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Autor Thema: Lastchriftrückbuchung Krankenkassenbeiträge durch IV  (Gelesen 1936 mal)

Wilson

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Hallo,
mein IV ruft z.Zt. Lastschriften soweit möglich zurück. Zurückgerufen wurden auch Lastschriften von Krankenkassenbeiträgen meiner ehemaligen Angestellten. Ist es nicht so, dass Nichtbezahlung  dieser Beiträge im Verfahren nicht berücksichtigt werden, weil das "Forderungen aus unerlaubter Handlung" sind? Darf der IV diese Beiträge einfach zurückbuchen lassen?
Gruss
Wilson
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paps

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Re: Lastchriftrückbuchung Krankenkassenbeiträge durch IV
« Antwort #1 am: 17. April 2008, 23:15:03 »

a) er darf. So zumindest die gegenwärtige Meinung und
b) wenn Sie bis zur Eröffnung alle Beiträge gezahlt haben, kann die KK darus keine v.b.u.H. gegen Sie ableiten.

@ ThoFa:
Gesetzt den Fall  es würde doch (ist zwar unsinnig, aber was ist schon auf dieser Welt alles sinnig?) v.b.u.H. angemeldet.
Wäre das dann nicht ein Haftungsfall des Th und/oder eine Forderung, die an die Masse gehen würde?
Sofern vorher alles bezahlt.
Ich habe da so meine Probleme mit dem Verständnis, wem im prozessualen Fall die Forderung zuzuschreiben wäre.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Lastchriftrückbuchung Krankenkassenbeiträge durch IV
« Antwort #2 am: 18. April 2008, 10:48:20 »

Hallo,

die unerlaubten Handlung setzt den Vorsatz voraus, an dem fehlt es hier. Insofern also kein Problem, aber darauf achten, dass widersprochen wird, falls die KK Ihre Forderung als u.H. anmeldet.

MfG

ThoFa
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Wilson

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Re: Lastchriftrückbuchung Krankenkassenbeiträge durch IV
« Antwort #3 am: 18. April 2008, 11:11:28 »

Vielen dank für die kompetenten Antworten!
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