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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??  (Gelesen 3425 mal)

lucky7777

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VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« am: 22. September 2009, 13:22:04 »

Hallo zusammen,
super, dass ich euch gefunden habe. Mir raucht so der Kopf und das Herz schlägt auch noch hindurch ...

Am 19.12.07 erging folgender Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin RSB erlangt, wenn sie für die Zeit von 6 Jahren ab Eröffnung des InsoVerfahrens, 22.8.06, folgende Obliegenheiten erfüllt: Jetzt kommen die Punkte mit Wohnort-, Arbeitgeberwechsel etc.

         Habe ich hiermit schon die Restschuldbefreiung???
       
Am 6.2.08 erging weiterer Beschluss:
Das InsoVerfahren wird nach Abhalten eines Schlusstermins aufgehoben.

         Seit wann bin ich denn in der Wohlverhaltensphase, wenn ich denn überhaupt schon drin bin???? 

Im Okt. 06 kam meine Tochter zur Welt und ich bin für 3 Jahre in den Erziehungsurlaub gegangen.

Bei der ARGE habe ich mich ganz normal nach dem MuttSchaftsUrl gemeldet/Leistungen beantragt, das habe ich dann meinem TH mitgeteilt samt Bescheid. Musste ich den Leistungsbezug von Arge auch dem InsoGericht melden??? Warum macht das nicht der TH?   

Woher müssen die ARGEn , wenn sie denn wissen müssen, wissen, ob ich VerbraucherInsolvent bin? Und warum? An der Leistungshöhe, KV- und RV-Beitrag ändert sich ja nichts.

Bis 30.9.09 bin ich noch bei ARGE gemeldet, ab 7.10. geht mein altes Beschäftigungsverhältnis wieder los.

Ich muss vorab sagen, dass ich meinen letzten LStJahresAusgl ca. 1996 gemacht habe und seit dem nie mehr.
Anfang Sept 09 bekam ich Schreiben vom FA, Aufforderg zur Abgabe EStErklärg für 06. Habe ich gleich gemacht, mit der Bitte den Antrag bald zu bearbeiten, da ich mit einer Erstattung rechne (ca 350€ so meine Bänkerin, die sich das mal angeschaut hat) und so teilweise den Oktober überleben könnte bzw. dann für Oktober kein Übergangsgeld beantragen muss.  - Ich hatte mich gefreut wie eine Schneekönigin, dass mir das FA dazwischen kam -
Der Bescheid erging letzte Woche, 1.140 €, sodass  Arge das für den jetzigen Monat noch als Einkommen anrechnen könnte.
Wenn sie das tun, dann habe ich in ein paar Wochen ettliche neue Schulden, da ich für Sept Leistungen zurückzahlen müsste.  Und was soll ich jetzt meinem TH sagen? Dem muss ich ja auch 1 Kopie vom SteuerBescheid schicken.

Bin ich nun schon in der Wohlverhaltensphase und muss deswegen vom TH nichts mehr gepfändet werden von der Erstattung?

Wenn Arge es zulässt, das Geld zu behandeln, als wäre es im Okt. eingegangen, läge ich im Okt. mit 1.140 unter der Pfändungsfreigrenze. Nicht aber im Sept. 09 was mir der TH vorhalten könnte. Dann wäre ich doppelt verschuldet und ich darf doch während meiner Inso keine Schulden aufbauen. Und den Antrag auf Übergangsgeld muss ich dann doch stellen.
Und ich kann mich nicht mehr erinnern ob ich bei Antritt meines Erziehungsurlaubes/bei Antragstellung ich der Arge das gesagt hab, dass ich einen Antrag beim Amtsgericht auf Verbraucherinsolvenzverfahren gestellt habe.

Was soll ich blos machen ?

Wäre wirklich super und ewig dankbar,
wenn mir hier einer ein bisschen zu mehr Durchblick verhelfen kann.

Tausend Dank
-un-lucky7777


 
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paps

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Re: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« Antwort #1 am: 22. September 2009, 18:14:42 »


Am 6.2.08 erging weiterer Beschluss:
Das InsoVerfahren wird nach Abhalten eines Schlusstermins aufgehoben.

         Seit wann bin ich denn in der Wohlverhaltensphase, wenn ich denn überhaupt schon drin bin???? 
seit 06.02.08 am 22.06.2014 gibts dann die RSB

Sie müssen das mit der Inso theoretisch schon mitteilen, da ggf, pfändbare beträge entstehen können.

Die Steuererstattung sollte bei Ihnen verbleiben, da Sie bereits in der WVP sind.

M.E. rechnet die ARGE nach dem Zuflussprinzip.
Also Geldzugang im September, dann Anrechnung auf September.

« Letzte Änderung: 22. September 2009, 18:20:08 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle

Re: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« Antwort #2 am: 22. September 2009, 18:40:43 »

"Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin RSB erlangt, wenn sie für die Zeit von 6 Jahren ab Eröffnung des InsoVerfahrens, 22.8.06,"

RSB nicht schon am 23.08.2012?
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paps

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Re: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« Antwort #3 am: 22. September 2009, 19:18:19 »

 :rougi:

ja wie war das noch mit der Plusrechnung??? 

6 + 6 =  :gruebel:

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« Letzte Änderung: 22. September 2009, 19:20:04 von paps »
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lucky7777

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Re: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« Antwort #4 am: 22. September 2009, 20:14:12 »

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure hilfreiche Antworten. 23.6.2012 RSB, das wäre nicht mehr sooo lange.
Und da ich in der WVP bin, keine Pfändung der Erstattung von Seiten TH.

Heute kam vom TH eine Kopie ins Haus, mit der das FA den TH auffordert, dass ich die Steuererklärung für 2008 abgeben soll.
Die 1. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung 2006 kam vom FA direkt zu mir. 

Läuft hier irgendetwas verkehrt? Was könnte das sein?

Bzgl. ARGE:
Also kann ich hier nur hoffen, dass Arge es evtl. anerkennen würde, diesen Geldeingang für Oktober gelten zu lassen. Dann wäre doch beiden Seiten geholfen. Vielleicht hilft es ja, wenn ich mit ihnen spreche, ich weiß es nicht.
Ich hätte halt dann auf einen Schlag neue Schulden, die ja wahrscheinlich meine Insolvenz bzw. RSB gefährden würden. Oder?
Können diese Schulden so weit führen?

Mannomann und das in den letzten 10 Tagen von H-IV.  :girl:

Vielen Dank für eure Hilfe


 
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lucky7777

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Re: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« Antwort #5 am: 22. September 2009, 20:23:33 »

Hallo,

habe doch noch eine Frage zu FA/TH.

Kann ich dem FA sagen, dass sie mir - falls noch vorhanden von ihrer Seite, ich weiß es ja nicht - Aufforderungen zur Abgabe der StErklärg schicken sollen und nicht meinem TH?
Wenn ich in der WHP bin und eine Erstattung nicht pfändbar ist, was will dann der TH mit der Aufforderung?

Irgendetwas stimmt da nicht und ich weiß einfach nicht was es ist.

Danke und VG
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Insokalle

Re: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« Antwort #6 am: 23. September 2009, 11:46:02 »

Vielleicht ein EDV-Problem beim FA. Schicken Sie denen den Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. M.E sind Sie nach Verfahrensaufhebung wieder verpflichtet/berechtigt, die Steuererklärung zu erstellen. Es gibt aber meines Wissens auch FA, die meinen, der IV/TH wäre es für die alten auch in der WVP. Natürlich können Sie dort auch nachfragen. Ggf. sagen Sie die Abgabe der Erklärung zu.

„Ich hätte halt dann auf einen Schlag neue Schulden, die ja wahrscheinlich meine Insolvenz bzw. RSB gefährden würden. Oder?“

Nein. Aber bezahlen müssen Sie neue Verbindlichkeiten trotzdem.
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lucky7777

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Re: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« Antwort #7 am: 23. September 2009, 14:45:51 »

Hallo Insokalle,

vielen Dank für die Antwort.

Jetzt war ich heute beim TH und habe die ausgefüllte FA-Aufforderung (hatte in 2008 kein EStfähiges Einkommen) samt ESt-Bescheid vom 18.9.09 über 1.140 € abgegeben. Wie es der Zufall will hat er persönlich (nicht Sekretärin) die Tür geöffnet. Nach kurzer Erklärung meinte er, dass trotz WVP/RSB-Phase die ESt-Erstattung er kassieren würde, er prüft das und meldet sich. Der ARGE soll ich mitteilen, dass er die Finger drauf hat. Tür zu.

Und zu guter letzt war heute Betriebsausflug bei der ARGE.

Bin ich froh, wenn das alles vorbei ist.

Nochmals lieben Dank und VG



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Paula41

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Re: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« Antwort #8 am: 23. September 2009, 16:17:56 »

Hallo,

na war ja auch egal, wer´s kassiert. Er beantragt jetzt die Nachtragsverteilung und freut sich ein zweites Loch in A...!   :angry:

mfg
Paula41
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lucky7777

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Re: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« Antwort #9 am: 23. September 2009, 17:26:50 »

Hallo Paula41,

das kann er auch noch im Nachhinein machen? Gibt es Gesetz, das mich davor schützt?
Das wäre doch sein eigenes Versäumnis wenn er es noch nicht gemacht hat.

Was geht vor SGB oder InsO?
Wenn SGB entscheidet, dass die ESt in Oktoberberechnung hineinkommt, was soll ich dann machen?
Den Antrag bei ARGE habe ich heute vor dem "Besuch" beim TH per email gestellt, da ja ESt vom TH
in der WVP nicht pfändbar ist.

Bitte sagt mir eure Meinung nochmal dazu.

Vielen lieben Dank an Alle
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Insokalle

Re: VerbraucherInso - Arge - Steuer ??
« Antwort #10 am: 23. September 2009, 19:37:01 »

Er kann den Antrag noch stellen. Außerdem hat er erst jetzt von den Beträgen erfahren. Wenn diese Erstattung an den TH geht, dürfte sie nach meiner Meinung beim SGB nicht berücksichtigt werden.
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