"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Vorzeitige Restschuldbefreiung  (Gelesen 3392 mal)

WitchLady86

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 91
Vorzeitige Restschuldbefreiung
« am: 15. Dezember 2009, 09:32:47 »

Ich habe mal eine frage habe einen Brief vom amtsgericht bekommen wo drin steht das ich meine vorzeitige restschuldbefreiung bekommen kann.
nun meine frage was ist restschudbefreiung?
was muss ich dafür erfüllen und bezahlen?


Danke schon mal für eure Antworten.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2009, 10:56:26 »

nun meine frage was ist restschudbefreiung?

- Sie haben ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren beantragt und fragen nun ernsthaft, was eine Restschuldbefreiung ist?

Wozu haben Sie denn ein Insolvenzverfahren beantrag? Mit welchem Ziel?

Sollte tatsächlich das Gericht Ihnen schriftlich mitgeteilt haben, dass Sie die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen können, sollten Sie sich eingehend beraten lassen und ggf. einen Antrag auf Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung stellen. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist möglich, wenn die im Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen sowie die Verfahrenskoten bereinigt sind.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

WitchLady86

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 91
Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2009, 12:32:52 »

ja ich frage ernsthaft was das ist immerhin bin ich kein anwalt oder wandelndes gesetzbuch ich weiß nun auch nicht alles.

aber ich habe doch noch gar nichts bezahlt weder verfahrenskosten da hab ich um stundung gebeten noch irgendwas anderes also weiß ich nicht so recht was ich davon halten soll da ich auch erst seit februar in der inso bin deswegen frag ich?
Gespeichert
 

Paula41

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186
Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 15. Dezember 2009, 13:17:03 »

Hallo,

ich weiß nun auch nicht alles.

Der war gut  :devil:

Wie Feuerwald schon sagte, ist die Restschuldbefreiung das Ziel des Insolvenzverfahrens. Bei der Beantragung eines Führerscheins sollte man auch schon mal wissen, was ein Auto ist.

Wieviele Gläubiger haben Sie denn und wie hoch sind die Verbindlichkeiten.

mfg
Paula41
Gespeichert
 

WitchLady86

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 91
Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 15. Dezember 2009, 14:31:51 »

10 gläubiger 12000€ weiß wirklich nichts damit anzufangen weiß auch nicht wo ich mi sowas hingehen soll um mich zu informieren.hab zwr schon was von der restschuldbefreiung gehört aber doch ne nach paar monaten sondern erst nach paar jahren?
Gespeichert
 

Paula41

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186
Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2009, 16:04:02 »

Hallo,

haben alle Gläubiger Ihre Forderungen angemeldet? Hat der Verwalter erfolgreich gepfändet? Eventuell hat er ja schon etwas Masse zusammengekratzt.
Ein Kontenguthaben kann auch durch Rücklastschriften entstehen. Deshalb werden die ja von einigen Verwaltern veranlasst.

mfg
Paula41
Gespeichert
 

WitchLady86

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 91
Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2009, 20:22:47 »

also momentan ist es so das mehr masse vorhanden ist als gläubiger?naja weiß jetzt auch nicht so recht den die kosten kann ich auf gar keinen fall aufeinmal bezahlen
Gespeichert
 

nsolventer

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 152
Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #7 am: 15. Dezember 2009, 20:24:26 »

also momentan ist es so das mehr masse vorhanden ist als gläubiger?

Der war cool.  :lollol:
Gespeichert
 

WitchLady86

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 91
Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #8 am: 15. Dezember 2009, 20:31:09 »

naja wenn mir hier keiner hilf kann ich nichts machen wenn sich lustig gemacht wird
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #9 am: 15. Dezember 2009, 20:47:33 »

Können Sie den Wortlaut in etwa mal per PN senden.

Die Restschuldbefreiung (Befreiung von den Schulden) könnten Sie tatsächlich bereist am Ende des Verfahrens erhalten ,wenn alle Kosten und Anmeldungen gezahlt werden können.
Dazu müßte aber genügend gepfändet worden sein.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz