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Autor Thema: neuer Job mit Spesenzahlung, Spesen pfändbar?  (Gelesen 13241 mal)

Elko

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neuer Job mit Spesenzahlung, Spesen pfändbar?
« am: 21. Februar 2008, 10:51:42 »

Hallo,
habe seit einem Jahr einen Freund, der in Private Insolvenz gehen musste. Nun helf ich ihm bei dem Schreibkrahm usw, da es keinen Durchblick mehr hatte. Soweit haben wir alles in die Reihe bekommen. Er befindet sich gerade in der Wohlverhaltensphase.Da ich jemand bin, der seine Dinge geordnet haben möchte, habe ich nun eine Frage: Mein Freund hat seit 15.01.08 einen neuen Job als Fahrer angenommen. Nun bekommt es Spesen, die laut seinem Chef nicht pfändbar sind. Stimmt das. Betrifft das den ganzen Spesenanteil oder wie ist das? Ca 950 Euro darf er vom Lohn behalten plus die Spesen?? oder?? Nun kam der Restlohn vom alten Arbeitgeber und der Lohn mit Spesen vom neuen Arbeitgeber. Das was nun zuviel ist bekommt man da (Verwalter hat Arbeitsvertrag geschickt bekommen) bescheid wegen Rückzahlung? Und  der nächste Lohn, bekommt da der neue Arbeitgeber bescheid was er überweisen darf, oder wie funktioniert das. Bisher hatte mein Freund immer grad so 950 Netto verdient. Deshalb frag ich hier mal, ob mir jemand antworten kann.Hoffe es war nicht zu durcheinander :rougi:
LG Elke




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paps

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Re: neuer Job mit Spesenzahlung, Spesen pfändbar?
« Antwort #1 am: 21. Februar 2008, 18:28:43 »

Spesen sind Aufwandsentschädigungen und diese sind unpfändbar; sofern Ihr Freund entsprechende Ausgaben auch wirklich hat.

Wenn in einem Monat 2 Löhne zusammenfallen, müßte man erts mal klären, warum das so ist.
Nachzahlung?
Generell müßte der neue Arbeitgeber den pfändbaren betrag unter Berücksichtigung der zweiten Zahlung berechnen.

Ich gehe davon aus, dass die Zahlung des alten Arbeitgebers bereits dem pfändungsfreien Anteil entspricht.

Ich entnehme aus ihren Zeilen, dass der neue Arbeitgeber noch nicht vom TH informiert wurde.

Sie können beide Nettolöhne zusammenrechnen und ermittel so den pfändbaren Betrag laut Tabelle. Diesen legen Sie bis zur Entscheidung durch den Th zur Seite.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Elko

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Re: neuer Job mit Spesenzahlung, Spesen pfändbar?
« Antwort #2 am: 21. Februar 2008, 21:11:45 »

Hallo Paps,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Die zwei Löhne kommen daher, daß der alte Arbeitgeber bis 15.1.08 und der jetzige von 15.1. bis 31.01.08 den Lohnzettel erstellt hat. Habe beim TH angerufen. Die haben mir gesagt, daß alles ok sei und wenn mein Freund zurckzahlen müsse, werden die sich melden. Der neue Arbeitgeber hat schon eine Schreiben vom TH bekommen. Hoffe, daß nun alles läuft, da ich noch nie solche Probleme an der Backe hatte. Ich bin immer in Sorge, daß alles gut abläuft. Übrigens ist mein Freund glaub noch nicht in der Wohlverhaltensphase, sonder die Phase davor. Ich fange an dies alles zu verstehen, nur leider mein Freund glaub ich nicht so recht. ER klinkt sich immer aus und ich erledige alles. Manchmal nervt das schon. Hoffe aber, daß alles jetzt läuft und ich auch mal zu Ruhe komme. Vielen Dank, lieben Gruß Elke
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paps

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Re: neuer Job mit Spesenzahlung, Spesen pfändbar?
« Antwort #3 am: 21. Februar 2008, 22:24:46 »

Gut.
Dann läuft ja alles erst  mal so wie es soll.

Treten Sie ihren Freund in den Hintern.
Es ist sein Leben und seine Schulden.

Wenn er auf Dauer alles Sie machen läßt, hält die Beziehung erfahrungsgemäß nicht lange.
Aus ihrer Sichtweise.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Elko

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Re: neuer Job mit Spesenzahlung, Spesen pfändbar?
« Antwort #4 am: 22. Februar 2008, 12:46:24 »

Hallo Paps,
ja das mit in den Hintern treten mache ich oft. :fuchsteufelswild: Manches hat sich schon gebessert. Hoffe, daß nun eine Weile alles ruhig verläuft. Die im Büro bei dem TH hat mich auch beruhigt und gesagt, daß ich wenn was unklar ist jederzeit anrufen kann. Wünsch Euch allen hier ein schönes, sonniges , ruhiges Wochenende.
Lieben Gruß Elke
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