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Autor Thema: kurz vor Inso-Antrag, was ist mit Leasingfahrzeug km, Schäden etc.  (Gelesen 3343 mal)

purzelchen147

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Guten Morgen an Euch alle, :dntknw:

ich bin auf dem Weg in die Inso, außerger. Schuldenbereinigungsplan wird gerade an die Gläubiger verschickt.

Jetzt habe ich aber noch ein, zwei Fragen bzgl. meines geleasten Kleinst-PKW
Meine SB hat gesagt, solange ich die Raten zahle könne ich ihn behalten, da er nicht massezugehörig ist, da gemietet!

So weit ist mir das ja klar, jetzt habe ich gelesen, dass Leasingfirmen aber oft von sich aus dann den Vertrag kündigen, wenn sie von der Inso erfahren (TH o.ä.) - was ist dann aber mit z.B. mehr gefahrenen KM oder sonstigen Schäden die am Fahrzeug entstanden sind (Kratzer,etc.) darf ich das dann zahlen, oder werden das auch Inso-Forderungen die der RSB unterliegen?
Was ist mit einem kleinen Unfallschaden, der aktuell von der gegn. Versicherung per Scheck bezahlt wurde. Wenn ich den jetzt nicht reparieren lasse und dann der Wagen abgeholt wird, gibt das Ärger mit der Inso oder sonst irgendwie? Müsste nämlich bald auch die Inspektion machen lassen, will daher gerade nicht zum Händler weil ich die Inspektion nicht zahlen könnte, da kein Einkommen bis Ende Oktober!

Oh Mann ich mach mir soo viele Gedanken, will alles richtig machen und habe keine Ahnung, was da alles auf mich zukommt. Vll. kann mir ja jemand helfen???

LG purzelchen :?
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malud

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Re: kurz vor Inso-Antrag, was ist mit Leasingfahrzeug km, Schäden etc.
« Antwort #1 am: 31. August 2010, 09:46:22 »

Zunächst trifft es zu, dass das Leasingfahrzeug nicht in die Insolvenzmasse fällt, weil Sie nicht Eigentümer des Fahruzeuges sind. Ob die Leasinggesellschaft den Leasingvertrag auch dann kündigt, wenn Sie Ihre Raten weiterbezahlen, hängt davon ab, ob sich die Leasinggesellschaft auf den Kündigungsgrund der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beruht. Es kann auch sein, dass der Treuhänder den sog. Nichteintritt in den Leasingvertrag erklärt.

Wegen der von Ihnen erwähnten Ansprüche kann ich Sie beruhigen. Weil die Kratzer und die Mehrkilometer vor der Insolvenzeröffnung enstanden bzw. angefallen sind, ist auch der Schadensersatzanspruch bzw. der Ausgleichsanspruch wegen der Mehrkilometer vor Insolveneröffnung entstanden. Damit sind diese Ansprüche Insolvenzforderungen und der Leasinggeber kann diese Ansprüche beim Treuhänder zur Insolvenztabelle anmelden. Wegen des Unfallschadens müssen Sie auch nicht befürchten, dass die Inso gefährdet ist.

Passen Sie aber auf, wenn Sie das Leasingfahrzeug auch nach der Insolvenzeröffnung benutzen sollten! Dann können nämlich Neuverbindlichkeiten entstehen, die Sie bezahlen müssen.

Insgesamt: Machen Sie sich nicht zuviele Sorgen. Besprechen Sie aber die Angelegenheit mit dem Leasingfahrzeug mit Ihrem Schuldenberater. Hüten Sie sich vor neuen Schulden nach der Insolvenzeröffnung.

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purzelchen147

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Re: kurz vor Inso-Antrag, was ist mit Leasingfahrzeug km, Schäden etc.
« Antwort #2 am: 31. August 2010, 09:55:41 »

Vielen lieben Dank für die hilfreiche Antwort!  :thumbup:

Ich habe einfach nur Bedenken, weil ich ja das Geld bekommen habe um den Unfallschaden reparieren zu lassen - eigentlich nur ein winziger Knick in der Stoßstange! Es ist einfach nur so, da kein Einkommen bis Ende Oktober, dass da einige wichtigere Sachen anstehen würde. Es ist ja auch keine Unsumme - es geht um knapp 300,00 EUR!
Wie werden denn die Mehrkilometer dann aufgeteilt, was vor der Inso war und was danach? Einfach rechnerisch aufgeteilt oder tatsächlic ermittelt?
Ich muss mir noch genauer überlegen, was ich mit dem Auto mache, die Inspektion ist ja auch fällig und nächstes Jahr der TÜV und im Dez. 2011 läuft dann der Vertrag eh aus. Ob sich die ganzen Kosten noch lohnen wenn man dann den Wagen eh in einem Jahr spätestens zurückgibt, wenn die Leasingfirma das bis dahin überhaupt mitmacht....
Mal sehen....

LG purzelchen
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