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Autor Thema: liste für unterhaltsanspruch  (Gelesen 1754 mal)

Momo72

liste für unterhaltsanspruch
« am: 27. Juni 2011, 12:31:32 »

hallo
mein mann ist nun seit april diesen jahres im eröffneten insolvenzverfahren. nun ist es so das ich aber halbtags arbeite.. soweit wir wissen hat der TH auch schon einen antrag bei gericht gestellt das ich aus der unterhaltspflicht rausgenommen werd. ich hab aber noch eine tochter (nicht von meinem jetzigen mann) für die ich unterhaltspflichtig bin. nun will der TH von mir eine auflistung haben für die kosten die für meine tochter monatlich entstehen.. mal ehrlich, werden da nicht irgendwelchen regelsätze angesetzt? ich bin damit jetzt relativ überfordert um ehrlich zu sein, ich kann doch nicht sagen wieviel der lebensmittelkosten etc die wir hier in dem drei personen haushalt verbrauchen auf kosten meiner tochter gehen  :gruebel:
auch die kosten für kleidung und dergleichen sind immer sehr verscheiden... im moment hat sie grad mal wieder drei (!!) hosen auf einmal kaputt bekommen, also wirds diesen monat mal wieder teuer bei ihr. neue sommerschuhe müssen auch her. außerdem geht sie nächstes jahr auf eine neue schule für die ich den eigenanteil der busfahrkarte grad bezahlen mußte...
nun ist es aber auch so das sie im sep 18 wird, sie geht aber weiterhin zur schule. im moment bin ich sozusagen in unterbringung und erziehung (so ungefähr sagte das der anwalt) zum unterhalt verpflichtet, nach ihrem geburtstag aber wohl wirklich nur noch in finanzieller hinsicht.

kann der TH eigentlich eine solche anfordern? ich dachte das macht das gericht wenn es den antrag prüft?

viele fragen auf einmal..hoffe das ist nicht schlimm :rougi:
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Angestellte80

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Re: liste für unterhaltsanspruch
« Antwort #1 am: 27. Juni 2011, 13:31:10 »

bist du auch im Insolvenzverfahren?

Wenn nicht, wüsste ich nicht, was den Treuehänder das angeht. Andererseits will er vielleicht prüfen, dass du bei deinem Mann nicht als unterhaltspflichtige Person raus fällst, da du hohe Kosten hast bezüglich deiner Unterhaltspflicht gegenüber der Tochter. Aber mit sicherheit sagen kann ich es auch nicht!
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Momo72

Re: liste für unterhaltsanspruch
« Antwort #2 am: 27. Juni 2011, 13:45:59 »

hallo angestellte

wie oben geschrieben geht es hier um den antrag bei gericht ob ich aus der unterhaltspflicht für meinen mann rausfalle oder nicht. soweit wir wissen ist ein entsprechender antrag bei gericht schon gestellt. das hat der TH zumindest gesagt. was mich jetzt wundert ist: hätten wir nicht eine abschrift zur kenntnisnahme des schreibens das das gericht wegen diesem antrag bekommen hat haben müssen? sollte sich nicht das gericht bei uns melden??
nein ich bin nicht im insolvenzverfahren. die schulden hat mein mann gemacht bevor wir uns kannten
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Insoman

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Re: liste für unterhaltsanspruch
« Antwort #3 am: 27. Juni 2011, 14:06:00 »

Der Treuhänder ist ja bekanntermaßen die Interessenvertretung der Gläubiger...
In der Regel (jaja, Ausnahmen usw.) wird ein TH nur auf Gläubigerantrag hin aktiv.
Dann allerdings hat er entsprechende " Vorarbeiten" zu leisten (schlägt sich natürlich auf die Höhe seiner Vergütung nieder).
In diesem Zusammenhang ist er durchaus berechtigt, entsprechende Angaben von Ihnen einzufordern..
Entscheidungen fällt natürlich NUR das Gericht.
Es gibt keine festgesetzten Einkommensgrenzen, nach denen Ehegattenunterhaltspflicht bemessen wird. Zu berücksichtigen ist immer das "Einkommensgefälle" im Einzelfall.
Also...abwarten und kooperieren, aber auch hier gilt:

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Momo72

Re: liste für unterhaltsanspruch
« Antwort #4 am: 27. Juni 2011, 14:19:09 »

hm also er kann die informationen ja gerne haben, mein problem ist nur das ich gar nicht so recht weiß was ich ihm da für infos geben soll  :dntknw: deswegen hab ich nach pauschalen gefragt die in solchen fällen angesetzt werden können. vielleicht werd ich den TH einfach nochmal anrufen.
bis jetzt sind wir immer gut mit ihm zurechtgekommen. naja wir werden sehen..
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