Das habe ich gerade meiner Basnk geschrieben wo ich mein Girokonto habe.
Mal sehen was die mir Antworten.
Guten Morgen.
Ich hatte gestern Angerufen habe aber keine Rückantwort erhalten.
Ich habe da ein paar Fragen.
Ich habe ein Konto bei ihnen auf Guthabenbasis.
Zusätzlich habe ich auch eine Sparcart indem sich aktuell ein kleinerer Geldbetrag befindet.
Aktuell befinde ich mich, im Vorruhestand.
Nun bin ich 59 Jahre alt und stelle in kürze meinen Rentenantrag.
Ab 01.10.2010 wird erstmals meine Rente.
Gezahlt wird dann zum einen die normale Rente und zum anderen eine Betriebsrente.
Ich lebe seit 2004 dauerhaft getrennt lebend von meiner Frau.
Seither leben aber auch meine erw. Kinder bei mir ohne aber jemals Unterhalt von ihr erhalten zu haben weil Sie Berufslos war.
Meine Tochter befindet sich noch in einer Außerbetrieblichen Ausbildung und ist schon 25 Jahre alt.
In kürze wird Sie Arbeitslos.
Ihr aktuelles Gehalt liegt bei Netto 280 €
Mein Sohn jetzt 24 ist Arbeitslos und bezieht bis Januar 2011 Arbeitslosengeld eins.
EWr wird aber erst im Juni 2011 Fünfundzwanzig 25 Jahre alt.
Also steht er von Januar bis Juni ohne Einkommen da wenn er trotz ständiger Bewerbungen keine Job in seinem Berufs des Bürokaufmanns findet.
Für beide bekomme ich kein Kindergeld mehr.
Aufgrund meines Bruttos komme ich aber auch nicht in Bereiche für Wohngeld oder WBS
Außerdem befinde ich mich in Steuerklasse 1/0
Nun bin ich im zweiten Teil einer Insovenz.
Der Antrag zur Insolvenz ist von der Schuldnerberatung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden.
Instgesamt habe ich ca um 36.000 € Schulden.
Ich erspare mir hier wie es dazu kommen konnte aber ich versichere ihnen, dass ich kein Verschwender bin der selbst daran Schuld ist.
Neben diesen Schulden habe ich noch eine Menge für die Zukunft ungelöster Probleme vor mir die aber in direkter Verbindung dazu stehen.
Nun die Fragen.
Zum einen einer der Gläubigerbanken über die ich mein Auto finanziert habe hat nun wegen meiner Zahlungsunfähigkeit das ganze einem Inkasounternehmen übergeben.
Nun haben die sich bei mir gemeldet und wollen mir das Auto Pfänden.
Mir ist klar das ich dagegen schließlich nichts machen kann da das Auto mir ja nicht gehört.
Trotzdem, der Antrag zur Insolvenz ist gerade erst eingereicht.
Ein Aktenzeichen ist mir noch nicht zugeteilt und damit auch noch kein Treuhänder.
Ich frage mich dürfen die sich ohne wissen des Gerichts oder des Treuhänders das Auto holen?
Ich denke es geht da auch um den Wert des Autos.
Am Ende möchte ich mich nicht übers Ohr schlagen lassen den, der Wert geht auch von meinen Schulden ab.
Was Sagen Sie dazu?
Zur zweiten Frage.
Ich gehe jetzt mal vom noch gzahlten Einkommen aus.
Nach Abzug der Krankenversicherung verbleibt mir derzeit noch ein Nettogehalt(Frühpensionsleistung) von Netto 2099 €
Ich denke mit beginn der Rente habe ich dann Netto noch etwas weniger.
Bekomme ich die Kinder trrotz ihres Alters als noch Unterhaltspflichtig durch müsste ich zu Anfang einer Insolvenz um 211 € gepfändet bekommen.
Tut sich mit Hilfe des Gerichts und des Treuhänders möglichkeiten auf das sich die Kinder auf eigene Füsse stellen können ?
(Derzeit mit dessen Einkommen und ohne Perspektiven) könnte mir dann nach diesem Gehalt 773 € gepfändet werden.
Nun würden mir ja dann um 1300 € verbleiben.
Nun frage ich mich, ob ein Treuhänder bei diesem Verbleibenden Geld mir die Kontostände jeden Monat kontrolieren kann um womöglich wie ich es jetzt erfahren habe,Abbuchungen (Rücklastschriften)für zum Beispiel Genossenschaftsanteile oder Kaution bei der Anmietung einer kleineren Wohnung meinerseits in Absehbarer Zeit oder etwa Gebühren für Strom,GEZ, Versicherungen, Handyvertrag, PC Vertrag und anderes ohne mein Einverständnis womöglich meines wissens zurückholen um es zur Masse des Pfändbaren zu verwerten.
Dazu müsste er ja auch meine Kontodaten wissen.
Aus dem Internet weiß ich nun das es einer Familie so ergangen sein soll?
Kann ein Richter es veranlassen das ich Entmündigend meine Kontodaten dem Treuhänder aushändigen muss das der dann meine ganzen Transaktionen von ihm Abhängig machen muss.
Das hieße ja dann im Ernstfall, dass ich ihm um alles Fragen müsste.
Ich weiß das ein Treuhänder das Gepfändete Geld bis zum ende des Jahres zu Verwalten hat es dann erst an die Gläubiger ausgezahlt wird.
Für mich gesehen kann ich mir das nicht vorstellen da ich nach Pfändungsbetrag ja ausreichend Geld übrig behalte und damit kann ich doch machen was ich möchte, oder?
Also selbst wenn ich über 700 € gepfändet bekomme dann könnte ich doch auch vom Rest wenn ich für mich nicht soviel brauche um zu leben auch Monatlich einen Geldbetrag auf mein Sparkonto bei ihnen Sparen.
Nun habe ich in einem anderen Fall erfahren, dass da jemand war der von seinen WEltern ein Sparbuch in der Insolvenz mit 3.500 € geschenkt bekommen hat.
Da er Arbeitslosengeld zwei bekam wolter der das seinem Treuhänder verschweigen um Geld im rücken zu haben wenn er mal etwas braucht für tz.B eine kaputte Waschmaschiene oder anders.
Nun weiß keine Meldung und es kommt heraus gefährdet man seine Wohlverhaltenszeit und im schlimmsten Fall kann das Schuldenfrei gestrichen werden.
Wie würde es sich dann bei mir verhalten wenn ich weiter auf meine Sparcart Spare.
Ich weiß ich wurde schon in der Schuldenberatung gefragt ob ich Vermögen oder erspartes besitze.
Kann xder Treuhänder diesen Betrag den man vom Geld erspart was nach dem fesgesetzten Pfändungsbetrag übrig bleibt auch zur Masse hinzuziehen und Pfänden?
Denn dann wäres es ja eine Sonderpfändung.
Genauso frage ich mich, wenn ich am Ende des Jahres eine Steuerrückerstattung erhalte die dieses Jahr bei mir bei 680 € lag muss ich dioesen Betrag auch abgeben trotz fesgesetzten Pfändungsbetrag?
Angeblicfh kann ich selbst doch keine Sondertilgungen bei den Gläubigern machen.
Das ist Verboten und würde wiederum Folgen nach sich ziehen.
Aber wenn der Treuhänder solche Beträge aus ersparten oder andereres bzw. Sonderzahlungen die auf mein Girokonto aufgezahlt wird einzieht (Pfändet)und es am Ende des Jahres an die Gläubiger auszahlt so ist es doch eine Sondertilgung zusätzlich.
Klar könnte man sagen das führt ja auch dazu das man früher fertig ist aber in meinen Augen wiederspricht das dem ersten Gebot des Grundgesetztes.
Auserdem steht im Grundgesetz folgendes
Artikels 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nur im ernstfall das vor einem Sozialgericht durchzusetzen hat ein Insolventer womöglich kein Geld ung müsste wiederum darum seinen Treuhänder fragen um den es dann gehen würde.
Den ein Rechtsanwalt kostet auch Geld es sein den man bekommt Armenrecht.
Ob dies bei mir der Fall wäre weiß ich nicht?
Ich würde mich freuen diesbezüglich Antworten zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen