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Autor Thema: Lohnabtretung während laufendem Insolvenzverfahren  (Gelesen 6527 mal)

Kahara

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Lohnabtretung während laufendem Insolvenzverfahren
« am: 03. März 2008, 19:28:06 »

Hallo,

habe folgende Frage:

Mein Partner und ich hatten vor etwa 4 Jahren gemeinsam einen KFZ-Kredit unterschrieben. Als mein Partner 2005 in Insolvenz ging, haben wir mit der Kreditbank die alleinige Weiterfinanzierung durch mich vereinbart. Letztes Jahr konnte ich jedoch auch nicht mehr die Raten bezahlen und jetzt wurde letzte Woche mein Insolvenzverfahren eröffnet wegen diesem Gläubiger und noch kleineren Sachen. Der Treuhänder meines Partners teilte uns jetzt mit, dass die Kreditbank des KFZ-Kredits jetzt an ihn geschrieben hätte, dass mein Partner eine Lohnabtretung unterschrieben hätte und Sie jetzt hier an ihn heran treten würden. Dürfen die das, obwohl ich hauptsächlich wegen dieser Schuldsumme in Insolvenz gegangen bin? Ich gehe doch nicht in Insolvenz und die holen sich ihr Geld woanders. Mein Partner hat auch eine eidesstattliche Versicherung vor 3 Jahren abgegeben, dürfen die ihn dann überhaupt pfänden? Denn wenn sein Arbeitgeber hiervon erfährt, dann ist er seinen Job los. Daher sind wir jetzt ratlos, wie wir das abwenden können. Hat hierzu jemand einen Rat?

Danke im Voraus.
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Feuerwald

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Re: Lohnabtretung während laufendem Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 03. März 2008, 19:52:44 »

Mein Partner und ich hatten vor etwa 4 Jahren gemeinsam einen KFZ-Kredit unterschrieben ... Als mein Partn1r 2005 in Insolvenz ging, haben wir mit der Kreditbank die alleinige Weiterfinanzierung durch mich vereinbart.

-> wie passte denn das zusammen ? Partner ist seit 2005 im Insolvenzverfahren, hat aber vor 3 Jahren eine EV geleistet und nun will die Kreditbank die Lohnabtretung offen legen, was den Job kosten soll. 

Wenn der Partner 2005 in Insolvenz gegangen ist, wäre auch die Forderungen der Kreditbank eine Insolvenzforderung im Verfahren des Partners und nicht vollstreckbar. Eine Lohnabtretung hätte  nach 2 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Wirksamkeit verloren (§ 114 InsO) und der pfändbare Betrag würdem vom Treuhänder eingezogen.

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Kahara

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Re: Lohnabtretung während laufendem Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 03. März 2008, 20:34:51 »

Hallo, wir haben den Kreditvertrag noch ca. 1 Jahr vor der Insolvenzeröffnung meines Partners unterschrieben. Die eidesstattliche Versicherung hat er vor Antrag des Insolvenzverfahrens unterzeichnet. Diesen Kredit hat er nicht mit in seine Insolvenz genommen, da die Kreditbank uns zum damaligen Zeitpunkt eine alleinige Weiterfinanzierung durch mich genehmigt hat, sonst wäre das Auto weg gewesen. Damals wusste ich noch nicht, das ich mir die Raten irgendwann nicht mehr leisten kann.

Das heißt diese Kreditbank ist kein Gläubiger meines Partners. Können die dann die Lohnabtretung wirksam einsetzen?
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MissTraut

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Re: Lohnabtretung während laufendem Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 03. März 2008, 21:40:44 »

Hallo, also im Normalfalle ist es so, daß bei einem Kreditvertrag und einer dann vorliegenden Insolvenz die Kreditbank der Fortführung des Vertrages trotz Inso zustimmt, wenn der Vertrag bis dato anomaliefrei geführt wurde. Dies setzt jedoch voraus, daß der Insolvenzverwalter diesem Ablauf zustimmt und somit auch das Fahrzeug aus der Masse freigibt und der/die Darlehensnehmer eben die Raten aus dem pfändungsfreien Einkommen bezahlt.

Andere Variante ist eben die Fortführung des Kreditvertrages mit der nicht insolventen Person, wobei dies meist mit einer erneuten Bonitätsprüfung eben dieser Person verbunden ist. Fällt diese dann positiv aus, wird  die insolvente Person aus der Verpflichtung entlassen. Macht auch keinen Sinn, diese im Vertrag zu belassen, da letztlich meistens davon auszugehen ist, daß von dieser Seite nicht mehr gezahlt werden kann/wird/darf.  Auch hier wird das Einverständnis des Insolvenzverwalters eingeholt mit der Maßgabe, daß vom Insolvenzverwalter bei Entlassung der Person keinerlei Forderungen am Fahrzeug erhoben werden. Bei Kreditverträgen ist die Bank ja nicht Volleigentümer(wie z.B. im Leasing) sondern Sicherungseigentümer.

LG
MissTraut

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