Hallo zusammen,
super, dass ich euch gefunden habe. Mir raucht so der Kopf und das Herz schlägt auch noch hindurch ...
Am 19.12.07 erging folgender Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin RSB erlangt, wenn sie für die Zeit von 6 Jahren ab Eröffnung des InsoVerfahrens, 22.8.06, folgende Obliegenheiten erfüllt: Jetzt kommen die Punkte mit Wohnort-, Arbeitgeberwechsel etc.
Habe ich hiermit schon die Restschuldbefreiung???
Am 6.2.08 erging weiterer Beschluss:
Das InsoVerfahren wird nach Abhalten eines Schlusstermins aufgehoben.
Seit wann bin ich denn in der Wohlverhaltensphase, wenn ich denn überhaupt schon drin bin????
Im Okt. 06 kam meine Tochter zur Welt und ich bin für 3 Jahre in den Erziehungsurlaub gegangen.
Bei der ARGE habe ich mich ganz normal nach dem MuttSchaftsUrl gemeldet/Leistungen beantragt, das habe ich dann meinem TH mitgeteilt samt Bescheid. Musste ich den Leistungsbezug von Arge auch dem InsoGericht melden??? Warum macht das nicht der TH?
Woher müssen die ARGEn , wenn sie denn wissen müssen, wissen, ob ich VerbraucherInsolvent bin? Und warum? An der Leistungshöhe, KV- und RV-Beitrag ändert sich ja nichts.
Bis 30.9.09 bin ich noch bei ARGE gemeldet, ab 7.10. geht mein altes Beschäftigungsverhältnis wieder los.
Ich muss vorab sagen, dass ich meinen letzten LStJahresAusgl ca. 1996 gemacht habe und seit dem nie mehr.
Anfang Sept 09 bekam ich Schreiben vom FA, Aufforderg zur Abgabe EStErklärg für 06. Habe ich gleich gemacht, mit der Bitte den Antrag bald zu bearbeiten, da ich mit einer Erstattung rechne (ca 350€ so meine Bänkerin, die sich das mal angeschaut hat) und so teilweise den Oktober überleben könnte bzw. dann für Oktober kein Übergangsgeld beantragen muss. - Ich hatte mich gefreut wie eine Schneekönigin, dass mir das FA dazwischen kam -
Der Bescheid erging letzte Woche, 1.140 €, sodass Arge das für den jetzigen Monat noch als Einkommen anrechnen könnte.
Wenn sie das tun, dann habe ich in ein paar Wochen ettliche neue Schulden, da ich für Sept Leistungen zurückzahlen müsste. Und was soll ich jetzt meinem TH sagen? Dem muss ich ja auch 1 Kopie vom SteuerBescheid schicken.
Bin ich nun schon in der Wohlverhaltensphase und muss deswegen vom TH nichts mehr gepfändet werden von der Erstattung?
Wenn Arge es zulässt, das Geld zu behandeln, als wäre es im Okt. eingegangen, läge ich im Okt. mit 1.140 unter der Pfändungsfreigrenze. Nicht aber im Sept. 09 was mir der TH vorhalten könnte. Dann wäre ich doppelt verschuldet und ich darf doch während meiner Inso keine Schulden aufbauen. Und den Antrag auf Übergangsgeld muss ich dann doch stellen.
Und ich kann mich nicht mehr erinnern ob ich bei Antritt meines Erziehungsurlaubes/bei Antragstellung ich der Arge das gesagt hab, dass ich einen Antrag beim Amtsgericht auf Verbraucherinsolvenzverfahren gestellt habe.
Was soll ich blos machen ?
Wäre wirklich super und ewig dankbar,
wenn mir hier einer ein bisschen zu mehr Durchblick verhelfen kann.
Tausend Dank
-un-lucky7777