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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI  (Gelesen 4082 mal)

Xenony

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Hallo

wohne seit 14 Jahren in einer eigentumswohnung die nun verkauft wird
bin seit 2 jahren in privatinsolvenz
habe immer pünktlich meine miete bezahlt
arbeite seit 21 jahren in der gleichen firma und bekomme ca 1100 euro lohn nach abzug der pfändung
jetzt kommen die ersten leute die die wohnung anschauen wo verkauft wird

falls der neue käufer eigenbedarf anmeldet habe ich ein großes problem eine neue wohnung zu finden da fast alle eine schufa-auskunft verlangen oder
spätestens nach einzug von meinem insolvenzverwalter erfahren dass ich in insolvenz bin

selbst private leute die nur ein möbliertes zimmer anbieten meiden leute mit PI

wie verhalte ich mich jetzt richtig ?
kann mein insolvenzverwalter mir da bei der wohnungssuche helfen oder bin ich da auf mich selbst gestellt

ich weiss dass ich 9 monate zeit habe bei eigenbearfskündigung aber schätze die zeit reicht nicht aus um neue wohnung (zimmer) zu finden
was passiert wenn die frist abläuft ,bin ich dann auf der strasse oder springt das wohnungsamt oder anderes ein ?

bin für alle TIPS dankbar

Gruß
Gerhard
« Letzte Änderung: 18. September 2012, 20:58:52 von Xenony »
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paps

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Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PVI
« Antwort #1 am: 18. September 2012, 20:58:30 »

Zunächst willkommen im Forum.

Ich weis nicht woher sie die Meinung nehmen, keine neue Wohnung zu bekommen..

Ich persönlich bin mit meiner Familie 2 mal während der Inso umgezogen.
Ich habe mich privat umgesehen (Zeitung, Bekannte vor Ort) und bei Privatvermietern angefragt. Insgesamt habe ich mir 7 Häuser angesehen.
Nachdem alles soweit klar war habe ich dann die Situation geschildert, meinen Gehaltszettel vorgelegt und (außer bei 2) kein Problem gehabt.
Keiner meiner beiden Vermieter  wollte je eine Schufaauskunft.
Lohnzettel mit dem Nettonachweis hat gereicht.

ME gilt die Frist von hier 9  Monaten (§ 573c BGB) nach einer ZV nicht (§ 57 a ZVG).
Hier gilt die 3 Monatsfrist unabhängig von der Dauer des übernommenen Mietverhältnisses.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Xenony

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Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI
« Antwort #2 am: 18. September 2012, 21:10:21 »

danke für die schnelle antwort

mache mir halt sorgen wie das weitergehen soll und wenn ich das im netz so lese haben viele probleme was neues zu finden

wenn ich das lese was Sie schreiben kann ich mich wieder etwas beruhigen
werde bei meiner suche auch die PI nicht verschweigen - und ein möbliertes zimmer fürs erste müsste sich ja finden lassen

die 9 monatsfrist stimmt doch in meinen fall , wohne ja schon 14 jahre drin ?
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paps

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Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI
« Antwort #3 am: 18. September 2012, 21:16:01 »

Ja, wenn Sie es nicht unbedingt über einen Makler machen, sollte es mit der Wohnung schon klappen.

Nein, nach der ZV gelten andere Fristen.
Das Sonderkündigungsrecht des Erwerbers nach Zuschlag beträgt 3 Monate.
Allerdings muss der Eigenbedarf innerhalb der ersten möglichen Frist ausgesprochen werden.
Also zum nächst möglichen 3. Arbeitstag.

Anderen Falls gilt dann wieder die 9 Monatsfrist für Altverträge.
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koelner84

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Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI
« Antwort #4 am: 18. September 2012, 21:21:57 »

Wie schaut das den aus wenn:

- Der Eigentümer stirbt
- Ein Erbe die Wohnung übernimmt
- der Erbe Eigenbedarf anmelden möchte

Gelten in dem Fall dann die fristen für Altverträge? Oder auch die Frist mit den ersten drei Wektagen und ab da an die Fristen für Altverträge?

Einer Bekannten droht derzeit dieser fall.

Danke.
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Xenony

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Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI
« Antwort #5 am: 18. September 2012, 21:44:01 »

Ja, wenn Sie es nicht unbedingt über einen Makler machen, sollte es mit der Wohnung schon klappen.

Nein, nach der ZV gelten andere Fristen.
Das Sonderkündigungsrecht des Erwerbers nach Zuschlag beträgt 3 Monate.
Allerdings muss der Eigenbedarf innerhalb der ersten möglichen Frist ausgesprochen werden.
Also zum nächst möglichen 3. Arbeitstag.

Anderen Falls gilt dann wieder die 9 Monatsfrist für Altverträge.

ist ja keine zwangsvollstreckung sondern nur ein vermieterwechsel nach verkauf
unter ZV meinen Sie ja zwangsvollstreckung ?
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paps

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Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI
« Antwort #6 am: 18. September 2012, 22:26:33 »

Ja,
Sorry habe ich irgendwie falsch interpretiert mit dem Verkauf.
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Insokalle

Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI
« Antwort #7 am: 19. September 2012, 10:43:26 »

Beim Tod des Vermieters übernehmen die Erben die Vermieterposition und die Mietverträge zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den Erben ist möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Frist richtet sich nach vertraglicher Vereinbarung oder § 573c BGB. Längere Wohnzeiten müssen daher mE berücksichtigt werden.
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koelner84

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Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI
« Antwort #8 am: 19. September 2012, 10:56:23 »

Danke Insokalle!

Da fällt Ihr bestimt ein Stein vom Herzen.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI
« Antwort #9 am: 19. September 2012, 15:52:51 »

Man sollte sich bei den ganzen Spekulationen doch erstt mal die Frage stellen, ob überhaupt wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann. Es bringt reichlich wenig, hier in Panik zu geraten und gleich auf Wohnungssuche gehen!!!! Die meisten Wohnungen werden als Kapitalanlage veräussert....und da zählt nur ein: Solange die Miete fließt, ist es egal wer drin wohnt!

Hier mal ein kurzer Auszug zum Eigenbedarf beim Verkauf:

Nach der Umwandlung in eine Eigentumswohnung gilt eine Kündigungsbeschränkung mit einer Frist von mindestens 3 Jahren (Sperrfrist nach § 577a Abs. 1 BGB). Diese Sperrfristen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und sind teilweise auf bis zu 10 Jahren erweitert worden. Die Grundlage bildet hierzu § 577a Abs. 2 BGB.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm#ixzz26vKFKUqs

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Insokalle

Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI
« Antwort #10 am: 19. September 2012, 19:28:47 »

Wohnungsumwandlung ist ein Sonderfall, von dem hier bisher nicht die Rede ist.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: EigentumsWohnung wird verkauft in der ich wohne - bin seit 2 jahren in PI
« Antwort #11 am: 20. September 2012, 13:57:31 »

Selbst wenn es keine Umwandlung ist, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf eine sehr knifflige Sache. Die meisten Eigenbedarfskündigungen scheitern schon bei der Form....die anderen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Begründung.

Man sollte sich trotzdem nicht gleich ins Höschen machen, nur weil die Wohnung verkauft wird.
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