Wurde denn vor der Insolvenz vom gleichen Gläubiger auch schon gepfändet ?
Wenn eine Pfändung erfolgt, bekommt der Schuldner eine Mitteilung, Kopie des Pfändungsbeschlusses, meist ein paar Tage später als der Drittschuldner (Bank).
Handelt es sich denn tatsächlich um eine Pfändung ? Manchmal drücken sich Banken da auch nicht richtig aus, technisch wird ein Insolvenzverfahren wie eine Pfändung behandelt und überschüssige Beträge gehen im Zweifel an den Insolvenzverwalter bzw. warten auf Abruf auf dem Zwischenkonto der Bank. Der IV muss dann das Konto (auch das P-Konto) ggf. explizit freigeben oder zumindest die überschüssigen Beträge. Also durchaus möglich, dass es sich gar nicht um die Pfändung eines Gläubigers handelt. Wurde der Name des Gläubigers genannt ?
Leider sind auch viele Mitarbeiter bei den Banken voll panne obwohl sie meines Wissens eine 3jährige Ausbildung zum Bankkaufmann machen und über alle Punkte betreffend Pfändung und Insolvenzverfahren Bescheid wissen sollten. Sollten. Die Praxis zeigt, dass dem Verkäufertraining für irgendwelche Anlagen, die der Bankmitarbeiter dem Kunden aufschwatzen soll, mehr Priorität eingeräumt wird.
Hier handelt es sich möglicherweise auch um einen klassischen Fall, wo alle aneinander vorbeireden.
Die Rechtsantragstelle des Vollstreckungsgerichts erteilt in der Tat keine Rechtsberatung, dennoch unterstützen sie in rechtlichen Angelegenheiten. Also einen Antrag auf Aufhebung einer Pfändungsmassnahme müssen sie prinzipiell entgegennehmen und auch sagen, welche Unterlagen sie brauchen. In der Regel eine Kopie des Pfändungsbeschlusses, wo alle Angaben aufgeführt sind.
Also nicht ins Bockshorn jagen lassen, klare Auskünfte verlangen und nachfragen wenn man was nicht wirklich verstanden hat.