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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: gläubiger beantragt versagung der restschuldbefreinung. Hilfe!  (Gelesen 2376 mal)

paula1984

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guten tag zusammen, ich bin total verzweifelt. Ich befinde mich in der regelinsolvenz seit september 2010. Nun im schriftlichen schlusstermin der vorwurf eines gläubigers - finanzamt ich habe vermögen verschwändet. Es wurde nur eine einkommenssteuererklärung gemacht. Gewinn 2008 in 5 monaten 28000 euro. Ab 2009 weniger gewinn. Dann mai 2009 gläubigerantrag auf eröffnung insolvenz bei meinem insogericht. Durch einen neuen auftraggeber konnte ich forderrung begleichen. Gläubiger zog antrag zurück. Aktenkundig! Inso wurde nicht eröffnet. 2009 erfolgte mangels geld keine einkommenserklärung Ende juni 2010 erfolgte eigenantrag. Inso wurde eröffnet.                                             ↲Nun wird mir nach § 290 inso vorgeworfen ich habe den gewinn 2008 von 29000 (selbstständig ab september 2008) - daher 5 monate ca 5900 euro monatlich verschwändet. Alleine 5000 euro davon nachweisslich wurden für umbaumassnahmen verbraucht. ↲↲  ↲
Desweiteren bin ich 2 kindern zum unterhalt verpflichtet. Insolvenzmasse ist nicht vorhanden. ↲Das gericht gibt mir nun die möglichkeit mich zu äußern . Was für argumente kann ich anführen??? Bitte ich brauche dringend hilfe
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Maurice Garin

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Re: gläubiger beantragt versagung der restschuldbefreinung. Hilfe!
« Antwort #1 am: 03. April 2012, 18:29:01 »

Der Versagungsgrund ist vom Gläubiger glaubhaft zu machen. Was trägt er dazu denn vor?

Der Umstand, dass innerhalb von 5 Monaten 28 T€ Gewinn gemacht wurden besagt ja nicht, dass dieses Geld in diesem Zeitraum auch ausgegeben wurde. Und schon gar nicht besagt er, dass es verschwendet wurde. Und wenn der Gläubiger dazu nix konkretes vortragen kann, wird der Versagungsantrag schon an der Glaubhaftmachung scheitern.

Wurde Ihnen Verfahrenskostenstundung gewährt? Falls ja, würde ich beim Gericht die Beiordnung eines Rechtsanwaltes beantragen (§ 4a Abs. 2 InsO). Das dürfte bei einem Versagungsantrag auch genehmigt werden.

Ansonsten müsssen Sie ja selber wissen, was mit dem Geld passiert ist. Und das können Sie dann vortragen (lassen).

Ich denke, das ist halt so ein verzweifelter letzter Versuch eines Gläubigers, der sich den Realitäten nicht stellen will.
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Rose1985

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Re: gläubiger beantragt versagung der restschuldbefreinung. Hilfe!
« Antwort #2 am: 03. April 2012, 20:34:33 »

Hallo

also wenn ich mich nicht irre dann wurde doch beim Versagensgrund angeführt das dass Vermögen ein Jahr vor Antragstellung verschwendet worden sein muss. Eigenantrag war Juni 2010, heisst hier dürfte nur der Zeitraum Juni 2009 bis Juni 2010 massgeblich sein.
Bereits im Mai 2009 hatten sie Zahlungsschwierigkeiten sonst hätte ja nicht ein Gläuber einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das heisst für Sie doch das im Juni 2009 schon kein Vermögen mehr hatten oder sehe ich das falsch. Alleine das dürfte den Versagensantrag schon entkräften. Sprich sie können im letzten Jahr nichts verschwendet haben was nicht mehr da war.

Und die 29000 Euro haben Sie sicher im Laufe der Zeit verbraucht- alltäglicher Verbrauch? 2008 haben Sie doch auch schon von diesem Geld gelebt und bei 2 Kindern.... + 5000,00 Euro Umbaumassnahmen, dann Geld um den Antrag des Insolvenzgläubigers damals abzuweisen???

Muss der Gläubiger hier eigentlich darlegen können, wofür Sie das Geld verschwendet hat oder reicht eine Pauschaleaussage. Geld war da und ist anschließend weg????? Das würde mich jetzt auch mal interessieren
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Insokalle

Re: gläubiger beantragt versagung der restschuldbefreinung. Hilfe!
« Antwort #3 am: 04. April 2012, 11:29:53 »

Garin hat es schon geschrieben: Der Gläubiger muss den Versagungsgrund glaubhaft machen. Eine bloße Behauptung des Gläubigers ins Blaue hinein reicht also nicht aus.
Eine andere Frage ist, wie man taktisch vorgeht. Schreibt man dem Gericht, wofür das Geld verwendet wurde, kann das wiederum Angreifpunkte geben.
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paula1984

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Re: gläubiger beantragt versagung der restschuldbefreinung. Hilfe!
« Antwort #4 am: 04. April 2012, 11:55:22 »

mmh was soll ich den nur machen? Bin absolut überfordert. Einfach darauf verweisen das das geld bis mai 2009 weg war? Weil da ja schon der antrag eines gläubigers dort vorlag. Ist schließlich aktenkundig! Es wurde damals schom ein gutachter bestellt. Verfahren wurde dann aber ohne prüfung eingestellt. Dann habe ich das geld halt von september 2008 bis mai 2009 ausgegeben? Dann passt das ja wegen dem einen jahr. Eigenantrag ende juni 2010. Der gläubiger führt an ich hàbe das willkürchlich und unamgemessen verwendet. Genau angaben macht er nicht. Mmh hilfe! Wie stehen meine chancen?
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