"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Kreditleistungsbetrug  (Gelesen 3777 mal)

AttaTroll

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Kreditleistungsbetrug
« am: 22. Februar 2008, 11:44:27 »

Hallo zusammen,
ich habe ein ziemliches Problem: Mir wurde eine Anklageschrift wegen "Kreditleistungsbetrug" zugestellt, da mich einer meiner Gläubiger entsprechend angezeigt hatte.
Das Amtsgericht und ein Anwalt, den ich deswegen konsultieren wollte, teilten mir mit
1. Es gibt keinen Beratungsschein, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
2. Es gibt auch keine Prozesskostenhilfe, weil es sich nicht um ein Zivil- sondern ein Strafverfahren handelt.
3. Akteneinsicht bekomme ich nicht, die bekommt nur ein Anwalt
Ich bin nun ziemlich ratlos (und natürlich stinksauer), weil ich damit ja keine professionelle Hilfe  für meine Verteidigung bekommen kann. Einen Anwalt kann ich mir von meinen 347 Euro Hartz IV natürlich nicht leisten.
Mein Insolvenzverwalter, den ich eigentlich nur kontaktierte um ihn über die Strafanzeige zu informieren sagte mir dann "einfach uns schicken, wir beenden das, es wird keine Verhandlung geben".
Das hat mich noch mehr verwirrt. Ich habe Angst etwas falsch zu machen, bzw. etwas zu versäumen, wenn ich mich jetzt nicht selber wehre. Ich könnte Zeugen beibringen, die bestätigen können, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind.
Gegen die Forderung selber hatte ich Widerspruch (Mahnbescheid) eingelegt, die Klage auf Anerkennung wurde wegen meiner Regelinsolvenz  (seit 1.8.2007) ausgesetzt.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
Vielen Dank schon mal im voraus für einen Ratschlag
Cornelia
Gespeichert
Ein Banker ist ein Kerl, der mir bei Sonnenschein einen Regenschirm aufdrängt und ihn mir wieder wegnimmt, wenn die ersten Tropfen fallen (Mark Twain)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz