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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mein Verfahren ist eröffnet  (Gelesen 4848 mal)

anna1977

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Mein Verfahren ist eröffnet
« am: 17. Juni 2010, 10:25:12 »

..Danke für Eure Tips !
Denn durch anrufen beim Amtsgericht hab ich erfahren das mein Verfahren seit dem 09.06. eröffnet ist  :juchu:

das Bangen wegen dem zickigen Gv vor ein paar Tagen hat nun ein Ende ! Ich wollt mich ja krankmelden bis zur Eröffnung um der EV aus dem Weg zu gehen , die der GV unbedingt von mir wollte ! E Mail an Ihn ist schon raus !  :fuchsteufelswild:Die Dame von der Inso Abt . bei Gericht sagte ich soll dem Gv sagen das er sich an sie wenden kann ..denn das Eröffnungschreiben liegt mir noch nicht vor !

Wisst Ihr warum mein guthaben Kto bei der Poba noch nicht zu ist ? Ich sagte der Poba allerdings vor Monaten bei der Eröffnung das ich in die Inso gehe ! Sie waren total nett !! Keine Probleme ! Kann es sein das sie aufgrund meiner Info und meiner Ehrlichkeit bei Eröffnung des kontos nicht gesperrt haben ??  :neutral:
Ich hab noch keinen Treuhänder , weil noch kein Schreiben . Sonst würd ich ihn wegen der Panik der Kto . Sperrung schon anrufen ..
essensgeld Überweisung hab ich aus der Lastschrift genommen eben , DANKE Fallera!
Ich schau noch mal bei Insolvenzbekanntmachungen , ob ich drin bin ! gestern noch nicht , komisch oder ? Ist doch seit 09.06. schon eröffnet! Danke für Antworten !
Anna / Köln :whistle:
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Fallera

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #1 am: 17. Juni 2010, 10:31:53 »

Erstmal Herzlichen Glückwunsch!!

Wisst Ihr warum mein guthaben Kto bei der Poba noch nicht zu ist ? Ich sagte der Poba allerdings vor Monaten bei der Eröffnung das ich in die Inso gehe ! Sie waren total nett !! Keine Probleme ! Kann es sein das sie aufgrund meiner Info und meiner Ehrlichkeit bei Eröffnung des kontos nicht gesperrt haben ?? 

Ich denk nicht! Das kann dauern und die Bank sperrt das aus Haftungsgründen! Ich würde vorsichtshalber schon mal ein wenig Bargeld zu Hause deponieren ;-)

Ich hab noch keinen Treuhänder , weil noch kein Schreiben . Sonst würd ich ihn wegen der Panik der Kto . Sperrung schon anrufen ..

Bei www.insolvenzbekanntmachungen.de nachsehen! Wenn die Info eröffnet wurde, dann steht der TH auch dort drinnen ;-) Mit der veröffentlichung kann das ein wenig dauern! Bei mir fast 1 Woche nachdem ich das Schreiben erhalten hatte!

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anna1977

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #2 am: 17. Juni 2010, 10:36:05 »

Hm , was muss ich denn bei registergericht und Nummer eintragen ? Hab ja nur den beschluss, nicht Eröffnung vorliegen ??? :neutral:
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anna1977

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #3 am: 17. Juni 2010, 10:38:02 »

Und was ist Registerart ?? Mensch , was ist dat kompliziert ! Wie lang hats bei Dir gedauert bis Kto wieder frei war ? Hab alles an Kohle schon am ersten abgeholt gehabt !  :mad2:
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doktor mabuse

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #4 am: 17. Juni 2010, 10:39:15 »

Hallo,

schön, daß noch alles erstmal gutgegangen ist für Sie.
Die Bekanntgabe im Internet und die Zustellung können zeitlci hinterherhinken, je nach Auslastung des Gerichts.
Ihr Verfahren ist laut Aussage ja schon eröffnet, ich tippe mal in 1-2 Wochen bekommen Sie den schriftliche Bescheid (mit Datum der Verfahrenseröffnung) und ein paar Tage später steht es auch im Internet.
Maßgebend ist aber immer das Datum der Eröffnung.
Was die Kontosperre angeht, könnte das aber trotzdem noch in den nächsten Tagen erfolge, ist oft ein automatisierter Vorgang.
Dann beim zuständigen TH um Freigabe bitten und kurz mit der Bank sprechen, daß in Kürze die Freigabe durch den TH kommt.
Dann sollte damit für`s weitere alles geklärt sein.

Mit Gruß,
Doktor Mabuse
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doktor mabuse

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #5 am: 17. Juni 2010, 10:41:40 »

Hallo,

im Internet das zuständige Gericht in die Spalte eingeben und den Nachnamen, dann sollte, wenn es schon im Netzt steht, was angezeigt werden.
Wenn  nicht, einfach noch etwas warten.

Gruß,
Doktor Mabuse
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anna1977

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #6 am: 17. Juni 2010, 10:44:22 »

Danke !!!
Mensch hätt ich doch schon den TH ...  :coffee:
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anna1977

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #7 am: 17. Juni 2010, 10:46:20 »

Ich warte nochn bisschen ..
kommt nix bei den Bekanntmachungen ! Hab das Registerkram auch ausgelassen  :mad2:
Vor und Nachname , nix ..Nun , Gut Ding will weile haben ! Das Geld meines Mannes geht am ersten auf dieses Kto :cry:
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Fallera

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #8 am: 17. Juni 2010, 10:55:18 »

Kleiner Tip: Einfach nochmal beim Amtsgericht anrufen und Nachfragen welcher TH Dir zugewiesen wurde! Habe ich auch so gemacht! Zwecks der Kontosperrung: Bei mir hats ca. 1 Woche gedauert bis das Konto wieder frei war. Obwohl der TH noch am selben Tag das Konto wieder freigegeben hat. Meistens können das die einzelnen Filialen nicht freigeben sondern das wird von der Inkasso- und Forderungsabteilung der Hauptzentrale gemacht. Ansonsten kannst Du auch einen Antrag beim Amtsgericht stellen, dass Du über den Pfändungsfreien Betrag verfügen kannst. Mit diesem Antrag dann zur Bank und die müssen Dir das Geld geben!
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Insokalle

Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #9 am: 17. Juni 2010, 19:09:44 »

Ich warte nochn bisschen ..
kommt nix bei den Bekanntmachungen ! Hab das Registerkram auch ausgelassen  :mad2:
Vor und Nachname , nix ..Nun , Gut Ding will weile haben ! Das Geld meines Mannes geht am ersten auf dieses Kto :cry:


Versteh ich das richtig? Sie haben ein Konto und darauf geht der Lohn Ihres Mannes ein?
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paps

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #10 am: 17. Juni 2010, 22:33:47 »

So scheint es.

Da in der Regel bei Gehaltszahlungen zum 01 noch keine Anweisung erfolgte, würde ich mir morgen unbedingt an Stelle ihres Mannes ein eigenes Konto eröffnen.

Sie könnten zum einen wegen einer möglichen Sperrung ohne Geld dastehen, zum anderen müssen Sie den Nachweis erbringen, dass es nicht ihr  Geld ist.
Ein fieser TH hält ihnen dann gleich noch dagegen, dass Geld auf dem Konto eigentlich kein Einkommen mehr ist, sondern Guthaben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

anna1977

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #11 am: 17. Juni 2010, 22:56:45 »

Nun..mein Mann geht in die Regelinsolvenz ..sobald erdie erforderlichen bilanzen zusammen hat :sad:
Der ehemalige Geschäftspartner rückt die sachen nicht so einfach heraus . Verschiebt immer wieder Termine zur Übergabe div. dinge die für sein Verfahren wichtig sind ! da mein Mann Pfändungen bei seiner Bank auf dem Kto hatte , haben sie ihm das Girokonto gekündigt ! Ich als Schuldnerin hab mein Kto problemlos bei der Poba eröffnen können , auf Guthabenbasis ! Dieses Kto wurde meinem Mann abgelehnt . Auch andere Banken weigerten sich bisher ihm ein Kto zu eröffnen ! Aber irgendwo drauf muss ja sein Gehalt ! Also kommt seit monaten sein gehalt auf mein Kto . Die Zahlung am ersten liesse sich schon stoppen , aufgrund seines kulanten Arbeitgebers . Rückwirkend kann doch selbst mein Treuhänder , wenn ich ihn zugeteilt bekomm , nichts mit dem ausgebebenen Gehalt meines Mannes tun . damit er bald , vielleicht auch schon zum ersten , ein eigenes Kto hat , hat er die deutsche Bank gefragt , die nun den Antrag prüfen . Mal sehn , die schlechte Bonität fand sie erst mal nicht ausschlaggebend fürn Konto . Na ja . Das sagte die Poba auch , bevor sie es meinem Mann verweigerten ! Man sieht doch woher das Geld kommt , da steht doch SEIN Name bezüglich SEINEM Gehalt auf meinem Kto Auszug ! Nicht so einfach , ich hoff das ersein Geld am ersten ausnahmsweise mal bar bekommt oder auf sein neuesa Kto . Vielleicht klappts ja mit dem sog . Aktiv Kto bei der deutschen Bank !
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anna1977

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #12 am: 17. Juni 2010, 23:03:34 »

Hab Euch ja die Tage von dem Ekel GV erzählt ... :? kann es sein das er ohne mein Wissen heut morgen mein Fahrrad mitgenommen hat ?? :fuchsteufelswild:
Klingt doof , was ? Aber ich liess ihn ja nicht rein als er da war , er wollt pfänden . Und mein Rad stand heut morgen schon wie auf dem Präsentierteller vor der Tür ! Ist schon etwas hochwertiger und war nit verschlossen ! WEG !!!!!!!!!!!! :shock:
Der Gv hielt mein Verfahren ja noch nicht für eröffnet , da mir der Eröffnungsbeschluss noch nicht vorliegt !
Ich kann bald nicht mehr !
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doktor mabuse

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #13 am: 18. Juni 2010, 10:12:29 »

Hallo,

auch ein GV kann nicht einfach Dinge an sich nehmen/pfänden ohne darüber einen Beleg auszustellen. Möglich wäre noch die Variante, den Kuckuck aufs Rad zu kleben, aber dafür braucht es nicht mitgenommen zu werden.
Vielleicht wurde es zufälligerweise einfach geklaut, manchmal gibt es Tage da gilt Murphys Gesetz, oder irgendwer wollte Ihnen einen Streich spielen.

Vielleicht erreicht ihr Mann, daß Er sein Gehalt ausnahmsweise bar ausgezahlt bekommt, dann haben Sie noch etwas Zeit für das Thema Konto.

Drücke die Daumen,

Gruß,
Doktor Mabuse
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Insokalle

Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #14 am: 18. Juni 2010, 10:33:06 »

"Man sieht doch woher das Geld kommt , da steht doch SEIN Name bezüglich SEINEM Gehalt auf meinem Kto Auszug !"

Ja und? Das heißt doch nichts anderes, als dass er einen Auszahlungsanspruch gegen Sie hat. Jetzt stellen Sie sich mal folgendes vor: Geldeingang, Ihr Verfahren wird eröffnet.
Folge: Bankguthaben geht an den IV, Ihr Mann hat eine Insolvenzforderung und Sie alle beide gucken doof in die Röhre. Mit viel Mühe kann er vielleicht noch den unpfändbaren Teil retten.

Solche Punkte müssen vor Antragstellung zwingend geklärt werden. Trotzdem passieren diese Fehler immer wieder, ich verstehe es schon bald nicht mehr. Ihr Mann soll sich schleunigst um ein eigenes Konto kümmern!

P.S. Wollen wir noch über die richtig großen Probleme nachdenken, die entstehen können, wenn Sie das Geld abheben und Ihrem Mann geben?
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anna1977

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #15 am: 18. Juni 2010, 16:52:48 »

Hallo Ihr Lieben ...



Okay das mit dem Gehalt von meinem Mann ist kein Thema mehr ! Er bekommt es bar ausgezahlt zum ersten ! Und ich schreib Rechnungen aus meiner freiber. Tätigkeit an meine Chefin , sie war schon einmal so nett und hat mir über meine 300 Euro gehalt nen scheck geschickt ! Zum Glück werden die paar Euros nicht automatisch angewiesen ! Da wir ein Ki9nd haben kann mir keiner die 300 Euro nehmen... :nono:

das Problem ist immer noch das Guthabenkonto für meinem Mann .. WEISS JEMAND WO ER SICHER EINS ERHÄLT ? Mein Mann verdient 1800 Euro , es muss doch möglich sein das ihm irgendeeine Bank ein Konto gibt  :fuchsteufelswild:

Ich warte nun tgl . auf den Eröffnungsbrief vom Inso Gericht ..wo doch mein Verfahren schon am 09.06. eröffnet wurde lt. Gerichtsmitarbeiterin..

Ich hoff auch das ich dann zeitgleich den Namen des Treuhänders erfahren werde um die kommende Pfändung meines Ktos freigeben zu lassen . Oh mann , ich mach mir 1000 Gedanken und bin froh sie mit Euch teilen zu können ! Kann ich die Miete und Telefon dann am ersten am Schalter einzahlen ? Plus Überweisungsgebühren dann wenn mein Kto am ersten gepfändet sein sollte ?

Noch was...mein Rad hab ich als gestohlen gemeldet bei der Polizei ..ich mit meiner GV Paranoia :lollol:


Anna
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anna1977

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Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #16 am: 18. Juni 2010, 16:55:53 »

Insokalle , ich versteh Dein PS nit ..
Was wär wenn ich meinem Mann das Geld dann abhol , wenns geht ? Muss ich das dem TH zurückbringen ?????????????????? :uneinsichtig:
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Insokalle

Re: Mein Verfahren ist eröffnet
« Antwort #17 am: 18. Juni 2010, 18:32:37 »

Da Ihr Mann das Problem zunächst durch Barauszahlung des Lohns geregelt hat, will ich Ihnen auch keine schlaflosen Nächte bereiten.
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