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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Krankenkasse eröffnet Insolvenz  (Gelesen 5405 mal)

eNflamed

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Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« am: 05. November 2013, 08:39:20 »

Guten Morgen liebes Forum...

Folgendes Problem:
Ich war bis zum 31/10/2013 selbstständig und erkrankte vor wenigen Jahren.
Ich habe mich dennoch einige Jahre "durchboxen" können.
Nun steht mir das Wasser bis zum Hals und die KK stellte einen Antrag (beim Amtsgericht) für eine Insolvenz.
Den Termin beim Insolvenz-Gutachter habe ich am Donnerstag.

Frage: da ich meine Selbständigkeit niedergelegt habe... würde mich interessieren ob ich eine Insolvenz durchlaufen MUSS?

Ich habe folglich Harz vier beantragt und verfüge über kein Vermögen oder Gut.

Würde mich sehr auf ein Feedback freuen.

LG eNflamed


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Der_Alte

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Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #1 am: 05. November 2013, 13:07:58 »

Wenn das Insolvenzgericht keinen Hinderungsgrund für die ERöffnung des Verfahrens sieht wird es das Verfahren eröffnen. Sie haben dann Gelegenheit, einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.

Ob Sie heute noch Einkommen haben oder jemals Anteile der Schulden begleichen können ist dabei zunächst zweitrangig.
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Insokalle

Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #2 am: 05. November 2013, 14:36:36 »

An sich muss man keine Insolvenz durchlaufen.
Der Gutachter oder Sachverständige prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Insolvenzmasse voraussichtlich ausreicht zur Deckung der Verfahrenskosten (Gericht und IV). Ist das nicht der Fall, weist das Insolvenzgericht den Antrag ab (§ 26 InsO). Pfändbares Einkommen aus aktueller Tätigkeit würde bei der Prüfung schon eine Rolle spielen, ist aber anscheinend nicht vorhanden.
Wenn Sie auch sonst über keine Vermögenswerte verfügen auch nicht aus der ehemaligen Selbständigkeit (Forderungen, Inventar usw.), wird das wohl so kommen, dass der Antrag abgewiesen wird. Die Gläubiger dürfen dann weiter zwangsvollstrecken.

Wenn Sie dann trotzdem die Verfahrenseröffnung wollen, müssen Sie die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Und für die RSB die entsprechenden Anträge.

« Letzte Änderung: 05. November 2013, 14:39:00 von Insokalle »
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eNflamed

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Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #3 am: 05. November 2013, 15:09:53 »

Vielen Dank für die Antworten....
Also, die Firma war gepachtet...Maschinen usw. waren somit nicht mein Eigentum.
Das Inventar wurde dem Verpächter übergeben (ca 3.000 Euro), da noch Restschulden zu begleichen waren (Miete).
Meine Schulden belaufen sich aktuell auf 55.000 Euro verteilt auf 26 Gläubiger.

Verstehe ich das dann richtig, dass man wegen o.g. Situation ggf. den Antrag der Krankenkasse ablehnt?

Eigentlich spricht nichts gegen eine Insolvenz... Das Problem: 2006 wurde eine Immobilie erworben, allerdings steht im Grundbuch mein Vater, bzw. bin niergends erwähnt ... Wir leisteten damals ein Anzahlung von 120.000 Euro (Eigenkapital, Schenkung der Eltern) und ich nahm  einen Kredit von 90.000 Euro.
Sicherungshebel war mein Vater mit 120.000 Euro.
Meine Befürchtung jedoch wäre, wenn ich in die Insolvenz gehe, würde mir die Bank den Kredit kündigen (495,00 monatlich).

Weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten soll...

Ps: Rückstände bei der Bank gibt es keine, bzw. wird der Kredit Monat für Monat bedient.



« Letzte Änderung: 05. November 2013, 15:11:35 von eNflamed »
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Der_Alte

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Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #4 am: 05. November 2013, 19:12:05 »

Die Krankenkasse kann, auch wenn keine Masse vorhanden ist, durch Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses ( § 26 InsO) das Verfahren eröffnen lassen. Ob es dazu kommt, bleibt sicher abzuwarten. Wenn die KK das Verfahren aber durchziehen will, hat sie dazu schon Möglichkeiten.
Der Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit dürfte ja wohl gegeben sein.
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tomwr

Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #5 am: 05. November 2013, 22:31:05 »

Ich habe folglich Harz vier beantragt und verfüge über kein Vermögen oder Gut.

Und damit kann man dann eine Kreditrate von knapp 500 EUR im Monat stemmen ?
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, da die Regelleistung derzeit nur um die 380 EUR vorsieht plus ggf. Miete.

Zu dem Insolvenzantrag:
Das Gericht müsste bei einem Fremdantrag dem Schuldner eigentlich anheim stellen, selbst innerhalb einer Frist einen eigenen Insolvenzantrag sowie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Erteilung der RSB zu stellen. Zumindest auf die Möglichkeit sollte es hinweisen.

Jetzt kommt es drauf an, wie man darauf reagiert. Stellt man einen eigenen Antrag und einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten, scheidet eine Abweisung nach §26 InsO eigentlich per se aus. Vorausgesetzt der Verfahrenskostenantrag ist positiv zu entscheiden, was mangels Vermögen der Fall sein dürfte.

Wenn man kein Insolvenzantrag selbst stellt, bleibt nach Ermittlung des Gutachters und dessen Ergebnisse nur über den Fremdantrag zu entscheiden. Hier wird die KK sicherlich nicht zu einem Vorschuss bereit sein, es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass der IV Anfechtungspotential findet. Sofern man verheiratet ist und die Schulden nicht ausschließlich vor der Ehe entstanden sind, besteht unter Umständen ergänzend auch noch ein unterhaltsrechtlicher Anspruch auf Kostenvorschuss durch den Ehegatten, den der IV ggf. auch geltend machen kann.

Der Ausgang hängt ein bischen von der Vorarbeit des Gutachters ab. Das Potential durch Anfechtung ist unter Umständen nicht zu vernachlässigen und hat in meinem Verfahren einen hohen 5-stelligen Betrag erreicht.



Zitat
Das Problem: 2006 wurde eine Immobilie erworben, allerdings steht im Grundbuch mein Vater, bzw. bin niergends erwähnt ... Wir leisteten damals ein Anzahlung von 120.000 Euro (Eigenkapital, Schenkung der Eltern) und ich nahm  einen Kredit von 90.000 Euro.

In diesem Punkt kann ich nur zur Vorsicht raten. Auch wenn man selbst nicht im Grundbuch steht, wird der IV unter Umständen wissen wollen, wofür der Kredit von 90.000 EUR verwendet wurde. Also auch hier sehe ich latentes Anfechtungspotential. Das würde ich eventuell nochmal mit einem Anwalt besprechen und nicht mal einfach so auf den Tisch legen. Aber Donnerstag ist recht nah. Eventuell läßt sich der Termin durch kurzfristige Erkrankung verschieben, aber hier sollte man dann ein ärztliches Attest in der Tasche haben.  :wink:
« Letzte Änderung: 05. November 2013, 22:39:10 von tomwr »
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eNflamed

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Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #6 am: 06. November 2013, 08:14:40 »

Guten Morgen,

lieben Dank für Deine Informationen...
Also, die ARGE übernimmt die Kosten für das von uns bewohnte Haus.
Sprich:

495,00 Kredit (wurde als Mietzins abgesegnet)
130,00 Heizung inkl. Warmwasser
105,00 Nebenkosten

Ich bin verheiratet und haben zwei Kids (5,13 Jahre)
Nach deren Berechnung bleiben uns 1340,00 Euro übrig zum leben.
Kurioserweise erscheint der Kredit nicht in meiner Schufa.
Meine Steuerberaterin war ebenfalls verwundert das o.g. Kredit nicht im Schuldenverzeichnis erwähnt wird.
Den Kredit kann ich ja dennoch begründen, ähnlich wie ein Mietzins (was ja auch wahrheitsgemäß ist).


 

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Insokalle

Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #7 am: 06. November 2013, 11:11:08 »

Die Wahrscheinlichkeit, dass die KK einen Kostenvorschuss leistet, geht gegen Null.

Ob ein Ehegatte zu einer Beteiligung an den Verfahrenskosten herangezogen werden kann, wird nicht vom IV geltend gemacht sondern vom Gericht im Kostenstundungsverfahren geprüft.

Zum Anfechtungspotential ist wegen nicht vorhandener Infos keine Aussage möglich.
Einige vergleichbare Fragen werden übrigens auch im normalen Zwangsvollstreckungsverfahren bei der Abgabe der Vermögensauskunft gestellt.

Bei Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse wird der Schuldner in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Kündigung des Darlehens ist denkbar.
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eNflamed

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Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #8 am: 06. November 2013, 11:38:49 »

Welche Infos benötigst du in etwa?

Die KK fordert ca 2.400 Euro...
Morgen habe ich den Termin beim Gutachter...

Wenn ich das richtig verstehe ist er für die KK tätig oder allgemein für das Gericht?
Wenn ich o.g. Summe tilgen könnte, wäre es möglich, dass die Sache vom Tisch kommt (Insolvenz, Antrag) bzw kein Eintrag ins Schuldenverzeichnis?

BTW: meine Frau war mit mir selbständig im Betrieb tätig.
Bei ihr wäre nichts pfändbares vorhanden.
« Letzte Änderung: 06. November 2013, 11:45:34 von eNflamed »
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Insokalle

Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #9 am: 06. November 2013, 15:15:47 »

Der SV wird vom Gericht beauftragt. Sie müssten den entsprechenden Beschluss vom Gericht haben.

Ja, wenn Sie die Forderung bezahlen, wird die KK den Antrag zurücknehmen. Sie können auch versuchen, dies mit einer Einigung über eine Ratenzahlung zu erreichen, wenn die finanziellen Mittel das hergeben. Dann müssen Sie aber eigentlich sofort mit dem Verhandeln anfangen. Sie können dem SV erzählen, dass Sie mit der KK in der Richtung verhandeln. Es könnte sein, dass Sie dadurch etwas Zeit gewinnen.

KK benutzen Insolvenzanträge gerne mal als Druckmittel, um den Schuldner zur Zahlung zu bringen.
« Letzte Änderung: 06. November 2013, 15:32:34 von Insokalle »
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tomwr

Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #10 am: 06. November 2013, 19:50:30 »

Ob ein Ehegatte zu einer Beteiligung an den Verfahrenskosten herangezogen werden kann, wird nicht vom IV geltend gemacht sondern vom Gericht im Kostenstundungsverfahren geprüft.

Es geht bei dem Gutachten ja um eine Vermögensaufstellung. In der Regel bekommt der Sachverständige auch den Auftrag die Verfahrenskostendeckung zu prüfen, nicht nur den Insolvenzgrund. Siehe auch HambKIns, §26, Rz.11: Zum Vermögen des Schuldners gem. §35 Abs.1 kann auch ein unterhaltsrechtlicher Anspruch auf Kostenvorschuss gegen den Ehegatten gem. §1360a Abs.4 BGB gehören.
Möglicherweise besteht der Anspruch aber auch nur bei einem Eigenantrag des Schuldners.


Zum Anfechtungspotential ist wegen nicht vorhandener Infos keine Aussage möglich.

Mag sein, allerdings scheint mir aufgrund der gegebenen Infos eine Warnung sinnvoll. Dem Jobcenter ist es völlig wurscht, ob die 500 EUR im Monat für eine eigene Bude oder an einen fremden Vermieter zahlen. Dem IV möglicherweise nicht. Von daher ist die Anerkennung der Kosten als Miete kein Freibrief im Insolvenzverfahren.
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tomwr

Re: Krankenkasse eröffnet Insolvenz
« Antwort #11 am: 06. November 2013, 20:04:04 »

Wenn ich o.g. Summe tilgen könnte, wäre es möglich, dass die Sache vom Tisch kommt (Insolvenz, Antrag) bzw kein Eintrag ins Schuldenverzeichnis?

Sofern die 2400 EUR das einzige momentane Problem sind, würde ich auch versuchen das Problem durch Zahlung aus der Welt zu schaffen. Zur Not kann man das Insolvenzverfahren auch früher beenden, wenn das die einzige Forderung ist. Besser ist es aber in dem Fall ein Verfahren grundsätzlich zu vermeiden.

Wenn allerdings in wenigen Monaten der nächste Gläubiger auf der Matte steht, sollte man überlegen ob ein Verfahren sinnvoll ist. Hängt von der Höhe der Gesamtschulden ab. Ab Mitte nächsten Jahres wird das Insolvenzrecht geändert mit mehr Pflichten für den Schuldner. Wenn man ein Verfahren anstrebt und die Wahl hat, halte ich es nach dem alten Recht für sinnvoller.

Ich würde versuchen mir eventuell die Hälfte der Summe zu beschaffen bei Freunden/Bekannten/Verwandten und die andere Hälfte in monatlichen Raten an die KK abzuzahlen. Dafür muss man dann eine Vereinbarung mit der KK erzielen und die den Antrag auf Insolvenz als erledigt erklären. Da muss man sich aber sputen, man kann das Verfahren sicherlich nicht ewig hinauszögern. Die Frage ist dann, was mit den Kosten des Verfahrens ist. Zumindest die Kosten fürs Gutachten fallen hier an. Und bei einer Erledigungserklärung eines ursprünglich begündeten Antrags darf der Schuldner die Kosten übernehmen.
http://www.kahlertkopp.de/news/insolvenzantrag-ruecknahme-schuldner-traegt-kosten
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