"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Sonderzahlung  (Gelesen 1524 mal)

teute

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 165
Sonderzahlung
« am: 22. September 2009, 16:37:28 »

hallo

Ich bekomme im November

200 Euro vom Arbeitgeber für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit.

Ist das Pfändbar ?

will ich im voraus gerne wissen,damit ich im lohnbüro mal bescheid

sagen kann.


bin noch in der Insolvenz PI

gruss

Teute
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Sonderzahlung
« Antwort #1 am: 22. September 2009, 18:30:21 »

§ 850a ZPO: Unpfändbar sind


2.    die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Sonderzahlung
« Antwort #2 am: 23. September 2009, 14:22:50 »

Pass aber auf dass Dir Dein Chef nicht die 200 Piepen mit auf die Abrechnung klatscht und unten vom Netto den pfändbaren Betrag abführt.... :hi:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz