zu gehen, ich bin stinkesauer.
Und übertragen lassen werde ich mir das Vermächtnis jetzt definitv nicht mehr, denn mir würden Neuschulden entstehen welche ich nichti zu tragen in der Lage bin.
Würde gerne wissen ob man mich hierzu zwingen kann.
Auf alle diese Fragen reagiert meine IV NICHT.


nächtliche Grüße
small
« Letzte Änderung: 05. April 2008, 02:51:02 von smallville »
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

clear brain

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Frage zum aktuellen Stand und Rat um Weiterverfahren
« Antwort #1 am: 06. April 2008, 00:14:56 »

Hallo "smallville"

na, das nenne ich mal ein Durcheinander: Erbrecht, Insolvenzrecht und Recht der Schuldverhältnisse!

Zur Frage 1)
Die einzelnen Forderungsanmeldungen, die Deine Gläubiger getätigt haben, kannst Du bei Gericht einsehen. Wenn Du keine Möglichkeit hast, dieses zu erreichen, kannst Du auch mit Deinem IV sprechen, denn dieser müsste die Gelegenheit dazu haben und könnte Dir dann Kopien zur Überprüfung schicken.

Zur Frage 2)
Nun, hier fallen gleich mehrere Probleme an, von daher möchte ich erst noch 2-3 Sachen fragen, bevor ich da meine Meinung zu abgebe:

1. Hast Du das Testament angefochten? Wenn nicht, gilt Deine Person als Eigentümer, nur so kann ich mir das Verhalten erklären.
2. Hat der IW gar nichts unternommen? Also kein Kontakt zum Testamentvollstrecker etc.? Kann ich mir gar nicht vorstellen - wurde da vielleicht etwas übersehen?
3. Wer steht als Eigentümer in den Papieren?

Allgemein möchte ich Dir sagen, dass IW eigentlich immer das Nötigste unternehmen, vielleicht hast Du jedoch auch ein "schwarzes Schaf" erwischt, dies sollte zunächst herausgefunden werden.
Allerdings ist es auch immer schwierig, so allgemein in einem Forum auf solche Fragen zu antworten, im absoluten "Notfall" würde ich Dir anraten, mit sämtlichen Papieren zu einem Rechtsanwalt in Deiner Nähe zu gehen. Es kann in diesem Fall Beratungshilfe beim zuständigen AG beantragt werden (und wenn Du schon mal da bist, kannste auch gleich das Insolvenzgericht besuchen), dann fallen Dir persönlich auch keine Rechtsanwaltsgebühren an, höchstens die 10,00 € Erstberatungsgebühr.

Vielleicht hab ich Dir damit schon weiter helfen können, ich hoffe es ...

Gute Nacht und viele Grüße
clear brain
Gespeichert
Es gibt für jedes Problem eine Lösung ... auch wenn die Sachlage aussichtslos erscheint!!!
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: Frage zum aktuellen Stand und Rat um Weiterverfahren
« Antwort #2 am: 06. April 2008, 22:06:37 »

Hallo Clear Brain.

danke für Deine Antwort.

Frage 1 hat sich somit erledigt, ich werde wohl dann beim Insogericht persönlich vorstellig werden.
Meine IV anzuschreiben spare ich mir, da ich auf meine letzte email bis heute keine Antwort erhielt.

Zu Frage 2 vorab : einen Anwalt kann ich mir aufgrund meiner finanziellen Verhältnisse eben nicht leisten.
Ob ich Beratungshilfe für diesen Fall erhalten würde wage ich zu bezweifeln, werde es aber auf jeden Fall versuchen.

Zu Deinen Fragen : ich versuche es kurz und knapp zu halten.

Großvater verstarb und vermachte Vermächtnis (!) (ein Gemeinschaftsobjekt an 4 Personen inklusive mich und ein Einzelobjekt an jeder der 4 Personen inklusive mich)
Dieses habe ich angenommen.
Es wurde jedoch bis heute (aus Gründen die jetzt zu weit führen würden) noch nicht ÜBERTRAGEN.
Sprich die ERBIN (Frau des Großvaters) ist und bleibt bis zur Übertragung Eigentümerin.

Testamentsvollstrecker ist zwischengeschaltet und z.B. Mieteinnahmen der Vermächtnisobjekte laufen auf ein „geschütztes“ Konto.

Da ich eben noch nicht Eigentümer bin gibt es z.T. Schwierigkeiten mit Auskunftsrechten und eben besagten Vorfall wo ich der Meinung bin die Erbin hätte die Mängel im Sinne des Vermächtnisnehmers beheben müssen.

In dem Moment wo ich das Vermächtnis übertragen lasse (sprich Erbin werde) muss ich selbstverständlich auch alle Pflichten übernehmen.
Da das eine Objekt leer steht werden mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Neuschulden entstehen.

M.E. nach hat meine erste IV „geschludert“ denn da hätte man noch „eingreifen „ können.

Wie gesagt – Geld für einen Antwalt habe ich nicht (denn die berechnen in der Regel nach Streitwert und der ist bei dem Vermächtnis zumindest auf dem Papier nicht wenig), werde mich dann aber wohl doch noch einmal näher mit dem Rechtspfleger unterhalten müssen….


Der Fall ist in der Tat sehr verzwickt und komplex  :wink:

Lieben Gruß
small
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

clear brain

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Frage zum aktuellen Stand und Rat um Weiterverfahren
« Antwort #3 am: 06. April 2008, 22:39:19 »

Hallo "smallville"

danke für die Beantwortung meiner Fragen.

Wenn Du Mitglied einer Erbengemeinschaft bist, muss Dein IW diese Erbschaft in Dein Insolvenzverfahren mit einbringen, von daher wundert es mich, dass hier kein Kontakt zwischen IW und TV zustande gekommen ist.

Ich möchte dem Rechtspfleger nicht vorgreifen, aber ich gehe davon aus, dass Du Beratungshilfe erhalten wirst, zumal Du Dich derzeit in einem Insolvenzverfahren befindet, demnach die Zahlungsunfähigkeit wohl bewiesen sein dürfte. Es ist natürlich richtig, dass der Rechtsanwalt nach einem Streitwert abrechnet und dieser sich gerade bei Erbangelegenheiten in einem enorm hohen Bereich befindet, dennoch kann Dir das im Falle der Bewilligung der Beratungshilfe recht egal sein, denn die Abrechnung erfolgt dann mit der Staatskasse. Frage einfach den Rechtspfleger, der einen Beratungsschein in der Regel SOFORT ausstellt. Es geht ja hier nur um die rechtliche Beratung in diesem Fall, nicht darum, in irgendeiner Art und Weise vor Gericht tätig zu werden, in diesem Fall wäre PKH zu beantragen, welches Dir sicherlich genauso zugesprochen würde. Wie gesagt, wenn man ein Insolvenzverfahren durchführt, ist man Zahlungsunfähig. Sofern Du ein hohes Gehalt hast, wirst Du ja schon aufgrund des Insolvenzverfahrens auf den pfändfreien Betrag gedrückt. Von daher ...

Mein Tipp: Kläre die Angelegenheit mit dem Rechtspfleger, dieser sollte jedoch nur mit der Kostenfrage "belästigt" werden, denn zu allen anderen Dingen wird er kaum Auskunft geben können. Das Insolvenzgericht dürfte sich im gleichen Gebäude befinden, sprich beim Amtsgericht. Aber dazu brauche ich Dir ja nichts sagen  :wink:

PS: Bedenke bitte, dass der IW auch befugt ist, Vermögen zu verwerten, sprich wenn die Übertragung der Immobilie an Dich erfolgt, kann - zumindest Dein Anteil - verwertet werden, so dass Dir keine Neuschulden entstehen. Vielleicht ist einer der anderen Erben der Erbengemeinschaft interessiert, Dir Deinen Anteil abzukaufen. Zum einen hast Du dann diese Last vom Hals, zum anderen freuen sich die Gläubiger, wobei beim Erbe zu beachten ist, dass nicht das gesamte Erbe verwertet wird bzw. an die Gläubiger ausgezahlt wird. Ein Teil des Betrages würde Dir dann auch zustehen.
Gespeichert
Es gibt für jedes Problem eine Lösung ... auch wenn die Sachlage aussichtslos erscheint!!!
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: Frage zum aktuellen Stand und Rat um Weiterverfahren
« Antwort #4 am: 06. April 2008, 22:59:00 »

Hallo Clear Brain,

ein Anwalt würde in meiner Angelegenheit eben nicht nur beratend tätig werden können.
Es ginge hier primär um Schadensersatzforderung wegen der nun leerstehenden Immobilie.
Immerhin laufen hier seit Dezember keine Mieten mehr und laufende Kosten für das Objekt werden aus der aufgelaufenen Miete geleistet.
Das mindert die künftige Insolvenzmasse.

Die Erbin wäre verpflichtet gewesen (sowie sie das auch bei dem GEm. objekt macht) zu renovieren, sanieren usw.

Die Einzelimmobilie (das ist jene die leer steht) zu verwerten, wird aufgrund des desolaten Zustandes in naher Zukunft kaum möglich sein.

Es sind schon Ordnungsbußen angedroht weil das Objekt von außen mit Grafittis besprüht wurde und das soll behoben werden.
ICH kann das nicht veranlassen (abgesehen davon dass ich das Geld nicht hätte , habe ich auch noch keinerlei rechtlichen Belange)

Du siehst – es ist nicht so einfach.

Darum möchte ich das Vermächtnis derzeitig nicht übertragen bekommen.
Ich habe meine IV diesbzgl. gefragt wie es mit „Neuschulden“ aussieht usw. aber sie reagiert auf nichts. Denn es fallen Hausverwaltungskosten an, Grunderwerbssteuer, dann auch Erbschaftssteuer usw. usw. Ich kann das von meinem Gehalt definitiv nicht bezahlen.


Seit Mai 2005 weiß diese Kanzlei um das Vermächtnis, dessen Problematiken und Verstrickungen und ich kann nur sagen, dass einfach bis heute nichts Produktives geschehen ist.

Der Verkehrswert beider Immobilien (mein Anteil am Gem. objekt inbegriffen) beläuft auf knapp 500.000 Euro (auf dem Papier !)

Nehmen wir an es ginge nur zu einem Drittel weg könne ich die Inso vorzeitig beenden und alle Gläubiger wären glücklich.

Vorausgesetzt es passiert bald etwas, denn das leer stehende Objekt wird nicht besser mit jedem Tag. Das Dach ist undicht etc. pp.

Meine Kanzlei scheint das alles entspannt zu sehen.

Und mich verlässt langsam die Kraft allem hinterher zu rennen.

Abkaufen wird mir niemand einen Anteil, meine Cousins und ich wollen das Objekt welches uns allen gehören soll (auf diesem liegt auch noch eine Hypothek) so schnell als möglich los werden – sprich verkaufen.

Dies geht wiederrum nur mit Einverständnis des TV

Ist alles sehr komplex  zu erklären wieso und warum, aber ich kann Dir nur sagen, diese „Erb“geschichte läuft seit Oktober 2002

Das nur am Rand um zu verdeutlichen wie schwierig sich alles gestaltet.

ich hatte auch damals eine Anwältin, aber wie unschwer zu erraten, war sie nicht besonders erfolgreich ;-)

lieben Gruß
small
« Letzte Änderung: 06. April 2008, 23:00:52 von smallville »
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

clear brain

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Frage zum aktuellen Stand und Rat um Weiterverfahren
« Antwort #5 am: 06. April 2008, 23:58:48 »

Hallo "smallville"

Ich sehe schon, die Angelegenheit ist mehr als verwirrend, einmal davon abgesehen, dass ich viele Erbrechtangelegenheiten über Jahre hinweg ziehen. Für ReNo´s ist es immer besonders schwierig, solche Akten aus dem Schrank zu ziehen, weil sie extrem dick und schwer sind  :wink:

Allerdings gibt es nicht nur Beratungshilfe für die Erstberatung, innerhalb dieser Beratungshilfe kann auch Schriftverkehr erfolgen, halt zunächst außergerichtlich, sobald das Ganze in das gerichtliche Verfahren übergeht, wäre dann Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies wird der Rechtspfleger jedoch auch nochmals ausführlicher erklären.

Was Deine Rechtsanwältin und der IW da veranstaltet haben, ist für mich mehr als unverständlich, denn diesen ist die Rechtslage ja bekannt.
Da hast Du wohl wirklich mehr als eine "Tüte Pech" ergattert.

Nun gut, ich hoffe für Dich, dass Du bald Klärung in das Ganze bekommst, was meiner Meinung nach ohne Rechtsanwalt (vielleicht diesmal einen Fachanwalt für Erbrecht etc. pp) kaum zu bewerkstelligen ist.

Ich wünsche Dir bezüglich dieses Verfahrens jedoch alles Gute und hoffe, Dir trotzdem ein wenig weitergeholfen zu haben, auch wenn ich hier jetzt nicht wirklich etwas bezwecken konnte  :sad:
Gespeichert
Es gibt für jedes Problem eine Lösung ... auch wenn die Sachlage aussichtslos erscheint!!!
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz