Hallo noch mal!
Ich hoffe es nervt nicht allzu sehr, aber ich dreh noch durch, ich muss einfach ein ruhiges Gefühl bekommen, dass ich es gut geregelt habe. Wir brauchen beide dringend ein Auto, um zur Arbeit zu kommen und ich finde alles was ich hier lese macht mich nur noch unsicherer. Vieles ist von vorneherein so schwammig geregelt. Wir können es nicht darauf ankommen lassen, unsere Autos aus der Insolvenzmasse freikaufen zu müssen, das Geld haben wir einfach nicht.
Also mein finanziertes Auto ist nun heute mit Zustimmung der Bank verkauft worden, der Rest des Kredites wird in die PI fließen. Das weiß die Bank jetzt natürlich noch nicht. Wir haben den Termin bei der Schuldnerberatung noch nicht. Zahlungen haben wir im Nov 08 eingestellt.
Donnerstag wird auf meinen Namen ein Auto zugelassen, den Kaufvertrag hat meine Schwiegermutter unterschrieben. Halter und Versicherungsnehmer bin jedoch ich. Wenn jetzt aber jemand pfänden kommt, reicht das dann aus, dass sie den Brief hat und ich den Kaufvertag vorlegen kann? Hab dies hier im Internet gefunden:
"Bei der Pfändung einer beweglichen Sache nimmt der Gerichtsvollzieher die Sache, die sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, in Besitz. Eine Sache ist im Gewahrsam des Schuldners, wenn dieser die äußerlich erkennbare Möglichkeit hat, unmittelbare tatsächliche Herrschaft über die Sache auszuüben. Auf die Rechtslage betreffend die Sache kommt es dabei (außer bei Offensichtlichkeit) nicht an. Der Gerichtsvollzieher prüft daher nicht, ob die zu pfändende Sache auch im Eigentum des Schuldners steht; eine solche Prüfung würde sonst jede effektive Zwangsvollstreckung vereiteln. "
Es handelt sich hier um einen 14 Jahre alten verbeulten Escort (Cabrio), nicht das jemand denkt ich will Vermögen verstecken.
Macht es hierbei einen Unterschied ob der Gerichtsvollzieher kommt bevor die Insolvenz eröffnet ist und auf Grund eines Pfädnungsbeschlusses etwas pfänden will, oder ob es nachher vom TH ums Masse machen geht?
Klar heißt es auch wird das Auto benötigt um zur Arbeit zu kommen und ist es nicht mehr als ca 2000 Euro wert kann man es eh behalten, aber zum einen müßte man dann den Restwert freikaufen und zum anderen, ist mir das alles zu sehr Ermessenssache. Nachher heißt es noch in eienr Stadt wie Berlin können Sie ja auch BVG fahren. Es sind nur 8 km zur Arbeit aber so bescheiden im Industriegebiet gelegen das ich über ein und ne viertel Stunde unterwegs wäre und bei meiner Spätschicht gar keinen Bus mehr bekomme...
Das Auto muss nun auch noch zum TÜV und ich werd Geld rein stecken müssen, wenn das zu guter Letzt alles umsonst war dreh ich echt komplett durch...
Das Auto meines Mannes haben 03/2007 auch meine Schwiegereltern bezahlt, blöderweise haben sie meinen Mann den Kaufvertrag im Autohaus unterschreiben lassen. Vor rund 3 Monaten hat mein Schwiegervater daher darauf bestanden das Auto auf ihn umzumelden. Versicherungsnehmer ist aber mein Mann.
Ich stell mir da mal ganz bildlich vor, der Gerichtsvollzieher kommt sieht zwei Autoschlüssel und will die haben. Ist es so nun sicher genug, dass das nicht geht?
LG planlos