"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: KK-Beiträge  (Gelesen 2443 mal)

Carina

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
KK-Beiträge
« am: 08. Februar 2008, 22:37:35 »

Hallo,

habe mich hier neu angemeldet, weil ich liebe Hilfe zu meinen 2 Problemen suche:

1. Lebenspartner ist seit 15 Monaten  in einer vorl. Insolvenz (Freiberufler), seit 1.1.2007 im ÖD angestellt und bezieht ein Bruttogehalt von 2.700 Euro. Netto wurden ihm davon 1.255, 40 aufs Konto überwiesen; der IV erhielt Euro 619,40. Er war nicht krankenversichert!

Frage: Bin ich als LG (seit 17 Jahren zusammen im gleichen Haus/Wohnung) nicht unterhaltsberechtigt ? 

2. Seit dem 01.12.2007 besteht eine private KK-Versicherung (Pflichtversicherung gemäß Neuregelung 01.04. bzw. 01.07.2007), die unter erheblichen Schwierigkeiten zum Abschluss kam (57 J. alt, mehr als 18 Jahre Selbständigkeit) und mit mtl. 557,-- bzw. ab 01/08 mit 580,-- Euro dem Konto belastet wird (kein Luxus, gesetzl. gleichgestellte KV).

Frage: Nettoabrechnung 01/08 = 1.890,84 Euro,  IV erhält 395,40 Euro, angewiesen werden 1.710,88 Euro. Zieht man den KK-Beitrag von 580 Euro ab, verbleiben Euro 1.130,88 ??? Laut Personalabt. ok  - aber ist das wirklich so ?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr sehr dankbar.

Liebe Grüße, Carina
« Letzte Änderung: 08. Februar 2008, 22:40:59 von Carina »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: KK-Beiträge
« Antwort #1 am: 09. Februar 2008, 17:24:46 »

zu 1.) nein, man könnte höchstens versuchen per Beschluß des InsoGerichtes den pfändbaren Betrag herabzusetzen, wenn sie kein Einkommen haben und sich wegen der langjährigen Beziehung eine Unterhaltsverpflichtung ergibt.

zu2.) sie müssen zum gesetzlichen Netto den Arbeitgeberzuschuß zur KV dazurechnen und dann den KV-Beitrag abzuiehen. Sie sollten dann in den Bereich von 1.550,- Euro kommen. Somit wäre die Pfändung korrekt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Carina

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: KK-Beiträge
« Antwort #2 am: 11. Februar 2008, 09:49:16 »

Hallo Paps,

Danke für Ihre hilfreiche Antwort.

Zu 2. habe ich noch eine Frage: Der AG-Anteil Krankenkasse (KV 192,14 + Pflegev. 23,30) wird zwar hinzugerechnet, aber mE nach erhält der Insolvenzverwalter zuviel, ohne Krankenversicherung belief sich der Nettoauszahlungsbetrag in 07 monatlich auf 1.255,40 Euro. Nach der KV verringert sich dieser Auszahlungsbetrag nun um Euro 124,52 ??? Diesen Betrag haben wir nun mtl. weniger zur Verfügung ? Richtig ?

Es tut mir leid, aber ich habe davon wirklich keinerlei Ahnung ... 
« Letzte Änderung: 11. Februar 2008, 09:51:46 von Carina »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: KK-Beiträge
« Antwort #3 am: 11. Februar 2008, 17:39:04 »

     1891,- gesetzl Netto
 +    215,- AG Zuschus
--------------------------------
= 2106,-  Netto
-     580,- KV-Beitrag
----------------------------------
= 1526,- Pfändungsnetto

-> 374,40 pfändbarer Betrag  Überweisung = 1731,-

Der Arbeitgeber ihres Mannes scheint also noch den alten Wert der KV abzuziehen, nicht den beitrag ab 01.01.2008, sonst käme er nicht auf 1550,- als Pfändungsnetto.

Ihr Mann sollte schnellstens den Arbeitgeber über den höheren Beitrag ab 01.01.2008 informieren
Wieso zahlt der Arbeitgeber nicht den hälftigen Beitrag?
Der Höchstzuschuß beträgt 2008:
KV 250,20
PV    30,60
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz