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Autor Thema: Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung  (Gelesen 2015 mal)

teute

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Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung
« am: 17. Juni 2009, 07:18:00 »

hallo zusammen
meine privat inso ist eröffnet
habe bald termin beim th.
meine frage
kann der h lastschriften zurückbuchen vom pfändungsfreien lohn
strom telefon usw.
ich werde gepfändet mein ag überweist den pfändbaren betrag  an einen gläubiger.
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Feuerwald

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Re: Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung
« Antwort #1 am: 17. Juni 2009, 07:27:20 »

tja, diese Unsitte hat nichts mit den unpfändbaren Lohn zu tun. Der TH tritt nach Eröffnung sozusagen an Ihre Stelle bzgl. dem Recht, Lastschriften in einer gewissen Frist widerrufen zu dürfen. Das ist zwar ein Verbraucherschutzrecht und soll die Verbraucher vor unberechtigten Lastschriften schützen, nur leider wird dieses Recht im Insolvenzverfahren so ziemlich auf den Kopf gestellt. Grober Unfug mit dem man leben muss, zumindest solange, bis sich ein höheres Gericht erbarmt einen gescheiten Spruch zu fällen. Die Hoffnung soll man ja nie aufgeben.



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teute

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Re: Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung
« Antwort #2 am: 17. Juni 2009, 07:51:32 »

na das stellt aber doch einen rechtsverstoss nach
pfändungsfrei ist doh meins oder.
gebe doch alles ab was übrig ist.
sind ca 300 Euro
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lucca_m

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Re: Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung
« Antwort #3 am: 17. Juni 2009, 08:07:20 »

Stellen Sie um auf Dauerauftrag oder übereweisen sie selbst!
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rookie

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Re: Lastschriften zurück vom treuhänder trotz pfändung
« Antwort #4 am: 17. Juni 2009, 14:25:13 »

Die einen Gerichte sagen so und andere wieder was anderes....

In Hamburg wird diese Unsitte begrüsst und in München vertreufet.......und was  wiederum Andere mittendrin machen weiss kein Mensch so genau....scheint aber bei uns in Hessen etwas gemässigter zuzugehen in der Sache.

Da sollte schleunigst ne Regelung her....

Aber der Bundestag beschäftigt sich ja erstmal mit dem P-Konto..( soll wohl jetzt 2010 kommen ) und das schon seit Jahren, da wird man sich mit dem modernen Raubrittertum Lastschriftenrückgabe noch paar Takte rumschlagen müssen.

Von vornherein ( frühzeitig am besten vor Insoantrag )nichts abbuchen lassen, nichts mit EC bezahlen...nur bar , das ist das beste Mittel dagegen.
« Letzte Änderung: 17. Juni 2009, 14:44:10 von rookie »
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