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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz  (Gelesen 3970 mal)

doktor mabuse

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Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« am: 10. September 2010, 12:16:56 »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

habe ein aktuelles Problem, folgender Sachverhalt:

Insolvenz seit Anfang dieses Jahres,Verfahren läuft noch.
Mein Vermieter (weis von meiner Inso) macht (für mich überzogene) Nebenkosten aus Mitte 2008 bis Mitte 2009 von über 450 Euro geltend.
Habe in 2006 + 2007 immer so ca. 80 Euro Nachzahlung gehabt, plötzlich Anstieg auf über 450 Euro?!
Begründet wird dies mit den gestiegenen Kosten und der Abrechnung durch den Heizungs-Dienstleister, der die Werte ja abgelesen hat.

Habe heute kurzfristig ein Gespräch vereinbart, wo ich darauf hinweisen will, daß so ein überproportionaler Anstieg eigentlich nicht sein kann, zumal sich mein Verbrauchsverhalten eher verringert hat. Werde auch Fragen, ob Er kompromißbereit ist.
Jetzt ist es ja so, daß Nebenkostenabrechnungen spätestens nach 12 Monaten des Abrechnungszeitraums  seitens des Vermieters geltend zu machen sind,sonst braucht der Mieter gar nicht mehr zu zahlen und der Anspruch erlischt.
Das wäre natürlich ein Streitpunkt und das Klima wäre in Zukunft vergiftet.
Zweite Möglichkeit wäre, die Summe dem TH zu melden und als Insolvenzforderung nachzureichen, dann geht Er wohl auch leer aus.

Ist es ratsam, mit Ihm einen Deal zu vereinbaren(sofern Er sich darauf einläßt)einen Abschlag zu zahlen, oder steht mir da mein Verfahren im Weg?
Sollte ich besser vorher mit de TH sprechen?
Was ist ratsam, wenn keine Kompromissbereitschaft besteht?

Einen Rechtsstreit mit den Ablesefuzzis möchte ich ungern führen wovon auch.

Wie ist Eure Meinung?

Danke schonmal vorab,

Gruß,
Doktor Mabuse

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Insokalle

Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #1 am: 10. September 2010, 19:13:07 »

mietkaution gestellt?
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doktor mabuse

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Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #2 am: 13. September 2010, 07:14:43 »

Ja, in etwa die Höhe der offenen Forderung.
Ist eine Gegenrechnung denn Zulässig?
Er will sich die Werte nochmal von der Ablesefirma bestätigen lassen, dann geht es weiter.

Gruß,
Doktor Mabuse

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Insokalle

Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #3 am: 13. September 2010, 12:03:42 »

Genau das ist meiner Meinung nach der Punkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch mit einer verjährten Forderung aufgerechnet werden, § 215 BGB. Voraussetzung ist, dass die Aufrechnungslage eingetreten ist, als die Forderung noch nicht verjährt war. Gegen die Mietkaution kann erst aufgerechnet werden, wenn diese zurückzuzahlen ist, also frühestens nach Kündigung des Mietvertrages. Ist dann der Anspruch des Vermieters verjährt, dürfte m.E. nicht mehr aufgerechnet werden.

Nach Verfahrensaufhebung gehört die Mietkaution wieder Ihnen. Die Marschroute kann also nur sein, den Vermieter auf den Verlust seines Anspruchs hinzuweisen, um die Kaution zu sichern.
Mit den Ablesern haben Sie eigentlich nichts zu tun.

Natürlich ist die Forderung auch eine Insolvenzforderung. Die Verjährung hinert ihn nicht an der Anmeldung. Dabei müssen Sie darauf achten, dass die Forderung im PT bestritten wird. Eine Feststellung zur Insolvenztabelle führt zu einem Titel. Die Aufrechnung wäre evtl. durch die Hintertür wieder möglich.
« Letzte Änderung: 13. September 2010, 18:10:57 von Insokalle »
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doktor mabuse

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Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #4 am: 13. September 2010, 13:52:58 »

Hallo insokalle,

danke für die hilfreichen Antworten, ich denke in der 4.Zeile muß es Vermieter statt Mieter heißen, sonst gibt es keinen Sinn,oder?!
Wenn es als Insolvenzforderung gilt, macht ja auch ein Deal keinen Sinn, da ich damit wohl mein Verfahren gefährden könnte, da ich einem nichtgemeldeten Gläubiger etwas bezahlt habe.
Gesetz den Fall, der Vermieter meldet seine Forderung anhand der Abrechnung beim TH an,kann es aber durchaus sein, daß der TH die Forderung ablehnt, da die 12-Monats-Frist ja überschritten wurde.(verjährt)
Dann bräuchte ich ja nicht zu widersprechen und die Forderung würde als nicht mehr durchsetzbar erlöschen, oder irre ich da?
Mir ist auch nicht ganz klar, warum ich der Forderung widersprechen soll? Wegen der Fristen?

Mit Gruß,
Doktor Mabuse
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Insokalle

Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #5 am: 13. September 2010, 18:31:33 »

[quote author=doktor mabuse link=topic=7125.msg38180#msg38180
danke für die hilfreichen Antworten, ich denke in der 4.Zeile muß es Vermieter statt Mieter heißen, sonst gibt es keinen Sinn,oder?!
[/quote]
Richtig, danke, ist jetzt korrigiert.

Egal, ob verjährt oder nicht, eine angemeldete Forderung muss i.d.R. in die Tabelle aufgenommen werden, §§ 174, 175 InsO. Erst bei der Prüfung stellt sich die Frage, ob der angemeldete Anspruch besteht, ob es Einreden gibt usw. Ist man der Meinung, die Forderung besteht nicht oder ist sie z.B. verjährt, bestreitet man sie. Wobei ein IV eben nicht unfehlbar ist. Deshalb empfiehlt es sich, ihn rechtzeitg auf Verjährung etc. hinzuweisen.

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doktor mabuse

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Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #6 am: 14. September 2010, 10:42:11 »

Hallo,

danke für die Info.
Habe gestern nochmals mit "Mitbetroffenen" über das Thema diskutiert, einhellige Meinung danach war:
- auf keinen Fall den Vermieter direkt bedienen, unabhängig der Richtigkeit der Abrechnung
- Gespräch mit dem TH führen und ihn fragen, ob ich oder der Vermieter nachmelden sollen
- Der entscheidet dann, ob Nachmeldung korrekt ist oder ev. die Frist überschritten ist
- Mieter hat wohl Sonderrechte im Insolvenzverfahren, wird ev. dadurch vorrangig bedient
- Seitens TH bestünde auch die Möglichkeit, bei mir weniger zu Pfänden, um dadurch die Begleichung der     Nebenkosten zu ermöglichen, da der Erhalt der Wohnung oberste Priorität hat.
(Die Rechtsfestigkeit des letzten Punktes kann ich nicht so ganz glauben)

Also, ich werde auf jeden Fall den Weg über den TH gehen, um mein Verfahren nicht zu gefährden und auch meinen vermieter darüber informieren, daß mir nur diese Möglichkeit bleibt.
Das wird ihm nicht gefallen, aber ich hoffe, daß das Verhältnis dadurch nicht dauerhaft leidet.

Werde berichten,

Gruß,
Doktor Mabuse
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doktor mabuse

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Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #7 am: 23. September 2010, 15:50:44 »

Hallo,

habe neue Zwischeninformationen in meiner Sache nach Gespräch mit dem TH:

Mir wurde seitens TH freigestellt, was ich mache, z.B.:

a) Die Nebenkostenrechnung als Insolvenzforderung anzumelden (dann geht der Vermieter wohl leer aus und Ärger ist vorprogrammiert)
b) Mich mit dem Vermieter arrangieren und die Komplettsumme aus meinem unpfändbaren Einkommen bezahlen, auch Ratenzahlungwäre ok.(was ich nicht kann, da monatlich nichts übrigbleibt)
c) Mich mit dem Vermieter auf eine Summe einigen und diese dann entweder sofort, oder auf Raten zu bezahlen.
d) Wenn ich es dem Vermieter gestatte, kann er den Betrag auch mit der hinterlegten Kaution verrechnen, dadurch verbleibt weniger Kaution. Hierrüber aber eine Info an den TH.

Wenn es eine Forderung im Eröffnungsjahr des Inso wäre, würde anteilmäßig der Vermieter Geld aus der Masse erhalten, aber da der Zeitraum vor Inso war, wird nichts dafür aus der Masse freigegeben.

Bin mir noch nicht sicher,wie ich es mache, wie ist Eure Meinung dazu?


Gruß,
Doktor Mabuse
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Pauli

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Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #8 am: 23. September 2010, 19:04:58 »

Hallo,

b + c kommen ja wohl im Moment nicht in Betracht, wenn nix über bleibt.
Ich würde mich für d entscheiden.
Für a würde ich mich nur entscheiden, wenn Du vorhast umzuziehen.
Wer weiß wofür man den Vermieter noch braucht.. (Antrage WG/ALG II)
Und ich finde nichts schlimmer als mit gesenktem Kopf durch den Hausflur...
Viele Grüße
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Insokalle

Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #9 am: 23. September 2010, 19:45:29 »

Es hängt von Ihrer Planung ab. Wollen Sie länger wohnen bleiben, ist Variante c immer eine Option, denn normal würde der Vermieter leer ausgehen und ein ausgehandeltes Friedensangebot kann für Ruhe sorgen.
Ist der Vermieter hingegen ein Kotzbrocken: a
Ziehen Sie bald um, dann würde ich auch a wählen.
Sie sitzen am längeren Hebel.
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doktor mabuse

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Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #10 am: 24. September 2010, 09:08:50 »

Hallo,

Danke für Eure Meinung,

das Vermieterverhältnis war bisher ok., deshalb tendiere ich auch zu Variante c, sofern Er sich drauf einlässt.
Variante d läßt sich ohnehin nur mit meiner Zustimmung durchführen, ich will aber die Kaution noch nicht dafür ausgeben, denn Umziehen kommt ohnehin erst nach Verfahrensaufhebung in Betracht und in der WVP könnte ich die Kautionsrückzahlung gut für eine neue Wohnung gebrauchen (und dann wär sie weg)

Ich schlaf mal noch das Wochenende drüber...

Gruß,
Doktor Mabuse

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Pauli

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Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #11 am: 24. September 2010, 09:12:03 »

Ist es denn dann nicht möglich, die Kaution
aus dem unpfändbaren Lohn wieder aufzustocken?
Muß ja nichht sofort angefangen werden, aber ein paar Jahre sind es ja schon noch?
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doktor mabuse

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Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #12 am: 24. September 2010, 09:47:03 »

Hallo,

grundsätzlich ein interessanter Gedanke, aber ich müsste das ja aus dem, was monatlich übrigbleibt, bezahlen,aber da bleibt nichts über, ich denke, diese Problematik kennen die Meisten. Ist im Grunde ja wie eine Ratenzahlung, halt nur für mein eigenes Konto und ich sehe es eher wie eine Neuverschuldung im laufenden Verfahren.
Ausserdem könnte die angesparte Kaution bei Auszug vor Verfahrensende noch zur Masse gezogen werden, dann hätte ich doppelt gezahlt...das möchte ich auch nicht.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Pauli

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Re: Miet-Nebenkosten aus 2008/2009 in Insolvenz
« Antwort #13 am: 24. September 2010, 09:53:41 »

Nee, ich hab ja auch gedacht nach Verfahrensaufhebung!
Ist schwierig - weiß ich selber..
Allerdings werden nette Vermieter bei Auszug auch mal komisch und wollen plötzlich
einen Teil der Kaution für irgendwelche Mängel...
Hab ich selber schon 2x mitgemacht...
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