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Autor Thema: Lohn- und Kontopfändung währ. Inso - was ist zu tun?  (Gelesen 2745 mal)

nicky

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Lohn- und Kontopfändung währ. Inso - was ist zu tun?
« am: 11. Januar 2010, 08:30:33 »

Hallo alle zusammen.  :wink:

Bei mir läuft seit Juni letzten Jahres die Privat-Inso. Im Mai davor hatte der erste von 6 Gläubigern eine Lohnpfändung bei mir vorgenommen, die seitdem bedient wird. Nun meldet sich der 2. Gläubiger mit einer Lohnpfändung,  :? und sollte ja nicht statthaft sein während der Inso, oder?
Wenn er jetzt merkt, dass er sich "hinten anstellen" muss, wird er sich sicherlich an meinem Konto vergreifen, welches nicht zur Masse gegangen ist, der TH hats freigegeben, weil dort nur noch die pfändungsfreie Rente eingeht.

Wie verhalte ich mich jetzt, wenns doch zur Kontopfändung kommt? Muss ich meiner Bank was vorlegen? Bitte um Hilfe! Danke sehr!

Noch eine Frage diesbezüglich: Habe im Forum gelesen, dass man einen Freund(in) bitten kann, eine "sauberes" Konto aufzumachen und dort den Lohn/Rente hinzubuchen, weil dann keiner pfänden kann, ist ja ein anderer Kto-Inhaber. Soll dann im Verwendungszweck überhaupt ein Name auftauchen? Etwa der Name des Rentenempfängers? Dann könnte die Bank das vielleicht ablehnen wegen Geldwäsche (weiß das von meiner Schwester, die auch in der Inso ist) - Puuh - so viele Fragen  :dntknw: sorry, aber ich hoffe auch Eure Hilfe.

Danke einstweilen.

Liebe Grüße
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Schönen Gruß
 

Feuerwald

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Re: Lohn- und Kontopfändung währ. Inso - was ist zu tun?
« Antwort #1 am: 11. Januar 2010, 09:58:35 »

Die Zwangsvollstreckung ist für Insolvenzgläubiger sowohl in Lohn wie auch Konten etc. im Insolvenzverfahren nicht mehr statthaft. Es kann also kein Insolvenzgläubiger wirksam Lohn oder Konto pfänden.

Deshalb sollten Sie sich bzgl. einer Kontopfändung auch keine allzu großen Sorgen machen.

Es ist zu vermuten, dass es sich bei der Lohnpfändung aus Mai 09 tatsächlich um eine offengelegte Lohnabtretung handelt. Anders läst sich nicht erklären, weshalb dieser Gläubiger über die Eröffnung des Insolvenzverfahren hinaus bedient wird. Insolvenzgläubiger mit einer Lohnabtretbetung können diese für max. 2 Jahre nach Eröffnung noch einfordern. Es handelt sich hierbei nicht um eine Zwangsvollstreckung (Pfändung). Diese sind wie gesagt nicht statthaft.

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nicky

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Re: Lohn- und Kontopfändung währ. Inso - was ist zu tun?
« Antwort #2 am: 11. Januar 2010, 10:04:50 »

Es ist zu vermuten, dass es sich bei der Lohnpfändung aus Mai 09 tatsächlich um eine offengelegte Lohnabtretung handelt.
> Stimmt, das war vor der Insolvenzeröffnung und die Pfändungsstelle meines Arbeitgebers hat mir das mit den 2 Jahren auch gesagt. Heißt das auch, dass nach den 2 Jahren dieser erste Gläubiger dann nichts mehr pfänden kann?

Und wie sieht es in der Wohlverh.Periode aus? Wenn hier ein Gläubiger mit Pfändung oder Vollstreckung an mich herantritt, ist das rechtens oder regelt das der TH?

Danke sehr!
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Schönen Gruß
 

Feuerwald

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Re: Lohn- und Kontopfändung währ. Inso - was ist zu tun?
« Antwort #3 am: 11. Januar 2010, 10:10:31 »

Heißt das auch, dass nach den 2 Jahren dieser erste Gläubiger dann nichts mehr pfänden kann?

-> nach zwei Jahren wird die Abtretung unwirksam.


Und wie sieht es in der Wohlverh.Periode aus? Wenn hier ein Gläubiger mit Pfändung oder Vollstreckung an mich herantritt, ist das rechtens oder regelt das der TH?

-> auch in der WVP ist die Zwangsvollstreckung für Insolvenzgläubiger untersagt. Wenn da was kommen sollte – wo von man nicht ausgehen muss – den TH unterrichten und ggf. gegen die Zwangsvollstreckung Rechtsmittel einlegen.
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nicky

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Re: Lohn- und Kontopfändung währ. Inso - was ist zu tun?
« Antwort #4 am: 11. Januar 2010, 10:18:44 »

Herzlichen Dank Feuerwald.  :thumbup:

Jetza kann i widder beruhigt schlafen  :biggrin: Hab mir wegen dieses Themas die halbe Nacht um die Ohren geschlagen.
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Schönen Gruß
 
 

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