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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: sehr verzwickte Lage :(  (Gelesen 2968 mal)

abcdefg

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sehr verzwickte Lage :(
« am: 31. März 2011, 10:52:03 »

Hallo,
ein sehr guter Freund hat sich für die private Insolvenz angemeldet und ich glaube, das war ein großer Fehler. Er wurde vor einigen Jahren wegen einer Straftat verurteilt und hat seitdem ca. 2000Euro (Geldstrafe und Gerichtskosten) abzuzahlen. Hinzu kommt eine Nachzahlung vom Arbeitsamt in Höhe von 700Euro. Aufgrund dieser Schulden hat er die PI angemeldet. Er hat einen Anwalt beauftragt und musste ihm auch schon einen Betrag von ca.300Euro zahlen. Das Verfahren wurde zürzlich eröffnet...Ich habe mich jetzt informiert und gelesen, dass man nicht in die PI gehen sollte mit so wenig Schulden, denn letztendlich verliert man mehr Geld als ohne. Man muss ja am Ende noch die ganzen Gerichtskosten und den Anwalt bezahlen. Außerdem habe ich gehört, dass Schulden wegen Geldstrafen oder Forderungen von öffentlichen Ämtern gar nicht abgetragen werden können. Anscheinend ist mein Freund also überhaupt nicht geeignet für eine PI. Wie konnte denn überhaupt das Verfahren eröffnet werden, wenn seine Schulden gar nicht getilgt werden können und diese sowieso sehr gering sind? Hat der Anwalt einfach nur Geld machen wollen und ihn da reingezogen? Wird einem Schuldner denn nicht zu Beginn gesagt, dass z.B. Geldstrafen usw. nicht durch die PI getilgt werden? Mein Freund ist nun also 6 Jahre lang in der Insolvenz, am Ende ist nichts getilgt und er muss die Kosten des Verfahrens zahlen! Was kann man da tun? Kommt man irgendwie aus der Insolvenz? Welche Kosten kommen auf einen zu, wenn das Verfahren gerade erst eröffnet wurde? Ich verstehe nicht, wie mein Freund da reingekommen ist :(
Wenn man 100.000Euro Schulden hat, okay, aber wegen knapp 3000Euro? Übrigens verdient er sehr wenig, daher wird sein Einkommen nicht gepfändet. Das wird auch in den nächsten Jahren so bleiben.
Ich hoffe, es kann jmd. helfen. Ich würde gerne irgendwas tun :(

LG
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Fallera

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Re: sehr verzwickte Lage :(
« Antwort #1 am: 31. März 2011, 10:56:11 »

Schulden aus Straftaten werden nicht von einer Restschuldbefreiung erfasst! Diese muss Ihr Freund in jedem Fall bezahlen.

Schulden von öffentlichen Ämtern hingegen werden sehr wohl von einer Restschuldbefreiung erfasst!

Bez. den Gerichtskosten, hat man die Möglichkeit sich diese Stunden zu lassen. Wird idr. bei der Antragsstellung gleich mit beantragt.

Es scheint mir hier keine ordentliche Beratung stattgefunden zu haben!

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abcdefg

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Re: sehr verzwickte Lage :(
« Antwort #2 am: 31. März 2011, 11:22:10 »

Danke für die schnelle Antwort. Aber müsste so ein Verfahren nicht automatisch eingestellt werden wegen zu geringer Schulden?
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Fallera

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Re: sehr verzwickte Lage :(
« Antwort #3 am: 31. März 2011, 11:26:48 »

Nein! Die Höhe der Schulden spielt keine Rolle!
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abcdefg

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Re: sehr verzwickte Lage :(
« Antwort #4 am: 31. März 2011, 12:31:08 »

Okay,
angenommen, mein Freund durchläuft die PI und kriegt am Ende die Rechnung für die entstandenen Kosten. Können die dann erlassen werden? Wie gesagt, er wird auch in den nächsten Jahren wenig verdienen, hat keine Ausbildung oder sonstiges.

Und noch eine letzte Frage wegen der Geldstrafe: wenn eine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt, werden dann wenigstens die Prozesskosten bberücksichtigt, oder gar nichts?
also z.B 750Euro Geldstrafe und 1300Euro Prozesskosten... Die Geldstrafe kann ja anscheinend nicht in der PI berücksichtigt werden, aber sind die 1300Euro Prozesskosten danach erledigt?

Danke schon mal im Voraus.
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Hannes

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Re: sehr verzwickte Lage :(
« Antwort #5 am: 31. März 2011, 16:25:42 »

Guten Tag an alle !

Habe hier zu dem Thema auch eine Frage.
Ich bin seit 9.Nov. 2010 in der Inso und habe am 15.Sep. 2010 die Scheidung beantragt und dann im Nov. einen Beschluß vom Familiengericht bekommen das ich wenn wir geschieden sind monatlich 60 Euro Gerichtskosten bezahlen soll.
Ich liege aber mit meiner Rente unter der Pfändungsgrenze und weiß nicht wie ich das zahlen . Hatte ich das auch schon zur Stundung anmelden sollen ?
Oder erst wenn die Scheidung durch ist ?
Wenn ja wo dann Gericht oder bei der Th , oder macht das dann der Th ?

Mit freundlichen Grüßen Hannes
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paps

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Re: sehr verzwickte Lage :(
« Antwort #6 am: 31. März 2011, 17:17:56 »

@abcdefg:
Die reinen Kosten unterliegen der RSB, die Strafe ansich aber nicht. Die 750,- können auch während des verfahrens aus dem Pfändungsfreien abgestottert werden.

@Hannes:
Den Teil der Gerichtskosten, der auf den Zeitraum vor Eröffnung fällt, bekommen Sie durch die RSB weg.
Für den Teil, der auf den eigentlichen Scheidungstermin fällt, müssen Sie abzahlen.

Sie können bereits jetzt ihre Zahlungsunfähigkeit darlegen. Allerdings gelten für die PKH andere Voraussetzungen als in der Pfändung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Hannes

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Re: sehr verzwickte Lage :(
« Antwort #7 am: 31. März 2011, 17:34:07 »

Herzlichen Dank paps !

Also kann ich dem Gericht jetzt schon bekannt geben das ich nicht zahlen kann !
Nur woher weiß ich was für eine Summe vor Eintritt der Inso aufgelaufen ist ?
Und muß ich das dann dem Th melden oder geht das automatisch ?

Gruß Hannes
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paps

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Re: sehr verzwickte Lage :(
« Antwort #8 am: 31. März 2011, 17:47:07 »

Sie können sich von der Gerichtskasse eine Aufteilung unter Nennung des Aktenzeichens und des Eröffnungstermins zusenden lassen.

Eine Kopie reichen Sie an den TH.
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Hannes

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Re: sehr verzwickte Lage :(
« Antwort #9 am: 31. März 2011, 18:13:20 »

paps Sie meinen die Gerichtskasse vom Familiengericht ?
Ich denke das ich das richtig verstanden habe .
Diesem Gericht muß dann auch melden das ich nicht zahlen kann oder dem Insogericht wie ich dachte ?
Ich frage mich sowieso wie die diese Ratevon 60 Euro festlegen konnten wo ich ja unter der Pfändungsgrenze liege mit 900 Euro Rente .
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paps

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Re: sehr verzwickte Lage :(
« Antwort #10 am: 31. März 2011, 23:14:44 »

Ja, das Familiengericht.

Die Rate richtet sich nicht  nach der Pfändungsgrenze, sondern nach den Richtlinien der PKH.
 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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