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Autor Thema: Wie läuft Dürchführung einer Privatinsolvenz durch Schuldnerberatung bei ALG II?  (Gelesen 6482 mal)

funny1

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Hallo,

hat schon jemand unter ALG II - Bezug eine Privatinsolvenz in die Wege geleitet?

Strebe diese freiwillig an, die Schuldnerberatung (eine anerkannte Schuldnerhilfe e.V.) möchte nun aber so eine Art Beratungsschein, den ich mir vom JC ausstellen lassen soll.

Mir geht es speziell um diesen komischen Schein, den man sich ausstellen lassen muß, um diesen Dienst von der Schuldnerberatung überhaupt in Anspruch nehmen zu können.

Ich soll oder muß ihn im Zuge einer Einladung des JCs abholen und es ist wohl an allerlei Bedingungen geknüpft, die man dann unter Aufsicht des JCs zu erfüllen hat.

Kann man sich den nicht einfach zuschicken lassen?!

Gibt es da noch andere Möglichkeiten? Gilt dieses Procedere für alle Schuldnerberatungen, die man in Anspruch nimmt? Habe ich sozusagen durch den ALG II - Bezug keine andere Wahl, als es so zu machen?

Alternativ könnte ich wohl nur versuchen, einen Anwalt mit Beratungsschein vom Amtsgericht zu beauftragen, oder? (Habe allerdings gehört, daß diese Möglichkeiten sehr eingeschränkt wurden. Bzw. nur bei sehr langen, unzumutbaren Wartezeiten ausgestellt werden. Zumal ich die gewählte Beratungsstelle eigentlich schon nutzen wollte....)

Wie waren eure Erfahrungen damit? Wie lief die Durchführung, insbesondere diese Kontrolle/Beaufsichtigung durch das JC ab? Habt ihr das irgendwie verhindern können?

Vielen Dank!

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waldi


Oweia - wenn schon die Beschaffung des Beratungsscheins als ein Horror-Szenario empfunden wird, dann wage ich mir kaum vorzustellen, wie sich die sechs Jahre ab Verfahrenseröffnung darstellen werden.

Gebratene Tauben fallen nicht von selbst vom Himmel. Manchmal muss man ihnen ein paar Schritte entgegen gehen. Zum Jobcenter zum Beispiel. Dort beißt einen niemand, und es werden dort auch keine Stasi-Methoden angewendet.

Ich weiß es aus eigener Erfahrung.
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funny1

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Hallo Waldi,

danke, für deine Antwort.

Also, hast du das schon durch beim JC? Kannst du mir ein wenig davon berichten? Hast du diesen Schein so bekommen? Wie geht es dann konkret weiter? Bzw. meine Frage ist ja eigentlich, ob es auch andere Möglichkeiten gibt und ob das wirklich nur mit EGV und sonstigen Verpflichtungen möglich sein soll. Alternativ bleibt vermutlich nur der Versuch über einen Anwalt?
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waldi


Zitat
ob das wirklich nur mit EGV und sonstigen Verpflichtungen möglich sein soll

Ja sicher - quasi per Post-Nachnahme über Bonuspunkte bestellen. Lieferzeit zirka sechs Jahre ...

Erfolgversprechender allerdings wäre, sich zunächst einmal in das Thema 'Insolvenzverfahren' einzulesen, um dann mit einigem Vorwisssen bei der Schuldnerhilfe vorstellig zu werden.

Das Jobcenter hat mit dieser Geschichte nicht die Bohne am Hut. Außer halt, dass zum Beispiel von dort aus eine Schuldnerberatungsstelle empfohlen oder vielleicht sogar vermittelt wird. Und ggflls. eine Bescheinigung über ALG-II-Bezug ausgestellt wird, wenn - wie es hier zu sein scheint - die Schuldnerhilfe e.V. dies verlangt.

PS. Wofür die Abkürzung EGV hier steht, würde mich mal interessieren.
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funny1

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... naja, die Frage richtet sich eher an diejenigen, die das speziell im Leistungsbezug haben machen müssen. "EGV" steht für "Eingliederungsvereinbarung" und das JC hat damit mehr zu tun, als du glaubst... Die mischen sich in alles ein (rücken den Schein ja auch nicht einfach als Bescheinigung raus...) und daher möchte ich gerne mehr über den weiteren Fortgang oder aber Alternativen erfahren.
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waldi


Eine Eingliederungsvereinbarung regelt die vorgesehenen Maßnahmen von Jobcenter & ALG-II-Bezieher, den ALG-II-Bezieher (wieder) in Lohn & Brot zu bringen, also eigenes Einkommen zu erwirtschaften.

Im Insolvenzverfahren regelt die Insolvenzordnung, dass der Schuldner sich intensivst um eigenes Einkommen zu bemühen hat. Und zwar ohne Anspruch auf Fremdunterstützung.

So gesehen ist derjenige, der dem Jobcenter gegenüber in der Pflicht steht, besser dran, als derjenige, der im Insolvenzverfahren steht.
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Wandervogel


Dieser Schein, der von der Schuldnerberatung verlangt wird, ist das die Eingliederungsvereinbarung oder was soll das sonst für ein Schein sein? Welche Funktion hat der Schein?

Grundsätzlich unterscheidet sich die Verbraucherinsolvenz unter ALG-II nicht von einer unter ALG-I, Rente, Beamten-, Angestellten- oder Arbeiterstatus.

Es gibt u.a. eine Erwerbsobliegenheit, d.h. die Pflicht, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Und das ist m.E. der einzige Berührungspunkt zum Jobcenter, das einen vergleichbaren Anspruch an den ALG-II-Bezieher hat.

Wo ist jetzt das konkrete Problem?
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waldi


... oder was soll das sonst für ein Schein sein? Welche Funktion hat der Schein?

Wie ich zwischenzeitlich recherchiert habe, lassen sich einige Schuldnerberatungsstellen ihren Aufwand beispielsweise vom Jobcenter bezahlen.
Dazu braucht's dann vermutlich diesen angesprochenen 'Schein'.

Was so schwierig daran sein soll, sich diesen einfach zu besorgen, erschließt sich mir allerdings nicht.

Aus dem vorangegangenem Text lese ich eine Aversion gegen alles, was mit dem Jobcenter zu tun hat.
Keine gute Voraussetzung, jetzt hier im speziellen Fall, sich einen Weg zu bahnen für eine finanziell geordnete Zukunft.
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Sannypless

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Die Schuldnerberatung wird mit 650 Euro vom Amtsgericht entlohnt. Warum ausgerechnet die Schuldnerberatung eine Kostenzusage haben möchte ist mir sehr Schleierhaft. Ich würde in diesem Sinne zum Amtsgericht gehen und dort beim Sozialgericht vorsprechen und die Sachlage ansprechen denn meines Wissens kann das Jobcenter keinerlei Beratungsscheine für die Schuldnerberatungen Bezahlung. Zumal die Schuldnerberatungen carittive Einrichtungen und die sowieso dem Landkreis unterstehen
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