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Autor Thema: Gehaltsumwandlung!!  (Gelesen 3608 mal)

p_pan

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Gehaltsumwandlung!!
« am: 23. Februar 2008, 12:38:13 »

HALLO ZUSAMMEN  :biggrin:
Normalerweise stünden einem ja laut Pfändungstabelle nur 989,99 € zu (ohne das etwas einbehalten wird).
Wenn man jetzt einen Job ausüben würde in dem man 1400 € netto verdient, dann wären 410,01 € futsch bzw würden vom IV auf die Gläubiger aufgeteilt werden  :cry:

Wie sieht es denn nun eigentlich mit einer Gehaltsumwandlung aus?
Verzicht auf Teil des Bruttos um sich z.B. einen PKW durch den Arbeitgeber finanzieren (überlassen) zu lassen.  Denn dann könnte man es doch so berechnen, dass als Netto auch nur 989,99€ herauskämen.

Denn bei den Pfändungstabellen spielt doch das Nettogehalt auch nur eine Rolle oder verstehe ich das falsch?

Vielen Dank schonmal im Voraus

Peter
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Feuerwald

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Re: Gehaltsumwandlung!!
« Antwort #1 am: 23. Februar 2008, 15:17:43 »

Pkw als Firmenwagen zur Eigennutzung kann böse in die Hose gehen.
 
Von 1.400,- Euro netto sind auch nicht 410,- Euro pfändbar, sondern gem. Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. 0 nur 290,40 Euro.


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p_pan

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Re: Gehaltsumwandlung!!
« Antwort #2 am: 23. Februar 2008, 18:15:23 »

Stimmt, Denkfehler von mir  :whistle:
aber nur 290,40 Euro ist auch gut. Finde ich schon ziemlich viel.
M. E. lohnt es sich ja da nicht sich zu bemühen einen Job zu finden, der mehr als 989,99 Euro bringt.
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Feuerwald

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Re: Gehaltsumwandlung!!
« Antwort #3 am: 23. Februar 2008, 19:32:43 »

na ja,
die Rentenkasse wird ja auch gefüttert und der ALG I Anspruch ebenso erhöht.
Der Firmen-Pkw kann als Naturalleistung angerechnet werden und den unpfändbaren Betrag dramatisch unter die 989 Eurolein drücken


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stp69

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Re: Gehaltsumwandlung!!
« Antwort #4 am: 25. Februar 2008, 08:50:17 »

Guten Morgen,

wenn Du von einer Gehaltsumwandlung sprichst, solltest Du vielleicht einmal an eine Direktversicherung denken. Dabei ist Dein AG der Versichernungsnehmer und Beitragszahler, Du bist versicherte Person und bekommst (viiiiiel später mal) die Rente.

Beiträge in die Direktversicherung sind kein Nettogehalt. Das ist eine Entscheidung des BArbG 88, 28 abgedruckt im MDR 1998 S 721. (3 AZR 611/97 BAG)

Die Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Altersversorgung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles sind nicht Arbeitseinkommen i.S. d. § 850 C ZPO  Daher besteht kein in Geld Zahlbarer Anspruch des Schuldners, selbst gegen den Drittschuldner!

Gruß
StP
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Wischi

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Re: Gehaltsumwandlung!!
« Antwort #5 am: 03. März 2008, 02:06:54 »

hm 989,99..?? also ich habe ein selbstbehalt von 1049..bin nicht unterhaltspflichtig..!! :gruebel:
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paps

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Re: Gehaltsumwandlung!!
« Antwort #6 am: 03. März 2008, 19:30:04 »

Je höher das Pfändungsnetto ist, um so höher ist der Selbstbehalt.
guckst du hier
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Wischi

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Re: Gehaltsumwandlung!!
« Antwort #7 am: 04. März 2008, 00:24:24 »

oh sorry wusste ich nicht..!!
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