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Autor Thema: Kann Auto verwertet werden, wenn es den Eltern gehört?  (Gelesen 2691 mal)

nicky

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Kann Auto verwertet werden, wenn es den Eltern gehört?
« am: 24. April 2009, 23:40:58 »

Guten Abend,

ich stehe vor der Privatinsolvenz und möchte wissen, ob der TH mir das Auto "wegnehmen" kann.  :dntknw:
Es gehört meinen Eltern, mit denen ich keinen Kontakt mehr habe. Sie haben das Auto vor 10 Jahren für mich gekauft, der Rechnungsbeleg lautet auf meine Mutter. Der Wagen selber steht aber mir und ist auch auf meinen Namen zugelassen (Fahrzeugbrief und -schein). Meine Anwältin meint, dass die Fahrzeugpapiere nur ein Indiez seien, so wie ich sie verstanden habe, die Rechnung sei der Eigentumsnachweis. Demnach könnte mir der TH das Auto nicht wegnehmen. Stimmt das so?

Was meint ihr dazu?

Grüßli von nicky
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MissTraut

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Re: Kann Auto verwertet werden, wenn es den Eltern gehört?
« Antwort #1 am: 25. April 2009, 01:10:55 »

Hallo Nicky,

als Eigentumsnachweis gilt in der Regel der Original Kraftfahrzeugbrief und somit ist es Dein Auto. Der TH wird Dir sicher nicht das Auto wegnehmen wollen - gehen wir mal davon aus, dass er selbst eins hat  :wink: -, aber er wird möglicherweise wollen, dass Du für diesen Wertgegenstand im Gegenzug einen Geldbetrag in den Massetopf zahlst.

Was ist es denn für ein Auto ? Wie alt ? Wieviel Km gelaufen ?

Freu Dich einfach, der Gebrauchtwagenmarkt ist eh ziemlich am Boden und so spiegelt sich das auch auf den Wert des Fahrzeuges aus, eher Dein Vorteil also  :thumbup:

LG
MissTraut
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nicky

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Re: Kann Auto verwertet werden, wenn es den Eltern gehört?
« Antwort #2 am: 25. April 2009, 01:19:40 »

da muss ich noch mal mit der Anwältin reden, wie sich das verhält. Der Wagen hat 160600 km drauf, etliche Kratzer und eine Delle am Heck und sonstige Schönheitsfehler, na ja, - er ist 10 Jahre alt. Ein Golf IV mit Benzinmotor. Es gibt da noch einen Schuldschein, den meine Eltern im FAll eines Falles für mich erstellt haben, wo drinsteht, dass der Eigentümer meine Eltern sind.
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nicky

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Re: Kann Auto verwertet werden, wenn es den Eltern gehört?
« Antwort #3 am: 25. April 2009, 01:36:08 »

Hallo Misstraut,

ich hab hier was in Wikipedia gefunden:

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.

Achja, der Golf hat 75 PS, hatte ich vorhin vergessen anzugeben.
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paps

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Re: Kann Auto verwertet werden, wenn es den Eltern gehört?
« Antwort #4 am: 25. April 2009, 09:25:42 »

...dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.

Wenn Sie einen Kaufvertrag (Kopie/ähnlicher Nachweis) vorlegen können, dass Ihre Mutter Käufer und somit wahrscheinlicher Eigetümer ist, müßte der TH nach 10 Jahren wohl noch ihre Eltern hören, ob nicht zwischenzeitlich ein Rückkauf, Eigentumsübertragung oder Schenkung stattgefunden hat.
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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nicky

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Re: Kann Auto verwertet werden, wenn es den Eltern gehört?
« Antwort #5 am: 25. April 2009, 11:23:31 »

Da wird er sich sicher die Zähne ausbeißen, weil ich mit meinen Eltern seit einigen Jahren ziemlich verkracht bin  :sad: Und meine Mutter explodiert ziemlich schnell  :fuchsteufelswild:, wenn sie sowas zu hören kriegt. - Na, ich lass mich überraschen.

Danke sehr einstweilen, Paps.
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nicky

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Re: Kann Auto verwertet werden, wenn es den Eltern gehört?
« Antwort #6 am: 11. Januar 2010, 10:37:06 »

...dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.

Wenn Sie einen Kaufvertrag (Kopie/ähnlicher Nachweis) vorlegen können, dass Ihre Mutter Käufer und somit wahrscheinlicher Eigetümer ist, müßte der TH nach 10 Jahren wohl noch ihre Eltern hören, ob nicht zwischenzeitlich ein Rückkauf, Eigentumsübertragung oder Schenkung stattgefunden hat.

Neuigkeiten, wenn auch reichlich spät: Ich hab meinem TH die Rechnungskopie als Eigentumsnachweis meiner Mutter zugesandt, dann wurde dem Finanzamt in einem kurzen Briefchen die Eigentumsverhältnisse geschildert, und das wars. Somit bleibe ich als Halter bestehen, nur musste ich die Steuer nochmal zahlen, weil mit dem Zeitpunkt der Insoeröffnung eine neues Steuerjahr beginnt.
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