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Autor Thema: Restschuldbefreiung  (Gelesen 1622 mal)

beate202

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Restschuldbefreiung
« am: 28. Januar 2010, 19:54:36 »

Hi Leute habe vom Amtsgericht eine Restschuldbefreiung angekündigt bekommen.

Meine frage ist ist die RSB die WVP???

Habe gestern den Steuerausgleich gemacht.

Oder bekommt der TH die Rückerstattung? :dntknw:
Gespeichert
 

paps

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 29. Januar 2010, 17:38:59 »

Die Ankündigung der RSB läutet die WVP ein.
Es folgt noch der Aufhebungsbeschluss (§200 InsO).
Dann ist die WVP erreicht.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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