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Autor Thema: Insolvenz beantragen bei Aufrechnung des Arbeitgebers  (Gelesen 1766 mal)

Goldfinger

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Insolvenz beantragen bei Aufrechnung des Arbeitgebers
« am: 12. April 2011, 18:12:12 »


Ein freundliches Hallo in die Runde,

erst mal ein großes Lob für das tolle und informative Forum. Ich hoffe hier vielleicht ein paar Antworten auf meine Fragen zu finden und lege direkt mal los wenn es genehm ist.

Durch eine jahrelange Scheinselbstständigkeit, bin ich finanziell in Schieflage beim Finanzamt geraten (Einkommensteuer)und habe dadurch letztendlich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Diese gab mir recht und der Arbeitgeber musste mich einstellen, mit der Folge, dass das Finanzamt die offenen Forderungen beim Arbeitgeber eingeholt hat (Gesamtschuldnerische Haftung bei Einkommenssteuer). Soweit so gut. Jetzt ist das ganze vor Gericht gelandet und mein Arbeitgeber fordert die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer (die ich ans Finanzamt abgeführt habe) zurück. Ist ein Betrag jenseits von Gut und Böse. Wie gesagt ist das ganze vor Gericht und selbst der Richter ist sich nicht sicher wie der Fall zu bewerten ist. Es kann also auch alles zu meinen Gunsten ausgehen. Umsatzsteuer behalten, da vom Finanzamt an mich zurückerstattet, etc.

Jetzt aber zu meiner Frage. Da diese Thema so komplex ist und vermutlich sogar bis zum EUGH gehen wird, dauert der Prozess vermutlich mehrere Jahre. In dieser Zeit geht mein Arbeitgeber aber hin und rechnet mein Gehalt mit seinen Forderungen auf und behält jeden Monat (unter Beachtung) der Pfändungsfreigrenze, ein Teil meines Gehaltes ein.

Kann ich in so einem Fall schon direkt eine Insolvenz beantragen, unabhängig davon ob ich die "Schulden" wirklich haben werde? Denn Rechtssicher ist in dem Fall noch nichts. Zudem würde mich mal interessieren wie das mit der Umsatzsteuer ist. Die habe ich ans Finanzamt abgeführt und wieder zurückbekommen. Kann diese Summe dann auch mit in die Insolvenz, wenn der Arbeitgeber die zurückfordert? Über ein paar aufklärende Worte würde ich mich freuen und würde darüber hinaus auch gerne professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Kontakt gerne per PN.


 
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Der_Alte

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Re: Insolvenz beantragen bei Aufrechnung des Arbeitgebers
« Antwort #1 am: 12. April 2011, 22:06:20 »

Ich würde sofort beim Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber klagen auf Auszahlung des vollständigen Lohns, und zwar auch rückwirkend für die Zeit, in der er unberechtigt aufgerechnet hat. Solange der Rechtsstreit bezüglich der Rückzahlung von Steuern pp. vor Gericht hinzieht hat der AG keine berechtigte Forderung, die er gegen Lohn aufrechnen kann. Das ist vertragswidrig und vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln. Verfahren dort gehen in der Regel sehr schnell. Ich empfehle einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen, der die Sache durchficht. Kostet zwar Geld, aber das ist gut angelegt.
Eine Insolvenz hilft hier nicht, weil wirkliche Schulden aktuell gar nicht vorhanden sind. Und ohne Schulden kein Insolvenzverfahren.
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Goldfinger

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Re: Insolvenz beantragen bei Aufrechnung des Arbeitgebers
« Antwort #2 am: 12. April 2011, 22:59:39 »

Dann sag ich mal vielen Dank für diesen informativen Post. Genau so in etwa habe ich mir das auch gedacht. Das ganze ist schon vor dem Arbeitsgericht und wurde auch von meinem Anwalt schon angemahnt, aber irgendwie ist das bei dem letzten Kammertermin gar nicht mehr angesprochen worden. Scheint wohl in dem ganzen komplexen und mehrere Rechtskreise betreffenden Fall untergegangen zu sein und ich habe auch nicht mehr entsprechend nachgefragt, weil die Anwälte sich noch mal außergerichtlich einigen wollten.Bezüglich Verfahren kann ich nur aus eigener Erfahrung berichten. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht sind wir jetzt schon seit einem halben Jahr unterwegs und haben gerade mal den zweiten Kammertermin hinter uns gebracht, ohne Urteil. Also unter schnell verstehe ich etwas anderes.  :wink: Aber die Sache mit der Aufrechnung sollte wohl wirklich schnell entschieden werden. Ach ja und noch etwas. Ich kann jedem nur eine gute Rechtsschutzversicherung empfehlen, die habe ich in dem Fall bisher mehr als gut gebrauchen können und wenn die ersten Urteile ergangen sind, werde ich hier gerne berichten. Betrifft dann vielleicht nicht unbedingt das Thema Insolvenz, aber das Thema Scheinselbstständigkeit und seine Folgen. Dürfte sicher für viele interessant sein und im Internet gibt es zu diesem Thema ja leider nur die "Standard" Infos, die oftmals leider falsch sind.
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