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Autor Thema: Krankenkasse "kündigt" mich  (Gelesen 1932 mal)

Coolage

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Krankenkasse "kündigt" mich
« am: 18. Dezember 2012, 16:24:40 »

Hallo,

ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse (Knappschaft) freiwillig versichert.
Aufgrund des Einkommens meines Lebensgefährten habe ich keinen Anspruch auf Hartz IV. Hier nun mein Problem.

Ich wahr einige Jahre nicht Krankenversichert. Nach langen hin und her habe ich es im September geschafft, wieder in meine alte Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Natürlich berechnete die Krankenversicherung mir die nicht versicherten Jahre nach und dabei kam dann eine Summe von knapp 8.000,00 EUR zusammen.
Nun wurde die Insolvenz eröffnet und heute bekomme ich ein Schreiben in der mir die Krankenkasse mitteilt, dass aufgrund meines Beitragsrückstands ab Ende des Monats meine Krankenversicherung ruht. (Meine Beiträge seit der Neuaufnahme habe ich aber beglichen).
Und ich soll meine Versicherungskarte zurückgeben und den beigefügten Stundungsantrag stellen um Ratenzahlung zu vereinbaren. (Das darf ich ja nicht, wegen der Insolvenz)

Mein Anwalt, der mich in diesen Fragen berät und mich ins Insolvenzverfahren brachte, ist seit gestern im Urlaub und kommt erst mitte Januar wieder.

Daher jetzt meine Frage, was kann ich tun? Kann ich irgend wie widerspruch einlegen?
Heißt das jetzt, dass ich wieder ab 01.01. nicht mehr krankenversichert bin?
Und wenn Sie ruht, laufen doch die monatlichen Beiträge trotzdem weiter, oder? Steh ich also bald wieder mit einem Schuldenberg da?

Es wäre nett, wenn mir hier jemand einmal ein paar Ratschläge geben könnte.

Danke im voraus,
Saskia


« Letzte Änderung: 18. Dezember 2012, 16:27:18 von Coolage »
Gespeichert
Regelinsolvenz, eröffnet am 20.11.2012
 

paps

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Re: Krankenkasse "kündigt" mich
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2012, 22:47:49 »

Sie sollten den morgigen Termin mit dem IV nutzen und das Problem vortragen.
Da können Sie das Problem der Ratenzahlung besprechen. Möglich wäre dies, wenn dem Schuldner keine andere Möglichkeit bleibt (BGH)

Grundsätzlich ist aber genau dieses Problem noch nicht gelöst.
Teilen Sie zunächst die Insolvenzeröffnung mit Aktenzeichen der Knappschaft mit. Teilen Sie gleich Falls mit, dass der rückständige Beitrag eine Insolvenzforderung ist.
Einige Krankenkassen setzen dann das Ruhen aus, wenn die Beiträge seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt sind. 

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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