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Autor Thema: lästige frage weihnachtsgeld  (Gelesen 2740 mal)

tinelo21

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lästige frage weihnachtsgeld
« am: 27. November 2010, 09:26:06 »

erst mal muss ich mich entschuldigen weil ich mal wieder die sache mit dem weihnachtsgeld nicht verstehe . Mein Freund hat nun seine abrechnung bekommen und doie lautet wie folgt

festgehalt 1506,50
freiwillige zulage 300

brutto 1806,50

netto 1314,38

was müsste er den nun abgeben geht man da nach der pfändungstabelle oder wie ist das

grüsse tinelo21


ps: meine abrechung kommt auch nächste woche die gebe ich hier auch mal ein da ihr alle nett seit und mir immer antwortet. meinen insoövenzanwältin bzw die sachbearbeiterin die sagt das wird ganz normal mit der pfändungstabelle gemacht


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paps

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Re: lästige frage weihnachtsgeld
« Antwort #1 am: 28. November 2010, 10:59:05 »

Ohne Unterhaltsberechtigte sind 227,40 pfändbar.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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tinelo21

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Re: lästige frage weihnachtsgeld
« Antwort #2 am: 28. November 2010, 14:03:27 »

aber wieso habe ich hier schon oft gelesen das 500 euro unpfändbar sind
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FRN

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Re: lästige frage weihnachtsgeld
« Antwort #3 am: 28. November 2010, 15:57:10 »

aber wieso habe ich hier schon oft gelesen das 500 euro unpfändbar sind


.... weil es auch so ist. Dein Freund bezieht leider kein Weihnachtsgeld sondern eine freiwillige Zulage, die somit ohne Abzug in der Berechnung voll pfändbar ist. Der zeitnahe Bezug - Zahlung zu Weihnachten - reicht leider nicht aus, um die üblichen € 500,00 abzuziehen, entscheidend ist das Wort "Weihnachtsgeld" auf der Lohnabrechnung - so urteilen zumindest aktuell die Gerichte (auch in meinem Fall).
« Letzte Änderung: 28. November 2010, 15:59:12 von FRN »
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Calendula

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Re: lästige frage weihnachtsgeld
« Antwort #4 am: 28. November 2010, 17:32:50 »

Eigentlich müsste ganz klar sein, dass zusätzliche Zahlungen die mit dem Dezembergehalt kommen Weihnachtsgeld sind, dann wären nämlich 500 € unpfändbar. Damit einem Schuldner ja nicht viel bleibt wurde das "Kind" in Sonderzahlung umgetauft, damit auch mehr pfändbar ist, denn der Schuldner soll ja möglichst wenig haben, der soll ja bekanntlich leiden.
Insolvenz in Deutschland zu machen ist doch eh ein Witz. Unsere tollen Regierungsmitglieder, die sich derartige Gesetze ausdenken, sollten es mal selber erleben müssen, wie es sich anfühlt wenn man neben dem fetten Ministergehalt das denen doch ohnehin noch nicht mal reicht, denn die Herrschaften haben in aller Regel noch dicke Nebeneinkommen, nur die Zusatzeinkommen nicht hat. Sind solche Leute mal verschuldet, was es bekanntlich ja auch schon gab, die hocken nicht jahrelang in Insolvenzverfahren. Sollte neben allen guten Ratschlägen hier auch mal ne Überlegung wert sein.
Verzicht und Armut in einer Insolvenz leben doch hierzulande eh bloß die Ehrlichen, Listige Lumpen, die vielleicht auch noch über den nötigen Einfluss verfügen haben doch sowieso bald wieder ihre nächste Firma.
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FRN

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Re: lästige frage weihnachtsgeld
« Antwort #5 am: 28. November 2010, 18:01:39 »

Eigentlich müsste ganz klar sein, dass zusätzliche Zahlungen die mit dem Dezembergehalt kommen Weihnachtsgeld sind, dann wären nämlich 500 € unpfändbar.

"MÜSSTE" reicht in diesem Fall leider nicht aus. Auch die Aussage von Stöber in "Forderungspfändung, Auflage 14, Rn 999a, dass Zusatzvergütung, die in einem Zeitraum zwischen dem 15.11. und 15.01.   gezahlt werden, automatisch als Weihnachtsgeld anzusehen wären, scheint Gerichte, die ansonsten sehr sehr oft Stöbers Meinung teilen, nicht wirklich zu beeindrucken.

In meinem Fall wurde aufgrund eines neuen Tarifvertrages das "Weihnachtsgeld" in "Jahressonderzahlung" umbenannt. Der Zahlungszeitpunkt hat sich jedoch nicht verändert (15.11.) Das damalige Weihnachtsgeld, sowie auch die jetzige Sonderzahlung war und ist von verschiedenen Faktoren in Ihrer Höhe und Gewährung abhängig ( Zeitraum Beschäftigung etc.) - also fast identisch. Im neuen Tarifvertrag wird ebenfalls teilweise vom Weihnachtsgeld geschrieben, die Lohnabrechung weist diese Zahlung jedoch als Sonderzahlung aus und genau das scheint aussschlaggebend für die richterliche Bewertung, dass es sich halt nicht um Weihnachtsgeld handelt, zu sein.

Es ist sicherlich leicht verwirrend aber so argumentieren halt bislang die Arbeitsgerichte.

In meinem Fall lag der Streitwert unter dem erforderlichen Berufungswert, so dass ich (inzwischen auch viele Andere) mich mit diesem Urteil auch zufrieden geben musste.

Im Fall des TE´s scheint es sich jedoch, abgesehen vom Zahlungszeitpunkt, nicht einmal annähernd um ein Weihnachtsgeld zu handeln

« Letzte Änderung: 28. November 2010, 18:03:38 von FRN »
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tinelo21

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Re: lästige frage weihnachtsgeld
« Antwort #6 am: 28. November 2010, 18:20:45 »

achso ist das natürlich ist das gerecht das man leiden soll das versteh ich ja auch aber einmal im jahr wo man mal 300 euro bekommt klasse ich bekomme sogar mehr ich bekomme 600 euro zulage plus 680 euro gehalt plus 300 euro überstunden und nich meinen nebenjob 196 euro das ist echt ein scheiss dan
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FRN

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Re: lästige frage weihnachtsgeld
« Antwort #7 am: 28. November 2010, 21:27:54 »

na ja, sieh es mal nicht sooo eng. Im Verhältnis zur kompletten Restschuldbefreiung ist dieses Opfer durchaus überschaubar und angemessen, oder? Was glaubst Du, wie der eine oder andere Gläubiger leidet, wenn er letztendlich sein Geld nicht zurück bekommt.
« Letzte Änderung: 28. November 2010, 21:30:00 von FRN »
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tinelo21

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Re: lästige frage weihnachtsgeld
« Antwort #8 am: 29. November 2010, 07:18:41 »

das weis ich ja wohl selbst du brauchst mein gewissen nicht schlechter zu machen als es eh schon ist aber sowas ist nur einmal im jahr und nur weil sonderzahlung und nicht weihnachtsgelod draufsteht echt fuinde ich das schei**e zumal ich nicht tausende von euro als weihnachtsgeld bekomme
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