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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet  (Gelesen 4467 mal)

heikohg

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Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« am: 30. Juni 2011, 17:02:41 »

Hallo zusammen,

ich habe anfang juni den Bogen über die Vermögensverhältnisse ausgefüllt und an das AG geschickt. Eine Woche später war mein Konto dicht. Wohlgemerkt, es war schon seit 2 Jahren ein Guthabenkonto. Den eigentlichen Insolvenzantrag mit allem drum und drann habe ich erst am 28.6.11 beim AG eingereicht.

Nun zu meinem Problem. Es ist noch kein TH bestellt (wird lediglich vermutet das der Gutachter zum TH bestellt wird) Das Verfahren ist noch nicht eröffnet und somit ist keiner für die Freigabe des Konto´s zuständig. Wie kann ich vorgehen denn die Bank ist zu keinerlei Kompromissen bereit solange keine Freigabe vorliegt. So lange ist das Konto dicht. Auf mein Konto gehen nur unpfänbare Beträge ein (Arbeitslohn) ich bin unterhaltspflichtig und somit kann nix einbehalten werden.

Gibt es eine Stelle an die ich mich wenden kann um das Konto SCHNELL wieder frei zu bekommen ?

ICH WÄRE UM EINE SCHNELLE ANTWORT SEHR DANKBAR !!!!!!!!!!!!!!!

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GelberHai

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Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #1 am: 30. Juni 2011, 17:20:47 »

Das kannst du direkt beim Amtsgericht beantragen: Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkünfte. Dazu brauchst du den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (wer hat dein Konto dichtgemacht - sollte dir vorliegen), Antrag dort beim Rechtspfleger ausfüllen und nach ein paar Tagen sollte das Konto wieder frei sein. Mehr kannst du hier lesen: http://www.insolvenzhilfeverein.de/die-kontopfandung/
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tomwr

Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #2 am: 30. Juni 2011, 17:21:10 »

ich habe anfang juni den Bogen über die Vermögensverhältnisse ausgefüllt und an das AG geschickt. Eine Woche später war mein Konto dicht. Wohlgemerkt, es war schon seit 2 Jahren ein Guthabenkonto. Den eigentlichen Insolvenzantrag mit allem drum und drann habe ich erst am 28.6.11 beim AG eingereicht.

Verstehe ich nicht. Was für Vermögensverhältnisse zum Gericht ? Ohne Insolvenzantrag ?
Oder handelt es sich um einen Gläubigerantrag und danach wurde nochmals ein Eigenantrag mit Antrag auf RSB gestellt ?
Warum ist das Konto dicht ?
Sind Schulden bei der Bank oder liegt eine Pfändung drauf ?
Das Verfahren ist ja noch nicht eröffnet und ein bevorstehendes Verfahren jetzt kein Grund für eine Kontosperre.
Wobei ich damit auch nicht unbedingt bei meiner Bank hausieren gehen würde.  :whistle:
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heikohg

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Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #3 am: 30. Juni 2011, 17:34:18 »

ich habe anfang juni den Bogen über die Vermögensverhältnisse ausgefüllt und an das AG geschickt. Eine Woche später war mein Konto dicht. Wohlgemerkt, es war schon seit 2 Jahren ein Guthabenkonto. Den eigentlichen Insolvenzantrag mit allem drum und drann habe ich erst am 28.6.11 beim AG eingereicht.

Verstehe ich nicht. Was für Vermögensverhältnisse zum Gericht ? Ohne Insolvenzantrag ?
Oder handelt es sich um einen Gläubigerantrag und danach wurde nochmals ein Eigenantrag mit Antrag auf RSB gestellt ?
Warum ist das Konto dicht ?
Sind Schulden bei der Bank oder liegt eine Pfändung drauf ?
Das Verfahren ist ja noch nicht eröffnet und ein bevorstehendes Verfahren jetzt kein Grund für eine Kontosperre.
Wobei ich damit auch nicht unbedingt bei meiner Bank hausieren gehen würde.  :whistle:

Nein, sind keine Schulden bei der Bank und eine Pfändung liegt auch nicht vor. Lediglich aufgrund der Tatsache das ich Inso beantragt habe, haben die das Konto dicht gemacht.

Und ja es wurde nochmals ein Eigenantrag auf RSB gestellt. Habe ich mich wohletwas falsch ausgedrückt (bin bissi durch den Wind heute) Will am Dienstag in den Urlaub fliegen und habe jetzt kein cent geld mehr.
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GelberHai

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Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #4 am: 30. Juni 2011, 17:50:21 »

Handelt es sich bei dir um eine Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz? In der Regelinsolvenz ist ein Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt, der das Konto dichtmacht zur Vermögenssicherung. In der Privatinsolvenz ist es der Treuhänder. Ich würde mich allerdings wundern, dass das Gericht so schnell ist, wenn du den Antrag erst vor zwei Tagen abgegeben hast.
Alo vermute ich, dass "die" jemand anderes ist als das Gericht bzw. IV oder TH.
Ruf doch einfach bei Gericht an und frag nach. Und ebenfalls bei der Bank, dass sie dir den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zufaxen bzw. schicken, damit du weißt, wer das Konto gepfändet hat. Den brauchts du ohnehin, um das Konto wieder frei zu bekommen.
Denn leider ist es wirklich so, dass zuerst das Konto dichtgemacht wird und du ein paar Tage später Post vom Amtsgericht bekommt mit dem PFÜB.
Ich will nicht schwarzsehen, aber ob das Konto bereits am Dienstag wieder frei ist, wage ich zu bezweifeln. Du solltest morgen Bank und Gericht dringlichst nochmals angehen.
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heikohg

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Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #5 am: 30. Juni 2011, 17:53:55 »

es liegt keine Pfändung vor !!! Ich habe auch keinen Pfändungsüberweissungsbeschluß bekommen. Bei einem Gespräch mit dem stellv Filialleiter wurde mir mitgeteilt, daß es ganz automatischmatisch -von seitens der Bank- bei einem Inso antrag zu einer Kontosperrung kommt. Also es hat kein anderer veranlasst als die Bank. Das wurde mir auch von der bank bestsätigt....
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tomwr

Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #6 am: 30. Juni 2011, 18:01:19 »

Bei einem Gespräch mit dem stellv Filialleiter wurde mir mitgeteilt, daß es ganz automatischmatisch -von seitens der Bank- bei einem Inso antrag zu einer Kontosperrung kommt.
Aha und wer hat der Bank gesagt, dass eine Insolvenz beantragt wurde ?  :whistle:

War ein Guthaben auf dem Bankkonto ?
Vielleicht wurde eine Sicherungsmassnahme nach §21 InsO angeordnet.
Oder das Verfahren ist schon eröffnet, meist bekommt der Schuldner den Beschluss erst ein paar Tage später zugestellt. Schon mal unter insolvenzbekanntmachungen.de gesucht ? Da wird das schneller eingetragen und von den Banken auch gefunden.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2011, 18:03:41 von tomwr »
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heikohg

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Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #7 am: 30. Juni 2011, 18:06:51 »

nein bei insolvenzbekanntmachungen.de ist nix drinn, das beobachte ich im moment quasi in echtzeit  :gruebel:

Fakt ist das mein Konto dicht ist und ich dringend geld brauche......nicht nur für den Urlaub ;-) Da sind auch noch so andere "Kleinigkeiten" wie Miete und Unterhalt usw.
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Insokalle

Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #8 am: 30. Juni 2011, 19:58:43 »

Sie könnten den Gutachter fragen, ob der bei der Freigabe hilft.

Ich bezweifle, dass die Bank das darf. Fragen Sie die Bank mal nach dem rechtlichen Grund. Zumindest über den unpfändbaren Teil müssten Sie verfügen können. Ansonsten könnten Sie vielleicht mit einstweiliger Verfügung drohen und mit Schadenersatzansprüchen.
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heikohg

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Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #9 am: 01. Juli 2011, 07:57:44 »

Der Gutachter kann nicht weiterhelfen (und der ist wirklich fähig und gut drauf), erst wenn er als TH bestellt ist. Und dies geschiet ja erst nach Eröffnung.

Die Gründe für die Sperrung seitnes der Bank sind, so die Aussage des Stellv. Fil.Leiters:
"Das ist bei uns intern so geregelt und da können wir auch keine Kompromisse machen, unsere Rechtsanwälte haben dies so zum Gesetz gemacht".

Ich weiß echt nicht mehr weiter !
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Maurice Garin

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Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #10 am: 01. Juli 2011, 09:44:12 »

Zitat von: heikohg
Die Gründe für die Sperrung seitnes der Bank sind, so die Aussage des Stellv. Fil.Leiters:
"Das ist bei uns intern so geregelt und da können wir auch keine Kompromisse machen, unsere Rechtsanwälte haben dies so zum Gesetz gemacht".

Insgesamt schwer nachvollziehbar. M.E. verwechseln die das mit der Insolvenzeröffnung.

Solange nur der Insolvenzantrag gestellt wurde, aber kein Verfügungsverbot ausgesprochen wurde, ändert sich an dem bestehenden Bankvertrag überhaupt nicht. Der Bankkunde bleibt in vollem Umfang verfügungsberechtigt. Die Bank kann den Vertrag kündigen, muß aber gem. Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken eine angemessene Kündigungsfrist einhalten (6 Wochen). Eine fristlose Kündigung (Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken) ist bei einem reinen Guthabenkonto nicht möglich.

In Ihrem Fall wurde seitens der Bank offensichtlich noch gar nicht gekündigt. Verweisen Sie den Bankmenschen mal auf "Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis, RNr. 2.5ff". Müßte bei denen in der Rechtsabteilung auf jeden Fall rumstehen. Ansonsten bleibt nur, die Ansprüche über einen RA durchzusetzen.
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Insokalle

Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #11 am: 01. Juli 2011, 09:49:03 »

oder, wenn die Bank sich weiter querstellt, mitsamt den Unterlagen zur Rechtsantragsstelle beim zuständigen Gericht
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tomwr

Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #12 am: 01. Juli 2011, 23:09:20 »

Die Gründe für die Sperrung seitnes der Bank sind, so die Aussage des Stellv. Fil.Leiters:
"Das ist bei uns intern so geregelt und da können wir auch keine Kompromisse machen, unsere Rechtsanwälte haben dies so zum Gesetz gemacht".

Ich weiß echt nicht mehr weiter !

Ja ich weiß leider auch nicht mehr weiter, weil dummerweise die gestellten Fragen nicht beantwortet wurden.
Diese könnten aber Licht ins Dunkel bringen.

1. Wurde ein Insolvenzantrag durch einen Gläubiger gestellt und dann erst danach ein Eigenantrag ?

2. Wurde lediglich ein Gutachter bestellt oder ein vorläufiger Treuhänder ? Was stand genau im Gerichtsbeschluss ?

Es ist nämlich nach BGH-Urteil vom 12.07.2007, IX ZB 82/03 möglich analog §§ 21,22 InsO einen vorläufigen Treuhänder zu bestellen, der die Aufgaben des Gutachters wahrnimmt und unter Umständen auch Sicherungsrechte wahrzunehmen hat. Genaueres ist dem Gerichtsbeschluss zu entnehmen, der dem Schuldner sicher zugestellt worden ist. Spätestens nach Kontaktaufnahme des vorläufigen Treuhänders.

3. Bestehen bei der Bank Schulden ? Ein Kontokorrent oder Dispo ?

4. Wurde das Konto seitens der Bank gekündigt ? Oder wurde der Kontokorrent oder Dispo gekündigt bzw. fällig gestellt oder gestrichen ?

Selbst wenn nur ein Gutachter bestellt wurde, hat dieser sich der Bank gegenüber als solcher vorgestellt und über das bevorstehende Verfahren informiert. Ist mir aber auch schon passiert, dass aufgrund eines internen Vermerks während der Gutachtenphase bei einer Bank die Verfügungsmöglichkeit automatisch gesperrt wurde. Scheint tatsächlich so von Banken gehandhabt zu werden. Konnte ich aber telefonisch klären und ist meiner Meinung nach bei einem reinen Guthabenkonto so auch nicht zulässig. Zu einer Kündigung aus wichtigem Grund wären Sie nach ihren AGB aber zumindest berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse deutlich verschlechtert haben. Auch kann bei den Banken lediglich Kredite gekündigt oder Teile der Geschäftsbeziehung aufgekündigt werden.
Davon ist bei einem Eigenantrag allerdings auch auszugehen, zumindest von der Verschlechterung der Vermögenslage.
« Letzte Änderung: 01. Juli 2011, 23:13:27 von tomwr »
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heikohg

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Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #13 am: 02. Juli 2011, 05:41:01 »

Vielen Dank für eure sehr informativen und hilfreichen Antworten hier !!!!!

Und hier die Antwort des letzten Post´s

Zu 1; Ja der Antrag wurde durch einen Gläubiger gestellt. (Finanzamt)
Zu 2; Es wurde lediglich ein Gutachter bestellt.
Zu 3; Nein bei der Bank bestehen keine Schulden. Dispo ist wg. Guthabenkontos nicht möglich.
Zu 4; Das Konto wurde nicht gekündigt, es besteht noch. Es ist aber keine Verfügung darüber meinerseits    mehr möglich.


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tomwr

Re: Kontosperre bei IN.... noch nicht eröffnet
« Antwort #14 am: 02. Juli 2011, 13:29:11 »

Naja unter den Umständen ist die Bank nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten.
Vermutlich haben Sie Angst vor Anfechtungen des Insolvenzverwalters für neue Verfügungen wenn die Eröffnung absehbar ist.

Was kann man tun ?

1. Bank verklagen. Problem ist, dass so eine Klage dauert und bis zur Entscheidung vermutlich das Verfahren eröffnet wurde. Das Guthaben fällt dann wenn das Urteil nach Eröffnung rechtskräftig wird und das Verfahren eröffnet wurde in die Insolvenzmasse. Also nicht anders als jetzt.

2. Pfändungsschutz.
Entweder einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen beim Insolvenzgericht. Das Problem ist aber, dass eine Pfändung ja gar nicht vorliegt. Ergo ist ein normaler Pfändungsschutzantrag auch nicht möglich. Möglicherweise bekommt man eine feststellende Erklärung, dass Sicherungsmassnahmen nach §21 InsO nicht angeordnet wurden. Dass einem solchen Antrag entsprochen wird kann ich mir wiederum nicht vorstellen weil es den Interessen der Gläubiger zu wider läuft. Meistens verzichten die Gerichte auf Sicherungsmassnahmen wenn nicht viel zu holen ist.

3. Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto, kann man formlos per Einschreiben von der Bank fordern. Muss innerhalb von 3 oder 4 Werktagen erfolgen (§850k Abs.7 ZPO). Man kann dann monatlich trotzt Pfändungen und trotz Insolvenz über den monatlichen Pfändungsfreibetrag in Höhe von etwa EUR 1000,- (ohne unterhaltsberechtigte Personen wie Ehefrau oder Kinder) verfügen.
Die Frage ist, wenn die sich jetzt schon so dämlich anstellen mit der Auszahlung ob das mit dem P-Konto besser wird.

4. Mit dem Filialleiter ein klärendes Gespräch führen. Ich gehe mal davon aus, dass die bisherigen Gespräche nur mit dem Sachbearbeiter geführt wurden.

5. Zur Not mit einem Anwalt einen Gesprächstermin bei der Bank mit einem Hausjuristen zwecks kurzfristiger Klärung der Sachlage führen. Kostet aber Geld.

Um welchen Betrag gehts denn eigentlich ?
Ich würde ggf. bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen wenn das Gutachten länger dauert und wieder im nächsten Monat frisches Kapital kommt. Normal ist das Verhalten der Bank jedenfalls nicht, rechtlich zulässig auch nicht.
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